Bundesgerichtshof kassiert mehrere unwirksame Klauseln

Der Bundesgerichtshof hat jetzt in einem Urteil mehrere Klauseln von Versicherern als rechtlich unwirksam erklärt. Betroffen davon sind verschiedene Vertragsklauseln zur Kündigung, Stornierungsabzügen, oder zur möglichen Beitragsfreistellung von Lebens- und Rentenversicherungen. Dies geschah auf Betreiben der Verbraucherzentrale Hamburg, die auf die Rückerstattung nicht gezahlter Beiträge geklagt hatte, nachdem immer häufiger entsprechende Verbraucherbeschwerden in Hamburg eingegangen waren. Durch die für die Kunden nachteiligen Verrechnungen, verloren Kunden bisher pro Vertrag oft mehrere tausend Euro. „Das Urteil hat eine Signalwirkung für die gesamte Versicherungsbranche“, erläutert Günter Hörmann, der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg. Auf rund 12 Milliarden Euro wird die sich aus dem Urteil ergebende Gesamtsumme der zu erwartenden Nachzahlungen an Versicherungskunden geschätzt. Die Verbraucherzentrale rät, nicht auf eine Reaktion der Versicherungsunternehmen zu warten, sondern selbständig eventuelle Ansprüche einzufordern.