Erste Klage gegen Gesundheitskarte gescheitert

Die erste Klage gegen die Gesundheitskarte, ist am Sozialgericht Düsseldorf gescheitert. Das Gericht hielt die persönlichen Pflichtangaben, die jetzt auf der Krankenkarte gespeichert werden sollen, für unbedenklich. Die Kläger, ein Bündnis aus Patienten- und Ärzteverbänden, Datenschützern und Privatpersonen, sehen das anders. Sie kündigten nach dem Urteil an, notfalls alle nötigen Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht zu durchlaufen, um die Gesundheitskarte in der jetzigen Form zu stoppen. Seit Oktober vergangenen Jahres wird die umstrittene Karte verwendet. Auf ihr werden Name, Anschrift, Geburtsdaten, Versicherungsnummer und ein Foto gespeichert. Zudem können freiwillige Angaben über den Gesundheitszustand gemacht werden. Nach Ansicht der Düsseldorfer Richterin, Elke Hagemann, sind dies alles Daten, die bisher auf den Versicherungskarten enthalten sind. Deshalb verletzten die Pflichtangaben nicht die Rechte der Kläger auf Selbstbestimmung. „Wir haben damit gerechnet, dass das Sozialgericht so entscheiden wird“, erklärte der Präsident der Freien Ärzteschaft, Martin Grauduszus, in einem Interview mit der Nachrichtenagentur AFP. „Letztlich wird Karlsruhe die Entscheidung treffen müssen.“ Die Befürchtung der Käger ist, dass die freiwilligen Angaben nach Akzeptanz der Karte ebenfalls zur Pflicht für die Versicherten wird, so dass diese sensiblen Daten bei allen Arztbesuchen, von allen Ärzten und Hilfskräften eingesehen werden können, unabhängig von deren Fachbereich und Anlass der Konsultation.