Das Bundeskabinett hat beschlossen, die Rechte lediger Väter zu stärken und einen diesbezüglichen Gesetzentwurf erarbeitet. Demnach können unverheiratete Väter das Sorgerecht auch gegen den Willen der Mütter bekommen, wenn dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. Der Gesetzentwurf regelt, dass Mütter nach der Geburt des Kindes zwar vorab das alleinige Sorgerecht erhalten, die Väter ein gemeinsames Sorgerecht jedoch in einem Schnellverfahren vor dem Familiengericht einklagen können. Notwendig wurde die Änderung der bisherigen Handhabung durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass 2010 die aktuelle Gesetzeslage als unzulässig gekippt und eine Gesetzesänderung gefordert hat. Bisher konnten Väter das gemeinsame Sorgerecht nur mit Zustimmung der Mutter erhalten.