Neues Transplantationsgesetz in Kraft

Der erste Teil des neuen Transplantationsgesetzes ist jetzt in Kraft getreten. Dadurch soll eine bessere Koordination von Organspenden in den zuständigen Kliniken ermöglicht werden. Weiterhin verpflichtet das neue Gesetz die 1400 deutschen Kliniken, die Organtransplantationen durchführen können, einen Transplantationsbeauftragten zu stellen. Dieser ist zum Beispiel dafür zuständig, Organspender oder deren Angehörige zu beraten. Eine weitere Änderung legt fest, dass Lebendspender zukünftig mehr rechtliche Sicherheit erhalten. So steht ihnen künftig eine sechswöchige Lohnfortzahlung zu. Die geplante sogenannte Entscheidungslösung, die festlegt das jeder Bundesbürger eine Anfrage erhält, ob er im Todesfall Organspender sein möchte, tritt erst am 1. November in Kraft. Im Hinblick auf den Transplantations-Skandal an der Göttinger Uni-Klinik betont Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP), dass durch das Transplantationsgesetz der Ablauf einer Organtransplantation besser dokumentiert und somit ein Missbrauch erschwert wird. Auch Hans Lilie, der Vorsitzende der Ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer, hält die veränderten Vorschriften in punkto Sicherheit für hilfreich, da die Befugnisse der Kontrollkommission dadurch vergrößert werden. Unklar ist bisher noch, wie die Änderungen finanziert werden sollen.