Im Mammut-Prozess von Kleinanlegern gegen die Telekom, konnte das Unternehmen einen Teilsieg erringen. Das zuständige Oberlandesgericht Frankfurt bestätigte nach Prüfung der Fakten und Aussagen, dass die Telekom bei den Anlegerprospekten für den umstrittenen Börsengang im Jahr 2000, keine Fehler begangen habe. Damit wies das Gericht die Massenklage von 17.000 Kleinanlegern ab, die der Telekom vorwerfen, potentielle Anleger nicht in ausreichendem Maße informiert zu haben. Die Anleger hatten wegen des Kaufs von Voicestream durch die Telekom, hohe Verluste hinnehmen müssen. Bis heute belastet Voicetream, mit dem die Telekom den US-amerikanischen Markt erobern wollte, die Bilanzen des Unternehmens, was sich negativ auf den Aktienkurs auswirkt. Beim Börsengang im Jahr 2000 waren die Aktien für bis zu 63,50 Euro an Privatanleger verkauft worden. Inzwischen liegt der Preis der Telekomaktie bei durchschnittlich 8,80 Euro. Der Vertreter der 17.000 Kläger hat bereits angekündigt, beim Bundesgerichtshof gegen das Urteil Beschwerde einzulegen. Der zuständige Anwalt Andreas Tilp gab sich zuversichtlich, dass der BGH das aktuell Urteil wieder kippen werde. Tilp: „Wir sind überzeugt davon, dass es der BGH im Sinne der Anleger richten wird.“
Armut begünstigt Wohlstandskrankheiten
Obwohl das Verständnis um die Notwendigkeit einer angemessenen Lebensweise für die Erhaltung der Gesundheit bei den meisten Menschen gewachsen ist, leiden immer mehr Menschen an sogenannten Wohlstandskrankheiten. Allein an zu hohem Blutdruck erkrankt weltweit schon jeder Dritte. Dieser ist die Hauptursache für Schlaganfall und Herzinfarkt. Gleichzeitig hat sich die Zahl der Menschen mit Übergewicht seit 1980 verdoppelt. An der davon verursachten Diabetes leiden inzwischen weltweit zehn Prozent. Die Weltgesundheitsorganisation hat eine ausführlichen Statistik erstellt und die Häufigkeit der einzelnen Wohlstandskrankheiten, aufgeschlüsselt nach Ländern, veröffentlicht. Dabei zeigt sich, dass es vor allem die ärmeren Länder sind, in denen die Gefahr besonders hoch ist. So hat in Nigeria rund 50 Prozent der Bevölkerung mit hohem Blutdruck und dessen Folgen zu kämpfen, während es in Kanada – das über ein höheres Einkommen pro Person verfügt – nur 20 Prozent sind. Da ein höheres Einkommen in der Regel auch mit einem höheren Bildungsstand einhergeht, lassen die Zahlen darauf schließen, dass diese Probleme mit einer besseren Aufklärung gemildert werden könnten. Ein ähnliches Gefälle wurde bereits innerhalb Deutschlands zwischen Gering- und Besserverdienenden festgestellt.
Kein Anrecht auf beste Therapie oder Diagnostik
Einem neuen Gerichtsurteil zufolge sind Krankenkassen nicht dazu verpflichtet, die jeweils bestmögliche Therapie für Patienten zu bezahlen. Dazu gehören etliche Therapien für eine bessere Lebensqualität, sowie die Behandlung oder Diagnostik im Ausland. Das Gericht hatte die Klage einer Patientin aus Hessen verhandelt, die für eine Krebsdiagnose in die Niederlande gefahren war. Bei der dort verwendeten Diagnosemethode können durch ein neu entwickeltes Verfahren auch kleinste Lymphknoten identifiziert werden. Die zuständige Krankenkasse weigerte sich allerdings die Kosten in Höhe von 1.500 Euro zu zahlen. Das Gericht gab der Krankenversicherung recht und begründete seine Entscheidung damit, dass diese nicht verpflichtet sei, alle verfügbaren Optionen für die Gesunderhaltung der Patienten zu bezahlen. Auf eine „Spitzenmedizin um jeden Preis“ hat der Versicherte, nach Ansicht des Gerichts, keinen Anspruch.
Krankenkassen klagen über höhere Ausgaben
Die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenkassen sind gegenüber dem Vorjahr erneut gestiegen. Im ersten Quartal dieses Jahres mussten die Kassen rund viereinhalb Prozent mehr Geld für Arzneimittel ausgeben, als 2011. „Wenn das so weitergeht, landen wir bis zum Jahresende allein für Medikamente bei Mehrausgaben von über einer Milliarde Euro“, beklagte Florian Land, der Sprecher des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherung. Den höchsten Kostenzuwachs verursachten dabei die Menschen im Bereich des Nordrhein mit einer Steigerung um 9,3 Prozent, gefolgt von Hamburg mit 7 und Berlin mit 6,7 Prozent. Nicht nur die Kosten für Arzneimittel, auch die Honorare für Ärzte steigen kontinuierlich. Damit begründen die Kassen ihre Pläne, die zur Zeit erwirtschafteten Überschüsse des letzten Jahres zurück zu halten. Ungeachtet der Klagen über wachsende Kosten bekräftigte der Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr seine Forderung, dass die Überschüsse in Form von Beitragssenkungen an die Versicherten zurück gegeben werden sollten. Bahr: „Wir prüfen nun, wie wir die Krankenkassen stärker unter Druck setzen können, dass sie das Geld, das sie nicht zur Versorgung der Versicherten brauchen, an ihre Mitglieder zurückgeben“. Alternativ wird auch über die Möglichkeit einer Abschaffung der Praxisgebühren debattiert, wogegen sich die Krankenkassen jedoch ebenfalls bisher erfolgreich wehrten.
Haftpflicht auch für das Ehrenamt?
Circa 23 Millionen Menschen sind in Deutschland ehrenamtlich tätig. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Allerdings müssen sie auch ein paar Details beachten, um nicht selbst Schaden zu erleiden. Dazu gehört auch die Haftung, im Falle eines Unfalls oder Missgeschicks. Einfache Mitglieder sind normalerweise über ihre eigene Privathaftpflicht mitversichert. Das gilt allerdings nur, solange sie eine solche überhaupt haben. Problematisch kann es darüber hinaus auch für Vereinsmitglieder werden, die in verantwortlichen Funktionen tätig sind. Zwar wurde mit dem Paragraf 31aBGB die Haftung von Vorständen beschränkt, so dass sie nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zur Verantwortung gezogen werden, doch auch dabei gibt es noch Lücken, da „grobe Fahrlässigkeit“ sehr weit gefasst werden kann. Grundsätzlich ist es deshalb sinnvoll sich vor Beginn einer ehrenamtlichen Tätigkeit beim jeweiligen Verein oder Verband zu informieren, welche Form der Absicherung von Haus aus vorgenommen wurde. Sind diese unzureichend oder überhaupt nicht vorhanden, sollte dringend ein Gespräch mit dem zuständigen Versicherungsfachmann gesucht und eventuell offene Risiken behoben werden.