Noch immer sind Hunderttausende gesetzlich Versicherte ohne die neue elektronische Gesundheitskarte. Rund drei bis vier Prozent der Krankenversicherten von AOK, DAK, GEK oder Barmer, haben damit bald keinen gültigen Versicherungsschutz mehr. Die alten Karten können noch bis September verwendet werden, ab dann sind alle Versicherten, die ihre Karte bis dahin nicht getauscht haben, praktisch ohne Versicherungsschutz. Allerdings sind Ärzte schon jetzt nicht mehr verpflichtet, die alte Karte auch zu akzeptieren. Ein Teil von ihnen verweigern die Karte bewusst, da sie die darauf gespeicherten Daten missbilligen. Bisher werden neben dem darauf abgebildetem Foto nur Name und Anschrift des Inhabers gespeichert, um Missbrauch zu verhindern. Geplant ist jedoch im nächsten Schritt, einen Großteil der Krankenakte auf der Karte zu speichern, um eine schnellere Notfallhilfe zu ermöglichen. Dadurch würden jedoch auch Ärzte über Krankheiten informiert, die nicht direkt zu ihrem Aufgabenbereich zählen. Außerdem planen die Krankenkassen mit Hilfe der Karte online Kontakte zwischen Ärzten und Patienten zu ermöglichen, um die Zahl der persönlichen Konsultationen und damit die Kosten zu verringern. Für Patienten erhöht sich so erheblich die Gefahr, dass seine Medizindaten von Unbefugten eingesehen und missbräuchlich verwendet werden, wie beispielsweise bei der Entscheidung über eine Bewerbung. Arbeitgeber haben ein großes Interesse daran zu erfahren, ob ein potentieller Mitarbeiter vielleicht gesundheitlich vorbelastet ist und eventuell häufiger ausfallen könnte. Das es keine Garantie für die Einhaltung diverser Versprechungen gibt, online gespeicherte Daten zu schützen, haben die vielen Skandale der Vergangenheit gezeigt.