Archiv der Kategorie: Recht

BGH klärt Verbraucherrechte bei Lebensversicherungen

Ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs klärt die Rechte der Verbraucher bei Kündigung von Lebensversicherungen. Versicherer müssen mindestens 50 Prozent des vorhandenen Deckungskapitals auszahlen, unabhängig von den Abschlusskosten, die bisher immer abgezogen wurden. Versicherte, die ihren Vertrag innerhalb des ersten Jahres kündigten, erhielten bis 2008 fast nichts, von den im ersten Jahr eingezahlten Beiträgen zurück erstattet. Begründet wurde dies mit den Kosten für Aquise und den bürokratischen Aufwand des Vertragsabschlusses. Auch nach dem ersten Jahr, lohnte sich eine Vertragsauflösung oftmals nicht. Das Gesetz über die Mindesthöhe der Auszahlung wurde 2008 verabschiedet und gilt damit nur für Verträge, die nach 2008 abgeschlossen wurden. Dagegen hatten zwei Versicherte geklagt. Deren Verträge bestanden zwischen 2004 und 2009. Sie forderten, dass bei der Berechnung der Rückzahlung das neue Gesetz angewandt wird. Dem hat das BGH widersprochen. Demnach dürfen neue Regelungen nicht rückwirkend gelten. Rund 3,2 Millionen Lebensversicherungen werden jedes Jahr vorzeitig gekündigt. Trotz der höheren Verbraucherrechte sind diese Kündigungen immer mit Verlusten verbunden. Deshalb darf ein Vertragsabschluss niemals spontan erfolgen, sondern immer erst nach genauer Prüfung des Nutzens und der stets umfangreichen Vertragsklauseln.

Verkaufte Patientendaten in Deutschland?

Wie der „Spiegel“ berichtete, werden in Deutschland Millionen Patienten und ihre Ärzte ausspioniert und die erhobenen Patientendaten verkauft. In einem umfangreichen Bericht des Landeszentrums für Datenschutz Schleswig Holstein wird dargelegt, dass das süddeutsche Apothekenrechenzentrum VSA, seit Jahren Patientendaten von 42 Millionen gesetzlich versicherten Deutschen an internationale Marktforschungsunternehmen, zum Beispiel den US-amerikanischen Konzern IMS Health, verkauft. Verschlüsselt sind die Daten nur unzureichend, so dass sich leicht die Versichertennummer der Patientenakten und damit die Identität eruieren lassen. Als einen „der größten Datenskandale der Nachkriegszeit“ kritisiert Thilo Weichert, der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig Holstein. „Es wäre traurig, wenn die Dienstleister des Vertrauensberufs Apotheker erst durch Gerichtsprozesse zur Vertraulichkeit zu veranlassen wären.“ Der Verkauf der Daten läuft seit vielen Jahren und ist ein lukratives Geschäft. So bot der IMS Health Teile der gekauften Daten, von Diabetespatienten, für 86.400 Euro an und warb damit, dass diese „pantientenindividuell“ seinen und „zwölf Monats-Updates“ beinhalten.

Unfallversicherung: Unfallgröße für Zahlungspflicht irrelevant

Egal wie klein die Ursache für einen Todesfall ist; kann sie als Unfall eingestuft werden, muss eine Unfallversicherung auch bezahlen. Dies entschied jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem Prozess, bei dem eine Versicherung die Auszahlung der vertraglich vereinbarten Todesfallsumme verweigerte. Im vorliegenden Fall hatte sich der Versicherte bei der Gartenarbeit an den Dornen einer Rose gestochen, wobei Staphylococcus-Bakterien in seine Blutbahn gelangten. Dadurch kam es zu einer Blutvergiftung, an dessen Folgen der Mann starb. Die Versicherungsgesellschaft hatte die Zahlung der Versicherungssumme, in Höhe von 15.000 Euro mit dem Hinweis verweigert, dass es sich dabei um eine „geringfügige Hautverletzung“ gehandelt habe, die vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sei. Dem widersprach das OLG jedoch und verwies auf den Versicherungsvertrag in dem stand; „Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“ Für Versicherungsnehmer bedeutet dies, dass es sich erstens immer lohnt, im Falle einer Zahlungsverweigerung eine mögliche Klage prüfen zu lassen und sie zweitens, bei Vertragsabschluss niemals vergessen sollten, auch das Kleingedruckte zu lesen.

Anlageberatung weiterhin oft ungenügend

Eine diesbezügliche Untersuchung der Stiftung Warentest und dem Bundesverband der Verbraucherzentrale hat ergeben, dass die seit 2012 gesetzlich vorgeschriebenen Informationsschreiben für Vermögensanlagen bei keinem einzigen Anbieter vorschriftsmäßig ist. Privatanleger sollten damit bei Anlagen wie Namensschuldverschreibungen, geschlossenen Fonds oder Genussrechten, besser über die Risiken aufgeklärt werden. Bisher kommen Finanzunternehmen dieser Informationspflicht jedoch nicht in ausreichendem Maße nach. Deshalb kommt die Untersuchung zu dem Schluss, dass solche Anlagen derzeit für Privatanleger ohne Hintergrundwissen nicht geeignet sind. Das Risiko ist groß. 50 bis 70 Prozent aller geschlossenen Fonds, die in den vergangenen zwei Jahrzehnten aufgelegt worden, erlitten teils erhebliche Kapitalverluste und 90 Prozent erreichten nicht ihr Anlageziel. Damit auch unerfahrenen Sparern klar ist, worauf sie sich einlassen, müssen Anbieter derartig riskanter Anlagen ihren Kunden vor Vertragsabschluss ein Informationsblatt vorlegen, auf dem alle Fakten und Risiken leicht verständlich erklärt sind.

Erstes Patientenrechtegesetz verabschiedet

Der Bundestag hat jetzt das heftig umstrittene Patientenrechtegesetz verabschiedet. Darin sollen die Rechte der Patienten gesetzlich geregelt und so auch für die Versicherten deutlicher werden. Dadurch verbessert sich ihre Chance, im Falle von Behandlungsfehlern auf Schadensersatz zu klagen. Die Opposition kritisiert jedoch die Unzulänglichkeit des Gesetzes. So liegt die Beweislast nur bei groben Behandlungsfehlern beim behandelnden Arzt, während „einfache“ Behandlungsfehler durch den Patienten nachgewiesen werden müssen. Geregelt wurde auch die Aufklärungspflicht des Arztes über die Risiken und mögliche Alternativen zu den jeweils angewandten Therapien. Zudem erhalten Patienten das Recht, bei ihrer Krankenkasse Einsicht in ihre Patientenakte verlangen zu können. Entscheidungen über zusätzliche Leistungen, wie beispielsweise Kuren, müssen zukünftig von den Kassen schneller getroffen werden, als bisher. „Die Neuregelungen sorgen für mehr Transparenz, von der alle Patienten profitieren“, erläuterte die Bundesjustizministerin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), bei der Bekanntgabe der Parlamentsentscheidung in Berlin. Die Opposition beklagte, dass die Patientenrechte mit dem neuen Gesetz zwar gesetzlich verankert würden, die Patienten jedoch nicht mehr Rechte erhielten, als zuvor. Die Grünen hatten außerdem die Einrichtung eines Härtefallfonds für geschädigte Patienten gefordert, was im Patientenrechtegesetz ebenfalls nicht berücksichtigt worden ist. Auch der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) mahnte eine Nachbearbeitung des Gesetzes an. Patienten sollten unter anderem besser gegen risikoreiche Arzneimittel geschützt werden.