Der Bundestag hat jetzt für die Reform des Lebensversicherungssystems gestimmt. Diese soll die finanzielle Stabilität der Versicherungsunternehmen absichern und der staatlichen Versicherungsaufsicht höhere Befugnisse einräumen. Kritiker beanstanden, dass dies größtenteils zu Lasten der Kunden geschieht. Als notwendig gilt die Reform, wegen der anhaltenden Niedrigzinsphase. Dadurch, so argumentieren die Versicherungskonzerne, stellen die bisher staatlich geforderten Garantiezinsen für Lebensversicherungen eine zu hohe finanzielle Belastung für die Unternehmen dar. Die Regierungskoalition folgte der Begründung und senkte den geforderten Garantiezins für Lebensversicherungen ab 2015, von derzeit 1,75 auf 1,25 Prozent. Weitere Einschnitte erwartet die Bestandskunden bei den „Bewertungsreserven“. Dieser fällt bei vorzeitiger Kündigung einer Lebensversicherung an und stellt sicher, dass Versicherungsnehmer mindestens die Hälfte der Gewinne ausgezahlt bekommen, die durch Kursanstiege beim Kauf von Wertpapieren mit den Beiträgen der Kunden gewonnen wurden. Zukünftig sind Versicherer nicht mehr prinzipiell dazu verpflichtet. Gekürzt werden kann die Gewinnbeteiligung beispielsweise, wenn die Versicherungsunternehmen durch deren Auszahlung Gefahr laufen, ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber anderen Versicherungsnehmern nicht mehr nachkommen zu können. Zum Ausgleich müssen dafür die Versicherungsnehmer stärker an den mit ihren Einlagen erwirtschafteten Risikoüberschüssen beteiligt werden. Die Ausschüttungsquote erhöht sich von 75 auf 90 Prozent. Verzichtet wurde dagegen auf die ebenfalls geplante Offenlegung von Vermittlungsprovisionen.
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Gefährliche Impflücke in Deutschland
Wegen der wachsenden Impflücke in Deutschland, fordern Kinderärzte ein nationales Impfkonzept. Dessen Ziel sollte es sein, bei Kinderkrankheiten wie Masern, Röteln, Keuchhusten oder Mumps, eine mindestens 95-prozentige Durchimpfungsrate zu erreichen, um einen Ausbruch dieser inzwischen unnötigen Kinderkrankheiten zu verhindern. Der Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, Wolfram Hartman, erklärte, dass die bisherige Vorgehensweise der freiwilligen Impfung gescheitert ist. Deshalb sind jetzt „weitergehende Maßnahmen, zum Schutz der Kinder erforderlich“. Da in den vergangenen Jahrzehnten, durch die bis vor einigen Jahren regelmäßigen Impfungen, viele gefährliche Kinderkrankheiten immer seltener auftreten, fürchten etliche Eltern mehr die Risiken der Impfung, als die Krankheit selbst, die damit vermieden werden soll. Dadurch ist die Impfrate bei etlichen fast schon ausgemerzten Krankheiten, wie beispielsweise Masern, so stark verringert, dass die Zahl der Erkrankungen wieder steigt. Alle bisherigen Bemühungen die Impfverweigerer zu überzeugen, hatten keinen Erfolg, weshalb es allein im vergangenen Jahr wieder 1775 Masernfälle in Deutschland gab. Ursprünglich hatte sich Deutschland verpflichtet, bis zum Jahr 2010 die Masern auszurotten. Erst dann, wenn über mehrere Jahre keine weiteren Masernerkrankungen aufgetreten sind, könnten die Impfungen eingestellt werden.
Krankenkasse: Neue Beitragssätze kommen
Der Bundestag hat die Reformvorlage der Regierung, zur Änderung der Kassenbeiträge, bestätigt. So gelten ab Beginn 2015 für alle gesetzlich Versicherten neue Beitragssätze. Damit können die Kassen in Zukunft Einkommensabhängige Zusatzbeiträge verlangen. Betroffen sind davon nur die Versicherten. Der Arbeitgeberanteil wird durch die Zusatzbeiträge nicht belastet, sondern kann sogar sinken. Der Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) verteidigte die Mehrbelastung für die Versicherten damit, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen „zukunftsfest“ gemacht werden müssten. „Unsere Gesellschaft wird älter, dadurch werden auch die Ausgaben für die Gesundheitsversorgung langfristig steigen.“ Durch die Möglichkeit, verschiedene Therapieoptionen an Zusatzverträge zu knüpfen, solle die Qualität der Leistungen gewährt werden. Experten wiesen allerdings nach, dass nach einer kurzen Entlastung der Versicherten, die Zusatzbeiträge rasant steigen und damit der Grundstein für eine rechtlich abgesicherte Zweiklassenmedizin gelegt wird. Die Kritiker der Reform bemängeln zudem, dass durch die Festschreibung des Arbeitgeberanteils die erwarteten steigenden Kosten allein auf die Arbeitnehmer abgewälzt werden, was einen herben Einschnitt in den Sozialstaat darstellt. Besonders angesichts der größeren Differenz zwischen Arm und Reich ist dies ein „eklatanter Bruch mit dem Solidarprinzip“, so Annelie Buntenbach, vom DGB-Vorstand.
Ärzteschaft fordert Verbot von Alkoholwerbung
Die Ärzteschaft hat sich erneut offiziell für ein Verbot jeglicher Alkoholwerbung ausgesprochen. In einer zum Abschluss des Deutschen Ärztetages in Düsseldorf vorgetragenen Erklärung heißt es, dass die Folgen von Alkoholabhängigkeit- und Missbrauch ein erhebliches Problem darstellen und es deshalb „sinnvoll“ sei, Werbung dafür, ebenso wie schon für Tabakwaren, zu verbieten. Nach Angaben der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen, DHS, sterben pro Jahr circa 74.000 Menschen, an den Folgen ihres Alkohol-, bzw. durch den kombinierten Alkohol- und Tabakkonsum. Zudem fordert die Ärzteschaft ein Verbot von E-Zigaretten und nikotin-freie Shishas an Minderjährige, da diese eine Gewöhnung an Suchtmittel fördern. Eine solche „Stabilisierung des Suchtverhaltens“ sei besonders bei Kindern und Jugendlichen gefährlich. Deshalb sollte das Verbot dieser, gesundheitlich bisher als weitestgehend unbedenklich geltenden Rauch-Ersatz-Mittel, in das Jugendschutzgesetz aufgenommen werden.
Rentenreform: 40.000 mehr Frührentner erwartet
Mit 40.000 zusätzlichen Frührentnern, rechnet die Bundesregierung, nach Angaben des Arbeitsministeriums, in diesem Jahr, aufgrund der neuen Rentenregelung. Die inzwischen beschlossene Anrechnung der Beiträge von freiwillig Versicherten, auf die abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren, ermöglicht es einem Großteil der älteren Arbeitnehmer, ohne weitere finanzielle Verluste, in Frührente zu gehen. Auch in den Folgejahren rechnet die Regierung mit 20.000 Frührentnern mehr, pro Jahr. Dadurch wird der Staatshaushalt mit rund einer Milliarde Euro, bis 2017 stärker belastet, als ursprünglich geplant. Bei der Konzeptvorlage für die Änderung des Rentenrechts waren die damaligen Experten von einer zusätzlichen Belastung von nur 50 bis 250 Millionen Euro ausgegangen. Nach Berechnungen des rentenpolitischen Sprechers der Grünen, Markus Kurth, belaufen sich die Gesamtkosten der Senkung des Renteneintrittsalters auf 63, bei Vorliegen von 45 Beitragsjahren, auf insgesamt sieben Milliarden Euro. Allerdings gehen Finanzexperten davon aus, dass diese, relativ kulante Regelung, nicht lange Bestand haben wird, da aufgrund der demografischen Entwicklung die steigenden Kosten nicht dauerhaft finanziert werden können.