Urlaubstage: Urlaubsersatz verfällt nach 15 Monaten

Die EU-Regelung des Urlaubsersatzes wurde jetzt vom Bundesarbeitsgericht auch als bindend für Arbeitnehmer mit langfristigen Erkrankungen bestätigt. Im vorliegenden Fall hatte die Klägerin, die von 2004 bis 2009 aufgrund einer Krankheit nicht arbeiten konnte, für diese Zeit rund 19.000 Euro als Abgeltung für die entgangenen Urlaubstage vom öffentlichen Dienst, in dem sie tätig war, verlangt. Laut EU-Gesetz verfällt 15 Monate nach Ablauf des Arbeitsjahres, aus dem ein Anspruch auf Urlaubstage besteht, der Anspruch auf eine Entschädigung. Die vor einigen Jahren vom Europäischen Gerichtshof festgelegte 15-Monats-Frist ist demnach auch für Deutschland gültig. Zwar besteht auch für Langzeiterkrankte ein Anspruch auf einen finanziellen Ersatz bei Nichtinanspruchnahme der vereinbarten Urlaubstage, dieser verfällt jedoch, wenn er nicht rechtzeitig erhoben wird. Im Fall der Klägerin bedeutet das, dass ihr eine Ersatzleistung für die letzten beiden Jahre zusteht, nicht jedoch für die gesamte Dauer ihrer Krankheit. Will ein Arbeitnehmer den ihm zustehenden Urlaubsersatz einfordern, muss er dies innerhalb der vorgeschriebenen Frist tun. Dann jedoch steht ihm das Geld ohne Einschränkung zu.