Archiv der Kategorie: Steuer

Steuererleichterung bei Umweltschäden

Besonders in Bayern, Mittelfranken und Schwaben, haben in der vergangenen Woche Unwetter großen Schaden angerichtet. Der bayrische Finanzminister Georg Fahrenschon, hat schnell reagiert und einen Maßnahmenkatalog heraus gegeben, der mithilfe steuerlicher Erleichterung die Geschädigten ein wenig entlasten soll. Dazu gehört zum Beispiel die mögliche Stundung der zu zahlenden Steuern, verminderte Steuervorauszahlungen und Vollstreckungsmaßnahmen die vorübergehend ausgesetzt werden. Auch Sonderabschreibungen für die Kosten der Schadensbeseitigung sind darin vorgesehen.

Zu beachten ist hierbei für die Betroffenen, dass sie die Anträge zur Stundung oder Verminderung der Vorsteuer bis zum 30. November dieses Jahres eingereicht haben müssen. Bei Unwetterbedingter Zerstörung von Gewerbebetrieben, oder der Verringerung von Einnahmen aus der Land-und Forstwirtschaft, greifen die Sonderregelungen zur Abschreibung, um den Wiederaufbau zu unterstützen. Als außergewöhnliche Belastung wird aber auch die Abschreibung von Kosten akzeptiert, die Privatpersonen bei der notwendigen Neuanschaffung von Hausrat und Kleidung entstehen.

Vordruck für vermögenswirksame Leistungen selber erstellen

Ohne ein ordentliches Maß an Bürokratie, funktioniert in Deutschland nichts. Das trifft natürlich besonders für alle finanziellen Angelegenheiten zu. Doch wer im Alter nicht auf Trocken-Brot herum kauen möchte, muss sich durch alle, mehr oder weniger nötigen Formulare kämpfen. Vergangene Woche hat das Bundesfinanzministerium das Muster für die Bescheinigung, der in diesem Jahr angelegten vermögenswirksamen Leistungen veröffentlicht. Der Vordruck kann auch auf dem PC selber erstellt werden, muss aber den vorgegebenen Richtlinien genügen.

Als da wären:

  • keine Hintergrundfarben
  • keine Erläuterungstexte oder „Kammboxen“ in den Datenfeldern
  • keine Schriftarten, die die Lesbarkeit verringern
  • keinerlei zusätzliche Inhalte oder Erklärungsversuche
  • Schriftgröße 12p, außer der Platz reicht nicht aus

Handschriftlich unterzeichnen, muss man die maschinell erstellten Bescheinigungen nicht mehr.

Riester-und Rürup-Rente oft unterschätzt

Noch ist die Riester/Rürup-Rente nicht wirklich bei den Bürgern angekommen. Die Unsicherheit über den tatsächlichen Nutzen ist in der Bevölkerung noch immer sehr hoch. Das Misstrauen gegen die Regierung lässt die Menschen die Förderung dieser Altersvorsorge eher als Trick sehen, ihnen das Geld aus der Tasche zu ziehen. Dabei übersehen die Meisten allerdings das Wichtigste: eine zusätzliche Altersvorsorge ist absolut unverzichtbar – für Jeden. Die Förderung der Riesterrente ist als Anreiz gedacht, da sich schon lange abzeichnet, dass der Staat der Zukunft keine ausreichende Unterstützung der Rentner mehr wird finanzieren können. Wer das heute nicht einsieht, wird in zwanzig oder dreißig Jahren von einem absoluten Minimum leben müssen. Deshalb ist es sinnvoll, offene Fragen und Befürchtungen, etwa über die Versteuerung der privaten Rentenversicherung, schnell zu klären und sich das jeweils passendste Modell auszusuchen.

Die Riester-Förderung ist für alle Bürger, Arbeitnehmer, Beamte und Selbständige gedacht. Besonders interessant ist sie für Familien mit Kindern, da für jedes Kind eine Zulage gezahlt wird. Bei Selbständigen ist es die Rürup-Rente, die vom Staat steuerlich gefördert wird. Auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann steuersparend abgeschlossen werden. Die jeweiligen Zulagen für die Rentenversicherung müssen, am einfachsten mit einem so genannten Dauerzulagenantrag, beantragt werden. Der ändert sich nur, wenn sich das Einkommen oder die Zahl der unterhaltspflichtigen Kinder ändert. Zusätzlich können die eigenen Beiträge als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden. Die _Rentenauszahlung_, wird dann aber voll versteuert.

Pauschbetrag gilt für jeden Erbfall und nicht für das Erbe allgemein

Erben haben das Recht, einen so genannten Erbfallkostenpauschbetrag steuerlich geltend zu machen. Der Pauschbetrag liegt derzeit bei 10.300 Euro pro Erbfall und kann zum Beispiel die Kosten für Bestattung, Grabpflege oder ähnliches decken. Der Betrag erhöhte sich nicht, wenn das Erbe unter mehreren Berechtigten aufgeteilt wird. In diesem Fall muss der Pauschbetrag zu gleichen Teilen aufgeteilt werden. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH, Urteil vom 24.2.2010, Az. II R 31/08) wurde entschieden, dass dieser Betrag auch bei zwei oder mehreren Erben nicht für jeden Erben eingetragen werden kann. Die Richter begründeten dies mit der Tatsache, dass sich die Kosten eines Begräbnisses nicht vervielfältigen können, wenn mehrere Erben existieren. Sollte der Erbfallkostenpauschbetrag die Kosten nicht decken können, kann man noch außergewöhnliche Belastungen ansetzen.

BDEW fordert transparentere Wasserpreise

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat zusammen mit mehreren Unternehmen einen Leitfaden erarbeitet. In diesem wurde eine Kundenbilanz erarbeitet, worin die Versorger erstmals die strukturellen, regional sehr unterschiedlich ausgeprägten Faktoren transparent darstellen können und somit auch die jeweiligen Kosten ersichtlicher sind.

Zu den unterschiedlichen Faktoren zählen unter anderem,

  • die Wasserherkunft,
  • die Rohwasserqualität,
  • die Bodenbeschaffenheit
  • sowie die Siedlungsdichte.

Der für Wasser und Abwasser zuständige BDEW-Hauptgeschäftsführer Martin Weyand sagte am Dienstag in Berlin: „Mithilfe der Kundenbilanz könnten Verbraucher ersehen, wie hoch die durchschnittlichen Ausgaben je Einwohner in einem Versorgungsgebiet seien, welche Steuern und Abgaben das Unternehmen erbringe“. Ferner werde deutlich, welche Faktoren die Wasserpreise weiter beeinflussten. Der Kölner Versorger RheinEnergie hat als erstes deutsches Versorgungsunternehmen so eine Kundenbilanz ins Internet gestellt. Dies wird aber sicherlich nicht der einzige bleiben, da die Kundenbilanz auch für die Versorger von Vorteil sein wird und die Versorger den Nachforschungen der Kartellbehörde aus dem Weg gehen möchte, denn nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs Anfang Februar wurde die Rechtsposition der Kartellbehörden bei der Bekämpfung überhöhter Wasserpreise gestärkt. Öffentliche Wasserversorger seien der „verschärften kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht“ unterworfen, hatten die Richter festgestellt. Dieses Urteil kritisierte der BDEW zunächst, doch es gab den Anreiz zur Erarbeitung des Leitfadens, der für viele schon lange überfällig war.