Steuererleichterung bei Umweltschäden

Besonders in Bayern, Mittelfranken und Schwaben, haben in der vergangenen Woche Unwetter großen Schaden angerichtet. Der bayrische Finanzminister Georg Fahrenschon, hat schnell reagiert und einen Maßnahmenkatalog heraus gegeben, der mithilfe steuerlicher Erleichterung die Geschädigten ein wenig entlasten soll. Dazu gehört zum Beispiel die mögliche Stundung der zu zahlenden Steuern, verminderte Steuervorauszahlungen und Vollstreckungsmaßnahmen die vorübergehend ausgesetzt werden. Auch Sonderabschreibungen für die Kosten der Schadensbeseitigung sind darin vorgesehen.

Zu beachten ist hierbei für die Betroffenen, dass sie die Anträge zur Stundung oder Verminderung der Vorsteuer bis zum 30. November dieses Jahres eingereicht haben müssen. Bei Unwetterbedingter Zerstörung von Gewerbebetrieben, oder der Verringerung von Einnahmen aus der Land-und Forstwirtschaft, greifen die Sonderregelungen zur Abschreibung, um den Wiederaufbau zu unterstützen. Als außergewöhnliche Belastung wird aber auch die Abschreibung von Kosten akzeptiert, die Privatpersonen bei der notwendigen Neuanschaffung von Hausrat und Kleidung entstehen.