Archiv der Kategorie: Steuer

Erhöhung des Grundfreibetrags beschlossen

Der Bundestag hat jetzt den Steuersenkungsplänen der Regierung zugestimmt. Durch die geplante Erhöhung des Grundfreibetrags in zwei Stufen, sollen Steuerzahler entlastet werden. Ab Januar kommenden Jahres steigt somit der Steuerfreibetrag auf 8130 Euro und ab Januar 2014 auf 8354 Euro. Der Finanzexperte der CDU, Klaus-Peter Flosbach, begründet die Erhöhung des Steuerfreibetrages mit der Inflation, die es notwendig macht, durch den höheren Grundfreibetrag den Bürgern das Existenzminimum als steuerfrei zu sichern. Außerdem soll der Tarifverlauf dergestalt verändert werden, dass die „kalte Progression“ vermieden wird. Die notwendige Abstimmung über den Gesetzentwurf im Bundesrat findet am 11. Mai statt. Die Opposition kritisierte, dass für die zu erwartenden Steuerausfälle keine Gegenfinanzierung geplant ist. SPD und Grüne haben deshalb bereits ihr Veto angekündigt. „Dieses Gesetz würde dazu führen, dass die Hälfte der Entlastung bei den oberen 20 Prozent der Einkommensbezieher ankommt“, erklärt der Grünen-Finanzexperte Gerhard Schick, den Widerspruch seiner Partei. Statt dessen wollen die Grünen den Grundfreibetrag auf 8400 Euro erhöhen, die dadurch verringerten Steuereinnahmen aber durch eine höhere Steuer für Reche ausgleichen.

Einbau von Rußpartikelfiltern – Staatliche Förderung bis 2011

Bis zum Ende des Jahres 2011 können Autofahrer noch eine staatliche Förderung für den Einbau von Rußpartikelfiltern bei Diesel-Fahrzeugen beantragen. Überraschenderweise sind die dafür von der Regierung zur Verfügung gestellten Gelder erst rund zur Hälfte verbraucht worden. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle teilte jetzt in einer öffentlichen Erklärung mit, dass noch fast 80.000 Anträgen statt gegeben werden kann. 330 Euro zahlt der Staat jedem Diesel-Besitzer, der bis zum 31. Dezember seine Abgaßanlage mit einem neuen Filter ausgestattet hat. Davon profitiert nicht nur die Umwelt. Die Fahrer dürfen dann auch in den Umweltzonen fahren, die der dann neu eingeordneten Schadstoffgruppe ihres Fahrzeugs entspricht. Dadurch steigt auch der Wiederverkaufswert des Autos. Außerdem wird für nachgerüstete PkW die Steuer günstiger. Es lohnt sich also, noch schnell einen entsprechenden Termin mit der nächsten Werkstatt zu vereinbaren.

Pflegegeld für Demenzkranke erhöht

Mehr Geld für die Betreuung Demenzkranker versprach die sächsische Sozialministerin Christine Clauß (CDU) gestern. Die bisherige Unterstützung durch das Bundesministerium soll im kommenden Jahr von 300.000 auf 600.000 und ab 2012 auf 900.000 aufgestockt werden. Das Geld soll vor allem der privaten Betreuung von Demenzkranken innerhalb der Familie und begleitenden Hilfsorganisationen wie dem Angehörigenverein und Koordinierungsstellen für den Freiwilligendienst zukommen. Damit gehen sie konform mit den Forderungen, die sich aus einer vom Institut für Demoskopie Allensbach durchgeführten repräsentativen Umfrage unter Experten aus dem medizinischen und wissenschaftlichen Bereich ergibt, die zum Welt-Alzheimer-Tag am 21. September veröffentlicht wurde. 84% der Befragten forderten vor allem eine bessere Unterstützung für die familiäre Pflege. Das ist notwendig, weil die Zahl der Demanzkranken, die derzeit in Deutschland bei 1,2 Millionen Menschen liegt, jährlich um bis zu 250.000 wächst. Das Gesundheitswesen und die Pflegedienste müssen sich auf eine steigende Zahl Erkrankter einstellen, obwohl sie dem schon heute nicht gewachsen sind. Deshalb ist es notwendig Demenzkranken, gerade wenn sich die Krankheit in der Vorstufe befindet, in der eine Rundum-Betreuung noch nicht notwendig ist, so lange wie möglich das Leben in der Familie zu erhalten – in ihrem und im Interesse der Gesellschaft, die derzeit eine optimale Betreuung aufgrund von Geld- Organisations und Mitarbeitermangel im Pflegebereich nicht gewährleisten kann. Das der Staat viel Geld spart, so lange sich die Familien um ihre Angehörigen selber kümmern können, spielt dabei für die Förderung der Privatpflege eine nicht geringe Rolle. Sozialministerin Clauß betont aber lieber den persönlichen Aspekt: „Die Zahl der älteren Pflegebedürftigen nimmt zu. Viele von ihnen möchten zu Hause bleiben. Dabei wollen wir den Betroffenen und ihren Angehörigen helfen“. Die Aufstockung wurde am gestrigen Dienstag zur Anhörung im Kabinett freigegeben und soll zum Beginn 2011 wirksam werden. Darin ist auch die Finanzierung geregelt. Statt der bisher 25 Prozent, übernimmt der Freistaat Sachsen zukünftig 35 Prozent der zu zahlenden Förderung, während die einzelnen Landkreise statt bisher 25, zukünftig nur noch 15 Prozent tragen müssen. 1,3 Millionen Euro sind für den Bereich der Demenzpflege für das nächste Jahr geplant, die zu circa 50 Prozent von den Pflegekassen getragen werden.

Riester-Fondssparen und die Abgeltungssteuer

Seit 2009 muss auf grundsätzlich alle Kapitalerträge Abgeltungssteuer gezahlt werden. Das schlägt mit einem Minus bis zu 28 Prozent zu Buche. Positive Ausnahme hiervon ist die Riesterrente. Wer bei einem zertifizierten Fonds-Sparplan auf die staatliche Unterstützung verzichtet, oder einen höheren als den geförderten Beitrag in den Fonds einzahlt profitiert davon, weil zertifizierte Riesterrenten-Verträge in der Ansparphase steuerbegünstigt sind. Selbst wenn der Freibetrag in Höhe von 801 Euro für Ledige und 1602 Euro für Verheiratete überschritten wird, fällt keine Abgeltungssteuer an. Das Bundesfinanzministerium musste, vermutlich unwillig, zugeben, dass Riester-Fonds; „eine steuerbegünstigte Altersvorsorge in unbegrenzter Höhe“ darstellen. Erst bei der Auszahlung bekommt der Staat einen Anteil, der sich danach richtet, ob die Summe als Einmalzahlung oder in Form einer regelmäßigen Rente ausgezahlt wird. So lange diese Lücke vom Staat nicht geschlossen wird, sind Riesterfondssparpläne nicht nur lohnende Investitionen, sondern eignen sich auch als Steuersparmodell.

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft gleichwertig mit Ehe

Wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in ihrem Beschluss in den Aktenzeichen 1 BvR 611/07 und 1 BvR 2464/07 vom 21.07.2010 regelte, ist die Benachteiligung von eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften gegenüber Eheleuten bei der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer verfassungswidrig.

Der Gesetzgeber ist nun verpflichtet, bis Ende des laufenden Jahres eine Neuregelung zu treffen. Nach dem Urteil der Richter seien bisher homosexuelle Partnerschaften bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer sehr viel höher belastet worden als Ehepaare. Ehepaare wurden in Steuerklasse I geführt mit einem Steuersatz von 7 bis 30 Prozent, Lebenspartnerschaften fielen hingegen in Steuerklasse III mit bis zu 50 Prozent Abzügen. Weiterhin lag der Steuerfreibetrag bei Eheleuten bei 307.000 Euro bzw. 256.000 Euro, bei Lebenspartnern lediglich bei 5.200 Euro.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bringt einen weiteren Fortschritt in der Loyalität gegenüber homosexuellen Paaren. Wenn eine derartige Lebensgemeinschaft vom Gesetz erlaubt ist, dann darf auch bei der Steuer kein Unterschied gemacht werden.