Vorsicht bei der „Entsorgung“ von Altverträgen

Immer häufiger werden Kunden von ihren Versicherern dazu gedrängt, bestehende Altverträge zu kündigen. Bausparkassen gehen sogar noch einen Schritt weiter und kündigen ihrerseits Verträge, die den Kunden hohe Zinsen garantieren. Allein das Unternehmen Wüstenrot hat in den vergangenen Wochen 15.000 Sparverträge aufgelöst, wie ein Sprecher der Firma am vergangenen Freitag bekannt gab. Der Grund ist das derzeit extrem niedrige Zinslevel, wodurch die früheren, höher verzinsten Verträge, nur noch geringe Gewinne für die Versicherungen abwerfen. So müssen sie ihren Kunden zwar die vereinbarten hohen Zinsen bezahlen, viele der Versicherten nehmen im Anschluss allerdings nicht mehr die Kredite mit den, angesichts des Zinstiefs, zu hohen Darlehenszinsen in Kauf, mit denen die Institute normalerweise die gezahlten Darlehenszinsen ausgleichen. Bausparanbieter wie Wüstenrot kündigen deshalb, nach Erreichen der vereinbarten Summe, von sich aus die Verträge, so dass die Kunden nicht, wie ursprünglich bei Vertragsabschluss geplant, bis zur Nutzung der angesparten Summe, weiterhin von den hohen Zinsen profitieren. Möglich ist dies durch eine in den Allgemeinen Bausparbedingungen festgelegten Regel, nach der die Verträge durch den Versicherer gekündigt werden dürfen, sobald das Guthaben und der Bonuszinsen, die Bausparsumme übersteigt. Zwar ist dies legal, allerdings widerspricht es den ursprünglichen Versprechungen der Vertreter, bei Abschluss des Bausparvertrages. „Man hat den Kunden den Vertrag als Sparprodukt mit attraktivem Guthabenzins verkauft und sollte jetzt nicht im Kleingedruckten nach Ausflüchten suchen“, kritisiert diesbezüglich Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.