Anlageberatung weiterhin oft ungenügend

Eine diesbezügliche Untersuchung der Stiftung Warentest und dem Bundesverband der Verbraucherzentrale hat ergeben, dass die seit 2012 gesetzlich vorgeschriebenen Informationsschreiben für Vermögensanlagen bei keinem einzigen Anbieter vorschriftsmäßig ist. Privatanleger sollten damit bei Anlagen wie Namensschuldverschreibungen, geschlossenen Fonds oder Genussrechten, besser über die Risiken aufgeklärt werden. Bisher kommen Finanzunternehmen dieser Informationspflicht jedoch nicht in ausreichendem Maße nach. Deshalb kommt die Untersuchung zu dem Schluss, dass solche Anlagen derzeit für Privatanleger ohne Hintergrundwissen nicht geeignet sind. Das Risiko ist groß. 50 bis 70 Prozent aller geschlossenen Fonds, die in den vergangenen zwei Jahrzehnten aufgelegt worden, erlitten teils erhebliche Kapitalverluste und 90 Prozent erreichten nicht ihr Anlageziel. Damit auch unerfahrenen Sparern klar ist, worauf sie sich einlassen, müssen Anbieter derartig riskanter Anlagen ihren Kunden vor Vertragsabschluss ein Informationsblatt vorlegen, auf dem alle Fakten und Risiken leicht verständlich erklärt sind.