Archiv der Kategorie: Steuer

Kindergeld während der Ausbildung

Auch während einer nur einige Wochen dauernden Ausbildung, besteht ein Anspruch auf Kindergeld. Der Staat fördert Kinder entweder mit Freibeträgen, oder mit Kindergeld. Kommen wegen fehlenden Einnahmen keine Freibeträge in Frage, ist auch ein volljähriges Kind, dass sich noch in der Ausbildung befindet Kindergeld-bezugsberechtigt. Dabei spielt es keine Rolle, wie lange diese Ausbildung dauert und ob es sich um eine klassische Lehre oder ein Studium handelt. In einem solchen Fall musste jetzt ein Gericht in Köln entscheiden. Einer Auszubildenden, die einen mehrwöchigen Kurs zur Vorbereitung auf eine Arbeit als Flugbegleiterin absolvierte, sollte das Kindergeld gestrichen werden. Das Gericht befand jedoch dass entscheidend ist, ob in der Zeit ein Arbeitsentgelt bezogen wurde oder nicht. Da bei einem solchen Kurs die Kursgebühr sogar zurückgezahlt werden muss, wenn sich der Absolvent nicht im Anschluss für eine Tätigkeit in der Firma entscheidet, wurde die Streichung des Kindergeldes als unzulässig abgewiesen.

Kein Kindergeld wegen Erbschaft?

Wie jetzt in einem Gerichtsurteil in Niedersachsen bestätigt wurde, zählen Schenkungen von den Eltern und damit auch Erbschaften nicht zu den Bezügen. Geklagt hatte ein Familienvater, dem das Kindergeld für seine zwei Söhne wegen des Erbteils der verstorbenen Mutter gestrichen werden sollte. Die Familienkasse verweigerte das Geld, da durch die Erbschaft das „Einkommen“ der Kinder den Grenzbetrag überschritten hätte. Das Gericht entschied aber, dass die Erbschaft als als Bezug i.S.d. § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG anzusehen und deshalb nicht als normales Einkommen zu berechnen sei.

Deutsche sparen mehr

Seit Beginn der Finanzkrise sparen Deutsche so viel, wie seit 17 Jahren nicht mehr. 15% der Einnahmen, werden durchschnittlich gespart. Dadurch sinkt natürlich auch der Umsatz, was sich negativ auf das Wirtschaftswachstum auswirkt.

Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes und höhere Steuerbelastung werden bei Befragungen als Grund angegeben. Trotz der Tatsache, dass die Arbeitslosigkeit in den letzten zwei Jahren kaum gestiegen ist; die Unsicherheit ist groß. Die Sparquote der Deutschen lag im vergangenen Jahr bei 11,2 %. Auch wenn im ersten Quartal eines Jahres immer etwas mehr gespart wird und die aktuellen 15 % sicher im Laufe des Jahres nach unten korrigiert werden können, dürfte der steigende Trend anhalten.

Zum Vergleich; in den USA lag die Quote bei 2,7 %. Aber so richtig überraschend ist das nicht. Beim Sparen gehören wir Deutschen ohnehin zu den Spitzenreitern.

Im Blickpunkt: Die Rentenbesteuerung

Rentner, die bis Ende Mai eine Steuererklärung abgeben müssen, sind oftmals ratlos was dabei zu beachten ist. Ob und wie viel Steuer ein Rentner zahlen muss hängt davon ab, in welchem Jahr er in Rente gegangen ist, ob zusätzliche Einnahmen vorliegen und auch, welcher Art die bezogene Rente ist.

Bis 2040 die komplette gesetzliche Rente steuerpflichtig ist, ist die Steuerlast vom Alter des Rentners abhängig. Die Steuerlast wird stufenweise pro Jahr um 2% erhöht. Alle, die bis oder vor 2005 in Rente gegangen sind, müssen 50% ihrer Rente versteuern, wer 2006 in Rente ging versteuert 52% usw. 2040 soll dann eine Besteuerung von 100% erreicht werden. Der Steuerfreibetrag liegt bei Alleinstehenden bei 1361 Euro pro Monat und bei Ehepaaren bei 2722 Euro monatlich. Wer dieses Jahr in Rente geht, hat 40% seiner Bruttorente Steuerfrei. Daran ändert sich auch während der gesamten Rentenbezugszeit nichts. Allerdings ändert sich an der nicht zu versteuernden Summe nichts, wenn durch eine Rentenerhöhung mehr zu versteuerndes Einkommen entsteht. Eine Rentenerhöhung bedeutet also immer auch eine Steuererhöhung für Rentner.

Automatikgetriebe ist keine außergewöhnliche Belastung

Auch für einen Schwerbehinderten, ist der Einbau eines Automatikgetriebes in ein Fahrzeug nicht als außergewöhnliche Belastung absetzbar. So urteilte das Finanzgericht, im Fall einer schwerbehinderten Frau, die für den Einbau eines Automatikgetriebes in ihr Neufahrzeug eine zusätzliche Kilometerpauschale beantragt hatte, um die Kosten dafür abschreiben zu können. Mit der Begründung, dass der Einbau keine besondere Ausstattung für Behinderte sei, lehnte das Gericht den Antrag ab. Erschwerend kam hinzu, dass durch das neue Getriebe der Wert des Fahrzeuges steigen und es im Falle eines Wiederverkaufes einen höheren Preis erzielen würde.