Bei Streitigkeiten zwischen Versicherungsgesellschaften und ihren Kunden wird versucht, durch die Vermittlung mit Hilfe einer für alle Versicherungen zuständigen Schlichtungsstelle, Probleme ohne einen Gerichtsprozess beizulegen. Diese Maßnahme hat sich bewährt, doch zeigt sich in den letzten Jahren, das der Versicherungsombudsmann immer häufiger den unzufriedenen Kunden Recht gibt. Daraus ist zu schließen, dass die Versicherungsunternehmen wenig bis gar nicht bereit sind, von ihren, offensichtlich unrechtmäßigen, Verfahrensweisen abzurücken. Der dahinter stehende Gedanke ist, dass die meisten Kunden sich nicht die Mühe machen, gegen Unstimmigkeiten vorzugehen. 2013 stieg, im Vergleich mit dem Vorjahr, die Zahl der Fälle, die der offiziellen Beschwerdestelle der Assekuranz vorgetragen wurden, um 8,6 Prozent, auf 18.740. Vor allem im Bereich der Lebensversicherungen, wächst die Zahl der Beschwerden. So stieg deren Anzahl 2013 um über 13 Prozent, auf 4300 Fälle. Die größten Anstieg an Beschwerden gibt es allerdings bei Unfallversicherungen. Hier verzeichnete die Schlichtungsstelle ein Plus von 17,5 Prozent auf knapp 1000 Fälle. Das unzufriedene Kunden immer häufiger Recht bekommen zeigt, dass Versicherungen verstärkt unrechtmäßig die Ansprüche ihrer Kunden ablehnen. Bei Einwänden im Bereich Lebensversicherung, werden mittlerweile 34 Prozent, aller von einem Ombudsmann beurteilten Fälle, zugunsten der Versicherten entschieden. 2012 lag deren Anteil noch um 23 Prozent niedriger. Diese Entwicklung sollten sich Kunden bewusst machen und in ihre Überlegungen mit einbeziehen, wenn die Entscheidung ansteht, sich gegen eine Regulierungsmaßnahme ihrer Versicherungsgesellschaft zu wehren. Verfahren vor der Beschwerdestelle der Assekuranz sind für Verbraucher kostenfrei. Das oberste Anliegen der Vermittler ist es, eine gütliche Einigung zu erzielen. Bei Fällen, in denen die Streitsumme 10.000 Euro nicht übersteigt, ist die Entscheidung des Ombudsmanns für die Versicherungsunternehmen verbindlich. Kunden dagegen können sich anschließend, ohne Einschränkung, für eine Klage vor Gericht entscheiden, wenn sie nicht zufrieden mit dem Ergebnis der Vermittlung sind.
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Ruhestand im Ausland – Was ist zu beachten?
Vier von zehn Deutschen können sich vorstellen, ihren Ruhestand im Ausland zu verbringen. Derzeit wandern rund 13.000 deutsche Rentner, bei erreichen des Rentenalters aus. Die beliebtesten Ziele sind die USA, Spanien, Italien, die Türkei, Österreich, oder die Schweiz. Allerdings ist das mit wenig bekannten Hürden verbunden, die ins Geld gehen können. „Grundsätzlich erhalten Deutsche ihre Rente weltweit ohne irgendwelche Einschränkungen oder Abschläge“, erläutert Stefan Braatz vom Deutschen Rentenversicherungsbund. Beim Auswandern in einen Nicht-Europäischen Staat, können allerdings Erwerbsminderungsrenten gekürzt oder gestrichen werden. Auch mit privaten Renten, wie die Riesterrente, kann es Probleme außerhalb Europas, Probleme bei der Auszahlung geben. Innerhalb der EU, müssen allerdings alle staatlichen Förderungen ausgezahlt werden, wie der Europäische Gerichtshof bereits 2009 entschied. Außerhalb der EU hat der Staat allerding die Möglichkeit, die dem Rentensparvertrag gewährte staatliche Förderung zurück zu verlangen, was den Ertrag, beispielsweise der Riesterrente, nicht unerheblich schmälert. Auch die 2005 eingeführte Besteuerung der Bezüge von Rentnern, erfolgt unabhängig vom Auszug ins Ausland. Da der in Deutschland gültige Steuerfreibetrag, der von der Steuerlast abgezogen wird, im Ausland nicht gilt, müssen ausgewanderte Rentner unter Umständen die volle Steuerlast tragen. Probleme ergeben sich auch aus den unterschiedlichen Gesundheitssystemen, da die jeweiligen Krankenversicherungsleistungen, die den Betroffenen gewährt wird, sich an denen des Aufenthaltslandes richtet, die oft weniger umfangreich sind, als in Deutschland. Finanzexperten empfehlen deshalb eher einen Zweitwohnsitz im Ausland zu nehmen, wodurch Nachteile bei Renten-, Steuer- und Krankenversicherungen nicht anfallen. Derzeit leben rund 220.000 deutsche Rentner im Ausland.
Finanzprodukte: Regierung stärkt Verbraucherrechte
Die Bundesregierung will Verbraucher noch stärker vor dubiosen Finanzprodukten schützen. Dafür erarbeiteten der Verbraucherminister Heiko Maas, gemeinsam mit Finanzminister Wolfgang Schäuble, einen Aktionsplan, den sie jetzt öffentlich präsentierten. Neue Regeln für mehr Transparenz, soll es privaten Anlegern ermöglichen, im Voraus die Chancen und Risiken angebotener Geldanlagen besser einzuschätzen. Dafür müssen beispielsweise Verkaufsprospekte grundlegende wirtschaftliche Daten des jeweiligen Anlageproduktes aufweisen. „Der Anleger muss wissen, dass Renditen mit Risiko zu tun haben“, erklärt der Finanzminister. Damit die dort aufgeführten Daten möglichst aktuell sind, sind Verkaufsprospekte nur noch maximal zwölf Monate gültig. Außerdem soll die Werbung derart eingeschränkt werden, dass deren Vertrieb an ungeeignete Käufer nicht mehr forciert werden kann. Parallel dazu erweitern die neuen Regeln die Kompetenzen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), für die der „kollektive Verbraucherschutz“ als Aufsichtsziel formuliert und gesetzlich verankert werden wird, wenn die Regierung den Aktionsplan akzeptiert und bestätigt. Damit dürfte die Bafin beispielsweise Vertriebsbeschränkungen gegen einzelne Produkte oder Vertriebsunternehmen verhängen, oder gezielte Warnhinweise veröffentlichen.
Viele Versicherte ohne elektronische Gesundheitskarte
Noch immer sind Hunderttausende gesetzlich Versicherte ohne die neue elektronische Gesundheitskarte. Rund drei bis vier Prozent der Krankenversicherten von AOK, DAK, GEK oder Barmer, haben damit bald keinen gültigen Versicherungsschutz mehr. Die alten Karten können noch bis September verwendet werden, ab dann sind alle Versicherten, die ihre Karte bis dahin nicht getauscht haben, praktisch ohne Versicherungsschutz. Allerdings sind Ärzte schon jetzt nicht mehr verpflichtet, die alte Karte auch zu akzeptieren. Ein Teil von ihnen verweigern die Karte bewusst, da sie die darauf gespeicherten Daten missbilligen. Bisher werden neben dem darauf abgebildetem Foto nur Name und Anschrift des Inhabers gespeichert, um Missbrauch zu verhindern. Geplant ist jedoch im nächsten Schritt, einen Großteil der Krankenakte auf der Karte zu speichern, um eine schnellere Notfallhilfe zu ermöglichen. Dadurch würden jedoch auch Ärzte über Krankheiten informiert, die nicht direkt zu ihrem Aufgabenbereich zählen. Außerdem planen die Krankenkassen mit Hilfe der Karte online Kontakte zwischen Ärzten und Patienten zu ermöglichen, um die Zahl der persönlichen Konsultationen und damit die Kosten zu verringern. Für Patienten erhöht sich so erheblich die Gefahr, dass seine Medizindaten von Unbefugten eingesehen und missbräuchlich verwendet werden, wie beispielsweise bei der Entscheidung über eine Bewerbung. Arbeitgeber haben ein großes Interesse daran zu erfahren, ob ein potentieller Mitarbeiter vielleicht gesundheitlich vorbelastet ist und eventuell häufiger ausfallen könnte. Das es keine Garantie für die Einhaltung diverser Versprechungen gibt, online gespeicherte Daten zu schützen, haben die vielen Skandale der Vergangenheit gezeigt.
Vorsicht bei der „Entsorgung“ von Altverträgen
Immer häufiger werden Kunden von ihren Versicherern dazu gedrängt, bestehende Altverträge zu kündigen. Bausparkassen gehen sogar noch einen Schritt weiter und kündigen ihrerseits Verträge, die den Kunden hohe Zinsen garantieren. Allein das Unternehmen Wüstenrot hat in den vergangenen Wochen 15.000 Sparverträge aufgelöst, wie ein Sprecher der Firma am vergangenen Freitag bekannt gab. Der Grund ist das derzeit extrem niedrige Zinslevel, wodurch die früheren, höher verzinsten Verträge, nur noch geringe Gewinne für die Versicherungen abwerfen. So müssen sie ihren Kunden zwar die vereinbarten hohen Zinsen bezahlen, viele der Versicherten nehmen im Anschluss allerdings nicht mehr die Kredite mit den, angesichts des Zinstiefs, zu hohen Darlehenszinsen in Kauf, mit denen die Institute normalerweise die gezahlten Darlehenszinsen ausgleichen. Bausparanbieter wie Wüstenrot kündigen deshalb, nach Erreichen der vereinbarten Summe, von sich aus die Verträge, so dass die Kunden nicht, wie ursprünglich bei Vertragsabschluss geplant, bis zur Nutzung der angesparten Summe, weiterhin von den hohen Zinsen profitieren. Möglich ist dies durch eine in den Allgemeinen Bausparbedingungen festgelegten Regel, nach der die Verträge durch den Versicherer gekündigt werden dürfen, sobald das Guthaben und der Bonuszinsen, die Bausparsumme übersteigt. Zwar ist dies legal, allerdings widerspricht es den ursprünglichen Versprechungen der Vertreter, bei Abschluss des Bausparvertrages. „Man hat den Kunden den Vertrag als Sparprodukt mit attraktivem Guthabenzins verkauft und sollte jetzt nicht im Kleingedruckten nach Ausflüchten suchen“, kritisiert diesbezüglich Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.