Im Sommer ist die Versuchung groß, die Hitze durch leichte Kleidung und entsprechendes Schuhwerk erträglich zu machen. Doch das kann unter Umständen teuer werden. Wenig bekannt ist, dass das Tragen von allzu leichtem Schuhwerk, wie beispielsweise Flipflops, im Falle eines Unfalls als Verletzung der Sorgfaltspflicht gewertet werden kann. So bestätigte unter anderem das Oberlandesgericht Bamberg, dass ein dafür erhobenes Bußgeld gerechtfertigt ist. Dazu kommt, dass Versicherungen die Beschuldigung der verletzten Sorgfaltspflicht aufgreifen und das Tragen unangemessenen Schuhwerks als grobe Fahrlässigkeit auslegen. Dadurch verliert der Betroffene zum Beispiel bei einer Vollkasko-Police, den Anspruch auf die vollständige Bezahlung der Schäden am eigenen Fahrzeug. Auch um der eigenen Sicherheit Willen, rät der Kfz-Versicherungsfachmann von CosmoDirekt, Frank Bärnhof, von Flipflops oder Badelatschen ab: „Schlappen oder Riemchensandalen bieten keinen Halt. Die Gefahr ist groß, vom Pedal abzurutschen oder sich zu verhaken. Das Gefühl für Kupplung, Gas und Bremse fehlt, die Reaktionszeit steigt. Das kann Folgen haben, gerade wenn es auf Bruchteile einer Sekunde ankommt. Auch barfuß zu fahren, ist ein Risiko. Am besten eignen sich Turnschuhe mit einer dünnen Sohle – ein Paar sollte immer griffbereit im Auto liegen.“