Kein Anrecht auf beste Therapie oder Diagnostik

Einem neuen Gerichtsurteil zufolge sind Krankenkassen nicht dazu verpflichtet, die jeweils bestmögliche Therapie für Patienten zu bezahlen. Dazu gehören etliche Therapien für eine bessere Lebensqualität, sowie die Behandlung oder Diagnostik im Ausland. Das Gericht hatte die Klage einer Patientin aus Hessen verhandelt, die für eine Krebsdiagnose in die Niederlande gefahren war. Bei der dort verwendeten Diagnosemethode können durch ein neu entwickeltes Verfahren auch kleinste Lymphknoten identifiziert werden. Die zuständige Krankenkasse weigerte sich allerdings die Kosten in Höhe von 1.500 Euro zu zahlen. Das Gericht gab der Krankenversicherung recht und begründete seine Entscheidung damit, dass diese nicht verpflichtet sei, alle verfügbaren Optionen für die Gesunderhaltung der Patienten zu bezahlen. Auf eine „Spitzenmedizin um jeden Preis“ hat der Versicherte, nach Ansicht des Gerichts, keinen Anspruch.