EU-Gericht entscheidet: Unisex-Tarife gefordert

Eine für 50 Prozent der Deutschen vorteilhafte Entscheidung, hat der Europäische Gerichtshof jetzt getroffen. Ab 2012 ist es unzulässig, dass Männer und Frauen bei Versicherungstarifen unterschiedlich bewertet werden. Ab Ende nächsten Jahres müssen geschlechtsneutrale Tarife angeboten werden. Damit wird eine Ungleichbehandlung von Frauen beendet, die aufgrund der zu erwartenden Schwangerschaft bei Krankenversicherungen und wegen einer durchschnittlich höheren Lebenserwartung bei Rentenversicherungen, höhere Beiträge zahlen müssen, als Männer. Diese Handhabung hat das Gericht am heutigen Dienstag als unzulässige Diskriminierung verboten. Dabei verwies der Richter auf die seit 2004 geltenden Gleichstellungsrichtlinien. Nach diesen hätten die Versicherungen bereits 2007 ihre Tarife umstellen müssen. Ausnahmen lehnt das Gericht von vorn herein ab, da dies dem Gedanken der Gleichstellung widerspreche. Damit kommt jetzt eine enorme Umstellung auf alle Versicherungskonzerne zu, die nicht nur zukünftige, sondern auch laufende Verträge umstellen müssen. Recht so.

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