Der Bundestag hat jetzt das heftig umstrittene Patientenrechtegesetz verabschiedet. Darin sollen die Rechte der Patienten gesetzlich geregelt und so auch für die Versicherten deutlicher werden. Dadurch verbessert sich ihre Chance, im Falle von Behandlungsfehlern auf Schadensersatz zu klagen. Die Opposition kritisiert jedoch die Unzulänglichkeit des Gesetzes. So liegt die Beweislast nur bei groben Behandlungsfehlern beim behandelnden Arzt, während „einfache“ Behandlungsfehler durch den Patienten nachgewiesen werden müssen. Geregelt wurde auch die Aufklärungspflicht des Arztes über die Risiken und mögliche Alternativen zu den jeweils angewandten Therapien. Zudem erhalten Patienten das Recht, bei ihrer Krankenkasse Einsicht in ihre Patientenakte verlangen zu können. Entscheidungen über zusätzliche Leistungen, wie beispielsweise Kuren, müssen zukünftig von den Kassen schneller getroffen werden, als bisher. „Die Neuregelungen sorgen für mehr Transparenz, von der alle Patienten profitieren“, erläuterte die Bundesjustizministerin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), bei der Bekanntgabe der Parlamentsentscheidung in Berlin. Die Opposition beklagte, dass die Patientenrechte mit dem neuen Gesetz zwar gesetzlich verankert würden, die Patienten jedoch nicht mehr Rechte erhielten, als zuvor. Die Grünen hatten außerdem die Einrichtung eines Härtefallfonds für geschädigte Patienten gefordert, was im Patientenrechtegesetz ebenfalls nicht berücksichtigt worden ist. Auch der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) mahnte eine Nachbearbeitung des Gesetzes an. Patienten sollten unter anderem besser gegen risikoreiche Arzneimittel geschützt werden.