Die Rente ist, aufgrund der Inflationsbedingten Geldentwertung, inzwischen so niedrig, dass die derzeit ausgezahlte gesetzliche Rente kaum noch die Existenz der Rentner absichern kann. Besonders für Singles ist der Lebenserhalt teuer und durch die Rentenzahlung schwerlich zu decken. Rund fünfzig Prozent aller Rentner, erhalten weniger als 700 Euro, was in etwa dem aktuellen Hartz-IV-Satz entspricht. Die Präsidentin des Sozialverbands, Ulrike Mascher, fordert deshalb die Regierung auf, die drohende Altersarmut für viele Rentner bei der geplanten Rentenreform zu berücksichtigen. „Das Absenken des Rentenniveaus von derzeit 51 Prozent auf 43 Prozent bis zum Jahr 2030 muss gestoppt werden.“ Allerdings ist es schon rechnerisch unmöglich, das Rentenniveau auf das gewünschte hohe Level zu erhöhen, da bei immer weniger Kindern, die Zahl der Rentner kontinuierlich weiter steigt. Es bleiben also nur zwei Möglichkeiten; entweder die Beiträge für die staatliche Rentenversicherung zu erhöhen, oder durch eine private Altersvorsorge selbst für die Zukunft vorzusorgen.
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Lebensmittelskandal: Härtere Gesetze gegen Etikettenschwindel
Der Bundestag hat schnell auf den Pferdefleischskandal reagiert. Er beschloss, dass die Gesundheitsbehörde zukünftig die Öffentlichkeit schneller informieren muss. Bisher gilt das nur bei Verdacht auf eine Gesundheitsgefährdung. Ab sofort soll die Behörde jedoch auch bei einen „hinreichenden Verdacht auf [eine] erhebliche Täuschung“ die vorliegenden Fakten veröffentlichen. Der Gesetzesentwurf sieht nicht nur die Veröffentlichung von Betrugsversuchen vor. Auch die Bestrafung, mindestens mit einem angemessenen Bußgeld, ist darin geregelt. Nachteilig für Produzenten und Verkäufer ist, dass auch bei unwissentlich verkauften Produkten, die nicht den aufgeführten Inhaltsstoffen entsprechen, die Namen veröffentlicht werden. Dies passierte beispielsweise im gerade bekannt gewordenen Skandal um das illegal verarbeitete Pferdefleisch, als deutsche Produzenten und Lieferanten, im guten Glauben, das gelieferte Fleisch weiter verarbeitet und unter falscher Etikettierung verkauft hatten. In solchen Fällen geht das Interesse der Öffentlichkeit vor, auch wenn die getäuschten Großabnehmer keine Schuld trifft.
Eltern von Komasäufern sollen zahlen
Zukünftig sollen Eltern, deren Kinder sich bis zur Besinnungslosigkeit betrinken und deshalb behandelt werden müssen, die Kosten dieser Behandlung mittragen. Jens Spahn, der Gesundheitsexperte der CDU, forderte für den Anfang eine Beitragspauschale von 100 Euro, um „sie an ihre Verantwortung zu erinnern“. Auch höhere „Strafgebühren“ hält der Abgeordnete für denkbar. Spahn: „Die stark steigende Zahl jugendlicher Komatrinker, die in deutschen Krankenhäusern eingeliefert werden, ist nicht hinnehmbar“. Dabei stören ihn allerdings weniger die gesundheitlichen Folgen, sondern der Geld- und Personalaufwand des Gesundheitswesens. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts mussten 2011 über 26.300 Kinder und Jugendliche, 1,4 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum, wegen Alkoholmissbrauchs medizinisch behandelt werden.
CSU besteht auf höherer Mütterrente
Die CSU votiert weiter für eine höhere Mütterrente und will davon ihre Zustimmung zur Rentenreform abhängig machen. „Kindererziehung ist die Hauptursache von Altersarmut – bevor sich hier nichts tut, wird die CSU auch der Zuschussrente nicht zustimmen“, erklärt die bayerische Sozialministerin der CSU, Christine Haderthauer, in einem Interview gegenüber der „Rheinischen Post“. Sie kritisierte die Verweigerung der CDU und wies darauf hin, dass Finanzminister Wolfgang Schäuble die Kosten für die Mütterrente ja einkalkuliert haben müsste, da diese auf dem CDU-Parteitag noch in Erwägung gezogen wurde. Haderthauer: „Sollte der Koalitionsausschuss seine Eckpunkte zur Rente nicht nur als Beruhigungsmanöver vor dem CDU-Parteitag verstanden, sondern ernst gemeint haben, dann muss Schäuble ja Geld dafür eingeplant haben“. Der Finanzminister hatte am Wochenende erklärt, dass für den Haushalt des kommenden Jahres „überhaupt kein Spielraum“ für eine höhere Mütterrente vorhanden sei. Als Grund dafür nannte er die zusätzliche Finanzspritze für Griechenland.
Erstes Patientenrechtegesetz verabschiedet
Der Bundestag hat jetzt das heftig umstrittene Patientenrechtegesetz verabschiedet. Darin sollen die Rechte der Patienten gesetzlich geregelt und so auch für die Versicherten deutlicher werden. Dadurch verbessert sich ihre Chance, im Falle von Behandlungsfehlern auf Schadensersatz zu klagen. Die Opposition kritisiert jedoch die Unzulänglichkeit des Gesetzes. So liegt die Beweislast nur bei groben Behandlungsfehlern beim behandelnden Arzt, während „einfache“ Behandlungsfehler durch den Patienten nachgewiesen werden müssen. Geregelt wurde auch die Aufklärungspflicht des Arztes über die Risiken und mögliche Alternativen zu den jeweils angewandten Therapien. Zudem erhalten Patienten das Recht, bei ihrer Krankenkasse Einsicht in ihre Patientenakte verlangen zu können. Entscheidungen über zusätzliche Leistungen, wie beispielsweise Kuren, müssen zukünftig von den Kassen schneller getroffen werden, als bisher. „Die Neuregelungen sorgen für mehr Transparenz, von der alle Patienten profitieren“, erläuterte die Bundesjustizministerin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), bei der Bekanntgabe der Parlamentsentscheidung in Berlin. Die Opposition beklagte, dass die Patientenrechte mit dem neuen Gesetz zwar gesetzlich verankert würden, die Patienten jedoch nicht mehr Rechte erhielten, als zuvor. Die Grünen hatten außerdem die Einrichtung eines Härtefallfonds für geschädigte Patienten gefordert, was im Patientenrechtegesetz ebenfalls nicht berücksichtigt worden ist. Auch der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) mahnte eine Nachbearbeitung des Gesetzes an. Patienten sollten unter anderem besser gegen risikoreiche Arzneimittel geschützt werden.