Lebensmittelskandal: Härtere Gesetze gegen Etikettenschwindel

Der Bundestag hat schnell auf den Pferdefleischskandal reagiert. Er beschloss, dass die Gesundheitsbehörde zukünftig die Öffentlichkeit schneller informieren muss. Bisher gilt das nur bei Verdacht auf eine Gesundheitsgefährdung. Ab sofort soll die Behörde jedoch auch bei einen „hinreichenden Verdacht auf [eine] erhebliche Täuschung“ die vorliegenden Fakten veröffentlichen. Der Gesetzesentwurf sieht nicht nur die Veröffentlichung von Betrugsversuchen vor. Auch die Bestrafung, mindestens mit einem angemessenen Bußgeld, ist darin geregelt. Nachteilig für Produzenten und Verkäufer ist, dass auch bei unwissentlich verkauften Produkten, die nicht den aufgeführten Inhaltsstoffen entsprechen, die Namen veröffentlicht werden. Dies passierte beispielsweise im gerade bekannt gewordenen Skandal um das illegal verarbeitete Pferdefleisch, als deutsche Produzenten und Lieferanten, im guten Glauben, das gelieferte Fleisch weiter verarbeitet und unter falscher Etikettierung verkauft hatten. In solchen Fällen geht das Interesse der Öffentlichkeit vor, auch wenn die getäuschten Großabnehmer keine Schuld trifft.