Archiv der Kategorie: Recht

Zahl der Wohnungseinbrüche erheblich gestiegen

Wie aus der polizeilichen Kriminalstatistik für das vergangene Jahr hervorgeht, ist die Gesamtzahl aller registrierten Straftaten vor allem aufgrund häufigerer Diebstahldelikte gestiegen. Insgesamt 5,99 Millionen Straftaten wurden 2011 entdeckt. Das entspricht einem Anstieg um ein Prozent. Zeitgleich sank die Aufklärungsquote um 1,3, auf 54,7 Prozent. Während sich die Zahl der Gewalttaten im vergangenen Jahr erneut verringerte, sorgt vor allem die um rund viereinhalb Prozent höhere Zahl der Diebstähle für Besorgnis bei den Verantwortlichen. Diese machen circa 40 Prozent aller verzeichneten Straftaten aus. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU), der in Berlin die aktuelle Kriminalitätsstatistik vorstellte, erklärte in dem Zusammenhang, dass die Zahl der Wohnungseinbrüche um über neun Prozent gestiegen ist und sich in diesem Bereich ein „besorgniserregender“ Trend abzeichnet. 2011 entstand durch Einbrüche ein Gesamtschaden von circa 600 Millionen Euro. Wohnungseinbrüche werden oft von professionellen Banden durchgeführt, die europaweit agieren und vorrangig Häuser und Wohnungen mit fehlenden Sicherheitsvorkehrungen ausrauben. Deshalb wird, neben einer entsprechenden finanziellen Absicherung, auch die professionelle Kontrolle auf Sicherheitsmängel für Wohn- und Geschäftshäuser empfohlen.

T-Aktie: Telekom gewinnt in erster Instanz

Im Mammut-Prozess von Kleinanlegern gegen die Telekom, konnte das Unternehmen einen Teilsieg erringen. Das zuständige Oberlandesgericht Frankfurt bestätigte nach Prüfung der Fakten und Aussagen, dass die Telekom bei den Anlegerprospekten für den umstrittenen Börsengang im Jahr 2000, keine Fehler begangen habe. Damit wies das Gericht die Massenklage von 17.000 Kleinanlegern ab, die der Telekom vorwerfen, potentielle Anleger nicht in ausreichendem Maße informiert zu haben. Die Anleger hatten wegen des Kaufs von Voicestream durch die Telekom, hohe Verluste hinnehmen müssen. Bis heute belastet Voicetream, mit dem die Telekom den US-amerikanischen Markt erobern wollte, die Bilanzen des Unternehmens, was sich negativ auf den Aktienkurs auswirkt. Beim Börsengang im Jahr 2000 waren die Aktien für bis zu 63,50 Euro an Privatanleger verkauft worden. Inzwischen liegt der Preis der Telekomaktie bei durchschnittlich 8,80 Euro. Der Vertreter der 17.000 Kläger hat bereits angekündigt, beim Bundesgerichtshof gegen das Urteil Beschwerde einzulegen. Der zuständige Anwalt Andreas Tilp gab sich zuversichtlich, dass der BGH das aktuell Urteil wieder kippen werde. Tilp: „Wir sind überzeugt davon, dass es der BGH im Sinne der Anleger richten wird.“

Kein Anrecht auf beste Therapie oder Diagnostik

Einem neuen Gerichtsurteil zufolge sind Krankenkassen nicht dazu verpflichtet, die jeweils bestmögliche Therapie für Patienten zu bezahlen. Dazu gehören etliche Therapien für eine bessere Lebensqualität, sowie die Behandlung oder Diagnostik im Ausland. Das Gericht hatte die Klage einer Patientin aus Hessen verhandelt, die für eine Krebsdiagnose in die Niederlande gefahren war. Bei der dort verwendeten Diagnosemethode können durch ein neu entwickeltes Verfahren auch kleinste Lymphknoten identifiziert werden. Die zuständige Krankenkasse weigerte sich allerdings die Kosten in Höhe von 1.500 Euro zu zahlen. Das Gericht gab der Krankenversicherung recht und begründete seine Entscheidung damit, dass diese nicht verpflichtet sei, alle verfügbaren Optionen für die Gesunderhaltung der Patienten zu bezahlen. Auf eine „Spitzenmedizin um jeden Preis“ hat der Versicherte, nach Ansicht des Gerichts, keinen Anspruch.

Bei Folgekrankheiten ist weitere Ersatzzahlung rechtens

Wenn eine Berufsbedingte Krankheit geheilt wurde, doch der Betroffene aufgrund der Krankheit einen anderen seelischen oder körperlichen Schaden bekommt, der seine Arbeitsfähigkeit weiterhin behindert, dann hat er als Versicherter auch das Recht auf eine Erwerbsminderungsrente. Das entschied das Sozialgericht Detmold. Geklagt hatte eine Frau mit einer Erwerbsminderungsrente, die ihr während ihrer Krankheit von ihrer Berufsgenossenschaft gezahlt worden war. Die Krankheit konnte zwar ausgeheilt werden, doch als Nebenwirkungen der Medikamente kam es zu multiplen Beschwerden, durch die sie sich körperlich und geistig weniger belastbar fühlte. Die Berufsgenossenschaft verweigerte die weitere Zahlung der Rente mit dem Hinweis darauf, dass die ursprüngliche Berufskrankheit ja ausgeheilt sei. Das Gericht sah dies anders und argumentierte, dass die aktuellen Beschwerden eine Folge der Berufskrankheit sind, da ohne diese die Einnahme der Medikamente nicht nötig gewesen sei. Deshalb ist die Berufsgenossenschaft weiterhin verpflichtet, die Rente zu zahlen. Das Urteil ist auch für Arbeits- und Berufsunfähigkeitsversicherungen relevant.

Elektrische Zigaretten sind kein Arzneimittel

Elektrische Zigaretten erfreuen sich einer wachsenden Beliebtheit. Bei dieser wird Nikotin mit einer verdampfenden Flüssigkeit inhaliert. Diese Art zu rauchen gilt als weniger gesundheitsschädlich und wird entsprechend beworben. Wissenschaftlich erforscht ist die Schädlichkeit der E-Zigaretten allerdings noch nicht. Der Versuch, E-Zigaretten als Arzneimittel zu behandeln und entsprechend kontrollieren zu können, ist jetzt gescheitert. Barbara Steffens, die Gesundheitsministerin von Nordrhein-Westfalen, hatte vor E-Zigaretten gewarnt, da diese zwar als Arzneimittel angesehen, aber nicht als solches zugelassen seien. Das Ministerium hatte deshalb mit einer einstweiligen Anordnung den Handel mit elektronischen Zigaretten unter Strafe gestellt. Das Oberlandesgericht Münster hat dagegen jetzt entschieden, das bei der Nutzung von E-Zigaretten der Genuss der Raucher und nicht die Entwöhnung im Vordergrund steht, so dass die gesetzlichen Voraussetzung für eine Einstufung als Medikament nicht gegeben ist. Da sie jedoch „keine für ein Arzneimittel erforderliche therapeutische oder vorbeugende Zweckbestimmung“ hat, bedarf sie auch keine entsprechende Zulassung.