Im Mammut-Prozess von Kleinanlegern gegen die Telekom, konnte das Unternehmen einen Teilsieg erringen. Das zuständige Oberlandesgericht Frankfurt bestätigte nach Prüfung der Fakten und Aussagen, dass die Telekom bei den Anlegerprospekten für den umstrittenen Börsengang im Jahr 2000, keine Fehler begangen habe. Damit wies das Gericht die Massenklage von 17.000 Kleinanlegern ab, die der Telekom vorwerfen, potentielle Anleger nicht in ausreichendem Maße informiert zu haben. Die Anleger hatten wegen des Kaufs von Voicestream durch die Telekom, hohe Verluste hinnehmen müssen. Bis heute belastet Voicetream, mit dem die Telekom den US-amerikanischen Markt erobern wollte, die Bilanzen des Unternehmens, was sich negativ auf den Aktienkurs auswirkt. Beim Börsengang im Jahr 2000 waren die Aktien für bis zu 63,50 Euro an Privatanleger verkauft worden. Inzwischen liegt der Preis der Telekomaktie bei durchschnittlich 8,80 Euro. Der Vertreter der 17.000 Kläger hat bereits angekündigt, beim Bundesgerichtshof gegen das Urteil Beschwerde einzulegen. Der zuständige Anwalt Andreas Tilp gab sich zuversichtlich, dass der BGH das aktuell Urteil wieder kippen werde. Tilp: „Wir sind überzeugt davon, dass es der BGH im Sinne der Anleger richten wird.“