Archiv der Kategorie: Recht

Geforderten Unisex-Tarife kommen im Dezember

Die von der Regierung geforderten Unisex-Tarife, sollen ab dem 21. Dezember eingeführt werden. Bisher zahlten Männer zum Beispiel bei Risikolebensversicherungen mehr, als Frauen, da – rein statistisch – Männer früher sterben und somit die Versicherung bei Männern häufiger ausgezahlt werden muss. Frauen wiederum haben höhere Beiträge bei Renten- Berufsunfähigkeit- und Pflegezusatzversicherungen. In allen betroffenen Bereichen müssen sich die Versicherten jetzt auf eine Erhöhung – oder seltener – eine Senkung der Beitragshöhe einstellen. Die Einführung der Unisex-Tarife für Versicherungen wurde mit der diesbezüglichen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs fällig. Er argumentierte, dass unterschiedlich hohe Beiträge eine Form der Diskriminierung des jeweils anderen Geschlechts sind und damit nicht zulässig. Wie das Magazin „Finanztest“ allerdings schon ermittelte, planen die Versicherungskonzerne bei der Aufhebung dieser Ungleichbehandlung noch Kapital heraus zu schlagen. „Die Preise gehen deutlich nach oben, dort, wo es billiger werden muss, aber nur mäßig nach unten.“ Dies ergaben Stichproben bei den größten Versicherern.

Urlaubstage: Urlaubsersatz verfällt nach 15 Monaten

Die EU-Regelung des Urlaubsersatzes wurde jetzt vom Bundesarbeitsgericht auch als bindend für Arbeitnehmer mit langfristigen Erkrankungen bestätigt. Im vorliegenden Fall hatte die Klägerin, die von 2004 bis 2009 aufgrund einer Krankheit nicht arbeiten konnte, für diese Zeit rund 19.000 Euro als Abgeltung für die entgangenen Urlaubstage vom öffentlichen Dienst, in dem sie tätig war, verlangt. Laut EU-Gesetz verfällt 15 Monate nach Ablauf des Arbeitsjahres, aus dem ein Anspruch auf Urlaubstage besteht, der Anspruch auf eine Entschädigung. Die vor einigen Jahren vom Europäischen Gerichtshof festgelegte 15-Monats-Frist ist demnach auch für Deutschland gültig. Zwar besteht auch für Langzeiterkrankte ein Anspruch auf einen finanziellen Ersatz bei Nichtinanspruchnahme der vereinbarten Urlaubstage, dieser verfällt jedoch, wenn er nicht rechtzeitig erhoben wird. Im Fall der Klägerin bedeutet das, dass ihr eine Ersatzleistung für die letzten beiden Jahre zusteht, nicht jedoch für die gesamte Dauer ihrer Krankheit. Will ein Arbeitnehmer den ihm zustehenden Urlaubsersatz einfordern, muss er dies innerhalb der vorgeschriebenen Frist tun. Dann jedoch steht ihm das Geld ohne Einschränkung zu.

Neues Transplantationsgesetz in Kraft

Der erste Teil des neuen Transplantationsgesetzes ist jetzt in Kraft getreten. Dadurch soll eine bessere Koordination von Organspenden in den zuständigen Kliniken ermöglicht werden. Weiterhin verpflichtet das neue Gesetz die 1400 deutschen Kliniken, die Organtransplantationen durchführen können, einen Transplantationsbeauftragten zu stellen. Dieser ist zum Beispiel dafür zuständig, Organspender oder deren Angehörige zu beraten. Eine weitere Änderung legt fest, dass Lebendspender zukünftig mehr rechtliche Sicherheit erhalten. So steht ihnen künftig eine sechswöchige Lohnfortzahlung zu. Die geplante sogenannte Entscheidungslösung, die festlegt das jeder Bundesbürger eine Anfrage erhält, ob er im Todesfall Organspender sein möchte, tritt erst am 1. November in Kraft. Im Hinblick auf den Transplantations-Skandal an der Göttinger Uni-Klinik betont Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP), dass durch das Transplantationsgesetz der Ablauf einer Organtransplantation besser dokumentiert und somit ein Missbrauch erschwert wird. Auch Hans Lilie, der Vorsitzende der Ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer, hält die veränderten Vorschriften in punkto Sicherheit für hilfreich, da die Befugnisse der Kontrollkommission dadurch vergrößert werden. Unklar ist bisher noch, wie die Änderungen finanziert werden sollen.

Auto: Falsches Schuhwerk kann Versicherungsschutz kosten

Im Sommer ist die Versuchung groß, die Hitze durch leichte Kleidung und entsprechendes Schuhwerk erträglich zu machen. Doch das kann unter Umständen teuer werden. Wenig bekannt ist, dass das Tragen von allzu leichtem Schuhwerk, wie beispielsweise Flipflops, im Falle eines Unfalls als Verletzung der Sorgfaltspflicht gewertet werden kann. So bestätigte unter anderem das Oberlandesgericht Bamberg, dass ein dafür erhobenes Bußgeld gerechtfertigt ist. Dazu kommt, dass Versicherungen die Beschuldigung der verletzten Sorgfaltspflicht aufgreifen und das Tragen unangemessenen Schuhwerks als grobe Fahrlässigkeit auslegen. Dadurch verliert der Betroffene zum Beispiel bei einer Vollkasko-Police, den Anspruch auf die vollständige Bezahlung der Schäden am eigenen Fahrzeug. Auch um der eigenen Sicherheit Willen, rät der Kfz-Versicherungsfachmann von CosmoDirekt, Frank Bärnhof, von Flipflops oder Badelatschen ab: „Schlappen oder Riemchensandalen bieten keinen Halt. Die Gefahr ist groß, vom Pedal abzurutschen oder sich zu verhaken. Das Gefühl für Kupplung, Gas und Bremse fehlt, die Reaktionszeit steigt. Das kann Folgen haben, gerade wenn es auf Bruchteile einer Sekunde ankommt. Auch barfuß zu fahren, ist ein Risiko. Am besten eignen sich Turnschuhe mit einer dünnen Sohle – ein Paar sollte immer griffbereit im Auto liegen.“

Bundesgerichtshof kassiert mehrere unwirksame Klauseln

Der Bundesgerichtshof hat jetzt in einem Urteil mehrere Klauseln von Versicherern als rechtlich unwirksam erklärt. Betroffen davon sind verschiedene Vertragsklauseln zur Kündigung, Stornierungsabzügen, oder zur möglichen Beitragsfreistellung von Lebens- und Rentenversicherungen. Dies geschah auf Betreiben der Verbraucherzentrale Hamburg, die auf die Rückerstattung nicht gezahlter Beiträge geklagt hatte, nachdem immer häufiger entsprechende Verbraucherbeschwerden in Hamburg eingegangen waren. Durch die für die Kunden nachteiligen Verrechnungen, verloren Kunden bisher pro Vertrag oft mehrere tausend Euro. „Das Urteil hat eine Signalwirkung für die gesamte Versicherungsbranche“, erläutert Günter Hörmann, der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg. Auf rund 12 Milliarden Euro wird die sich aus dem Urteil ergebende Gesamtsumme der zu erwartenden Nachzahlungen an Versicherungskunden geschätzt. Die Verbraucherzentrale rät, nicht auf eine Reaktion der Versicherungsunternehmen zu warten, sondern selbständig eventuelle Ansprüche einzufordern.