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SPD will Verringerung des Renteneintrittsalters durchsetzen

SPD-Parteichef Sigmar Gabriel fordert weiterhin, im Rahmen der Koalitionsverhandlungen mit der Union, die Rücknahme der Erhöhung des Renteneintrittalters, auf 67. In einer Rede zum Gewerkschaftstag erklärte er; „Nach 45 Versicherungsjahren muss jemand abschlagsfrei mit 63 in Rente gehen können.“ Vor allem Berufstätige, die schwere und gesundheitsgefährdende Arbeiten ausführen, hätten ein Recht darauf, nach einer angemessenen Zahl an Berufsjahren, den wohlverdienten Ruhestand genießen zu können. CDU/CSU lehnen jedoch die Herabsetzung des Renteneintrittsalters ab, da sie darin eine zu große Belastung der nächsten Generation sehen. Vorrangig der Wirtschaftsflügel der Union weigert sich, diesbezügliche Möglichkeiten einzuräumen und zu erörtern. Neben den Forderungen der Rente mit 63 verlangt die SPD auch einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn. Dazu gehöre unter anderem, so Gabriel, die Zeitarbeitsverträge und unangemessen schlechte Werksverträge neu zu regeln. Ohne eine Einigung in diesem Bereich, sieht die SPD keine Möglichkeit, einer großen Koalition.

Keine Senkung der Rentenbeiträge erwartet

Trotz der aktuell großen Rücklagen, in der Rentenkasse, bleibt eine Senkung der Beitragshöhe für 2014 umstritten. Theoretisch lässt der derzeitige Stand der Rücklagen zwar eine vorübergehende Beitragssenkung von 18,9 auf 18,3 Prozent zu, doch Rentenexperten von CDU und SPD erklärten, dass es wegen der nötigen Finanzierung für die geplanten zusätzlichen Leistungen, 2014 keine Beitragssenkung geben soll. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung wird die Nachhaltigkeitsrücklage bis zum Ende des Jahres auf 31 Milliarden Euro angewachsen sein. Das entspricht der Höhe von 1,75 Monatsausgaben. Gesetzlich festgelegt ist allerdings, dass Rücklagen nur bis zu einer Höhe von 1,5 Monatsausgaben der Rentenversicherung steigen dürfen. Ob die geplante Leistungsausweitung ausreichend ist, um eine Senkung der Beitragshöhe zu unterlassen, wird aktuell von einer Koalitionsarbeitsgruppe ‚Arbeit und Soziales‘ beraten. Bis Ende des laufenden Monats muss die Entscheidung darüber gefallen sein, da dann der Beitragssatz für das kommende Jahr angekündigt werden muss. Rentenexpertin der SPD, Elke Ferner und der CDU, Peter Weiß, erklärten, dass eine eventuelle Große Koalition vermutlich zusätzliche Rentenleistungen beschließen werden, weshalb es sinnlos ist, vor dem Abschluss der Koalitionsverhandlungen die Beiträge zu senken.

Beitragsbemessungsgrenze massiv erhöht

Das Bundeskabinett hat einer Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen zugestimmt, wodurch eine höhere Belastungen für Arbeitnehmer und Angestellte entsteht, die im Monat mehr als 3937,50 Euro verdienen. Demnach steigt die Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung in ganz Deutschland auf 4050 Euro. Die Grenze für die Rentenversicherung wird in Ostdeutschland auf 5000 Euro und in Westdeutschland auf 5950 erhöht. Bis zu diesem Arbeitsentgeld müssen Arbeitnehmer Beiträge in die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung bezahlen. Die Beitragsbemessungsgrenze ist von der Einkommensentwicklung abhängig und wird jährlich angepasst. Stichtag für die Erhöhung ist der 1. Januar 2014. Das Bundessozialministerium versicherte jedoch, dass sich für die meisten Versicherten nicht viel ändern wird, da sie ohnehin weniger als die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze verdienen. Für alle Besserverdienenden zieht die Erhöhung jedoch erhebliche Einkommenseinbußen nach sich.

Ab dem 01.01. gibt es nur noch die elektronische Gesundheitskarte

Am 31. Dezember verlieren alle bisherigen Krankenversicherungskarten ihre Gültigkeit. Ab dem kommenden Jahr gibt es deutschlandweit nur noch die elektronische Gesundheitskarte. Versicherte, die noch die alte Karte verwenden, sollten sich spätestens jetzt ein neues, ausweistaugliches Lichtbild besorgen und bei ihrer Krankenkasse einreichen, um nicht ab Januar ohne Versicherungskarte zu sein. In Arztpraxen dürfen ab dem 1. Januar 2014 alte Krankenversicherungskarten nicht mehr akzeptiert werden, so dass Patienten, die ihre Karte nicht rechtzeitig getauscht haben, abgewiesen werden müssen. Die elektronische Gesundheitskarte beinhaltet einige Neuerungen. So verhindert ein Foto des Versicherten den Missbrauch der Karte. Außerdem sollen mit der Karte umfassende Daten aus der Krankenakte des Patienten abgerufen werden können. Bisher sind nur die Versicherungsstammdaten gespeichert, da es noch immer Unklarheit über die Gewährleistung des Datenschutzes gibt. Es ist allerdings zu erwarten, dass die Versicherungen bald genügend Druck auf die Politik machen werden, um eventuelle Sorgen der Patienten ignorieren zu können. Aktuell sind die zusätzlichen digitalen Speicheroptionen noch freiwillig. So können chronisch Kranke beispielsweise medizinische Notfalldaten, oder Röntgenbilder auf der Gesundheitskarte speichern lassen. Noch ist dafür allerdings die ausdrückliche Zustimmung der Patienten nötig.

Wachsende Unterschiede zwischen arm und reich

Die Einkommensunterschiede in Deutschland werden immer größer. Innerhalb der vergangenen fünf Jahre erhöhten sich die Bezüge von Angestellten in leitenden Positionen wesentlich schneller und stärker, als die der Arbeitnehmer mit niedrigeren Einkommensgruppen. So stiegen in diesem Zeitraum die Einkommen Gutverdienender durchschnittlich um 15,5 Prozent, die Gehälter überdurchschnittlicher Fachkräfte immerhin noch um 12,8 und die einfacher Arbeitnehmer um 10 Prozent. Dem gegenüber stehen steigende Verbraucherpreise in Höhe von 8,3 Prozent. Doch das sind nur Durchschnittswerte. Während nur ein Teil der Arbeitnehmer bestimmter Branchen von Lohnerhöhungen profitieren kann, gibt es in vielen Tätigkeitsfeldern kaum Bewegung. Dazu kommt, dass bei der Steigerung der Verbraucherpreise auch viele Elektronikartikel mit einkalkuliert werden, die zwar teilweise wesentlich günstiger geworden, jedoch für die Lebenserhaltung nicht notwendig sind. Wie das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung errechnete, sanken dadurch die Einkommen eines Großteils der Vollbeschäftigten zwischen 2005 und 2010 um rund sechs Prozent, während sie bei den Bestbezahlten zehn Prozent, im gleichen Zeitraum um ein Prozent stieg. „Es war politischer Wille, in Deutschland einen Niedriglohnsektor zu etablieren“, konstatiert Herzog-Stein der Nachrichtenagentur AFP. „Durch das gleichzeitige Fehlen eines gesetzlich verankerten Mindestlohns ist das ganze Lohngefüge nach unten gerutscht.“ Ohne ein Nachbessern auf diesem Sektor wird sich das Lohngefälle zwischen arm und reich deshalb auch weiter vergrößern, zumal aktuelle Statistiken zeigen, dass die durchschnittlichen Löhne in diesem Jahr wieder etwas gesunken sind.