Circa 23 Millionen Menschen sind in Deutschland ehrenamtlich tätig. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Allerdings müssen sie auch ein paar Details beachten, um nicht selbst Schaden zu erleiden. Dazu gehört auch die Haftung, im Falle eines Unfalls oder Missgeschicks. Einfache Mitglieder sind normalerweise über ihre eigene Privathaftpflicht mitversichert. Das gilt allerdings nur, solange sie eine solche überhaupt haben. Problematisch kann es darüber hinaus auch für Vereinsmitglieder werden, die in verantwortlichen Funktionen tätig sind. Zwar wurde mit dem Paragraf 31aBGB die Haftung von Vorständen beschränkt, so dass sie nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zur Verantwortung gezogen werden, doch auch dabei gibt es noch Lücken, da „grobe Fahrlässigkeit“ sehr weit gefasst werden kann. Grundsätzlich ist es deshalb sinnvoll sich vor Beginn einer ehrenamtlichen Tätigkeit beim jeweiligen Verein oder Verband zu informieren, welche Form der Absicherung von Haus aus vorgenommen wurde. Sind diese unzureichend oder überhaupt nicht vorhanden, sollte dringend ein Gespräch mit dem zuständigen Versicherungsfachmann gesucht und eventuell offene Risiken behoben werden.