Archiv der Kategorie: Recht

Väter gestärkt: Gemeinsames Sorgerecht beschlossen

Das Bundeskabinett hat beschlossen, die Rechte lediger Väter zu stärken und einen diesbezüglichen Gesetzentwurf erarbeitet. Demnach können unverheiratete Väter das Sorgerecht auch gegen den Willen der Mütter bekommen, wenn dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. Der Gesetzentwurf regelt, dass Mütter nach der Geburt des Kindes zwar vorab das alleinige Sorgerecht erhalten, die Väter ein gemeinsames Sorgerecht jedoch in einem Schnellverfahren vor dem Familiengericht einklagen können. Notwendig wurde die Änderung der bisherigen Handhabung durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass 2010 die aktuelle Gesetzeslage als unzulässig gekippt und eine Gesetzesänderung gefordert hat. Bisher konnten Väter das gemeinsame Sorgerecht nur mit Zustimmung der Mutter erhalten.

Erste Klage gegen Gesundheitskarte gescheitert

Die erste Klage gegen die Gesundheitskarte, ist am Sozialgericht Düsseldorf gescheitert. Das Gericht hielt die persönlichen Pflichtangaben, die jetzt auf der Krankenkarte gespeichert werden sollen, für unbedenklich. Die Kläger, ein Bündnis aus Patienten- und Ärzteverbänden, Datenschützern und Privatpersonen, sehen das anders. Sie kündigten nach dem Urteil an, notfalls alle nötigen Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht zu durchlaufen, um die Gesundheitskarte in der jetzigen Form zu stoppen. Seit Oktober vergangenen Jahres wird die umstrittene Karte verwendet. Auf ihr werden Name, Anschrift, Geburtsdaten, Versicherungsnummer und ein Foto gespeichert. Zudem können freiwillige Angaben über den Gesundheitszustand gemacht werden. Nach Ansicht der Düsseldorfer Richterin, Elke Hagemann, sind dies alles Daten, die bisher auf den Versicherungskarten enthalten sind. Deshalb verletzten die Pflichtangaben nicht die Rechte der Kläger auf Selbstbestimmung. „Wir haben damit gerechnet, dass das Sozialgericht so entscheiden wird“, erklärte der Präsident der Freien Ärzteschaft, Martin Grauduszus, in einem Interview mit der Nachrichtenagentur AFP. „Letztlich wird Karlsruhe die Entscheidung treffen müssen.“ Die Befürchtung der Käger ist, dass die freiwilligen Angaben nach Akzeptanz der Karte ebenfalls zur Pflicht für die Versicherten wird, so dass diese sensiblen Daten bei allen Arztbesuchen, von allen Ärzten und Hilfskräften eingesehen werden können, unabhängig von deren Fachbereich und Anlass der Konsultation.

Lärm von Kinderspielplätzen muss akzeptiert werden

Das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht hat jetzt in einem aktuellen Urteil bestätigt, dass der Lärm von Kinderspielplätzen für Anwohner zumutbar ist. Damit scheiterte die Klage einer Frau die gefordert hatte, den Kindern einer Ganztagsschule das spielen auf dem zugehörigen Spielplatz zwischen 13.00 Uhr und 16.00 Uhr zu verbieten. Selbst wenn, wie im vorliegenden Fall, durch ungünstige Umstände die Belastung der Anwohner größer ist als üblich, fällt die Interessenabwägung zugunsten der Kinder aus. Kinderlärm steht, wie das Gericht betonte, unter einem „besonderen Toleranzgebot der Gesellschaft“ und muss ausgehalten werden, auch wenn der Spielplatz in einem Wohngebiet liegt.

Bundestag stimmt Transplantationsgesetz zu

Um die Zahl der Organspender in Deutschland zu erhöhen, hat die Regierung ein neues Gesetz zur sogenannten Entscheidungslösung vorgelegt, dass jetzt vom Bundestag mit breiter Mehrheit beschlossen wurde. Demnach bekommt zukünftig jeder Bürger ab dem vollendeten 16. Lebensjahr eine schriftliche Aufforderung, sich für oder gegen die Bereitschaft zur Organspende zu entscheiden. Bisher mussten potentielle Organspender sich aktiv um einen Organspendeausweis bemühen und diesen von sich aus beantragen. Zukünftig wird er dem amtlichen Schreiben gleich beigelegt. Rund 25 Prozent aller Deutschen haben bisher einen Organspendeausweis. Mit der neuen Regelung, die im Transplantationsgesetz verankert ist, wird jeder gezwungen zumindest darüber nachzudenken, ob er spenden möchte oder dies ablehnt. In Deutschland warten derzeit 12.000 Patienten auf ein Spenderorgan. Ein Großteil von ihnen wird, aufgrund fehlender Spender, in den kommenden Monaten sterben. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr weist deshalb in seiner Rede vor dem Bundestag nochmal auf die große Hilfe hin, die jeder Organspender leistet: „Wir sagen den Menschen auch: Jeder Organspender ist ein Lebensretter“. Kritisiert wurde von den Linken allerdings der Beschluss der Regierung, zukünftig die Spendenbereitschaft auf der Gesundheitskarte zu speichern. Dies lehnten die Linken aus Datenschutzgründen ab. Der Sprecher des Marburger Bund, Rudolf Henke, mahnte an, dass nicht nur ein neues Gesetz, sondern auch eine gesellschaftliche Debatte notwendig ist, um den Organmangel zu beheben.

Ärzte kassieren Fangprämien von Kliniken

Wie inzwischen bekannt wurde, kassieren immer mehr Ärzte sogenannte Fangprämien von Kliniken, wenn sie ihre Patienten bevorzugt an bestimmte Kliniken überweisen. Dies geht aus einer Studie der Universität Halle-Wittenberg hervor. Demnach zahlen bereits rund 25 Prozent aller Kliniken für die Überweisung von Patienten. Nicht nur Ärzte, auch Dienstleister der Medizinbranche, wie beispielsweise Orthopäden, Sanitätshandel oder Hörgeräte-Anbieter, profitieren durch Geld- und Sachleistungen von diesen Prämien. Für diese repräsentative Studie waren mehr als 1100 Ärzte und nichtärztliche Dienstleister anonym befragt worden. CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn kritisierte dies als „völlig inakzeptabel“ und „illegal“. Auch der Gesundheitsexperte der SPD, Karl Lauterbach äußerte sich empört und sprach in einem Interview von Mafia-Verhältnissen, die „einen Riesen-Schaden verursachen“. Da, nach Angaben des SPD-Politikers, die Häufigkeit von gezahlten Fangprämien zugenommen hat, wurde jetzt im Gesundheitsausschuss des Bundestags ein Antrag eingebracht, der die Bestrafung von Ärzten, die solche Prämien annehmen, regeln soll. „Nur dann wird sich endlich etwas ändern“, hofft Lauterbach. Über die mögliche Bestrafung der Prämien zahlenden Kliniken, wurde bisher nicht debattiert.