Vorsicht bei der „Entsorgung“ von Altverträgen

Immer häufiger werden Kunden von ihren Versicherern dazu gedrängt, bestehende Altverträge zu kündigen. Bausparkassen gehen sogar noch einen Schritt weiter und kündigen ihrerseits Verträge, die den Kunden hohe Zinsen garantieren. Allein das Unternehmen Wüstenrot hat in den vergangenen Wochen 15.000 Sparverträge aufgelöst, wie ein Sprecher der Firma am vergangenen Freitag bekannt gab. Der Grund ist das derzeit extrem niedrige Zinslevel, wodurch die früheren, höher verzinsten Verträge, nur noch geringe Gewinne für die Versicherungen abwerfen. So müssen sie ihren Kunden zwar die vereinbarten hohen Zinsen bezahlen, viele der Versicherten nehmen im Anschluss allerdings nicht mehr die Kredite mit den, angesichts des Zinstiefs, zu hohen Darlehenszinsen in Kauf, mit denen die Institute normalerweise die gezahlten Darlehenszinsen ausgleichen. Bausparanbieter wie Wüstenrot kündigen deshalb, nach Erreichen der vereinbarten Summe, von sich aus die Verträge, so dass die Kunden nicht, wie ursprünglich bei Vertragsabschluss geplant, bis zur Nutzung der angesparten Summe, weiterhin von den hohen Zinsen profitieren. Möglich ist dies durch eine in den Allgemeinen Bausparbedingungen festgelegten Regel, nach der die Verträge durch den Versicherer gekündigt werden dürfen, sobald das Guthaben und der Bonuszinsen, die Bausparsumme übersteigt. Zwar ist dies legal, allerdings widerspricht es den ursprünglichen Versprechungen der Vertreter, bei Abschluss des Bausparvertrages. „Man hat den Kunden den Vertrag als Sparprodukt mit attraktivem Guthabenzins verkauft und sollte jetzt nicht im Kleingedruckten nach Ausflüchten suchen“, kritisiert diesbezüglich Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Ab dem 01.01. gibt es nur noch die elektronische Gesundheitskarte

Am 31. Dezember verlieren alle bisherigen Krankenversicherungskarten ihre Gültigkeit. Ab dem kommenden Jahr gibt es deutschlandweit nur noch die elektronische Gesundheitskarte. Versicherte, die noch die alte Karte verwenden, sollten sich spätestens jetzt ein neues, ausweistaugliches Lichtbild besorgen und bei ihrer Krankenkasse einreichen, um nicht ab Januar ohne Versicherungskarte zu sein. In Arztpraxen dürfen ab dem 1. Januar 2014 alte Krankenversicherungskarten nicht mehr akzeptiert werden, so dass Patienten, die ihre Karte nicht rechtzeitig getauscht haben, abgewiesen werden müssen. Die elektronische Gesundheitskarte beinhaltet einige Neuerungen. So verhindert ein Foto des Versicherten den Missbrauch der Karte. Außerdem sollen mit der Karte umfassende Daten aus der Krankenakte des Patienten abgerufen werden können. Bisher sind nur die Versicherungsstammdaten gespeichert, da es noch immer Unklarheit über die Gewährleistung des Datenschutzes gibt. Es ist allerdings zu erwarten, dass die Versicherungen bald genügend Druck auf die Politik machen werden, um eventuelle Sorgen der Patienten ignorieren zu können. Aktuell sind die zusätzlichen digitalen Speicheroptionen noch freiwillig. So können chronisch Kranke beispielsweise medizinische Notfalldaten, oder Röntgenbilder auf der Gesundheitskarte speichern lassen. Noch ist dafür allerdings die ausdrückliche Zustimmung der Patienten nötig.

E-Zigaretten zur Rauchentwöhnung nutzen?

Wer mit dem Rauchen aufhören will, hat verschiedene Möglichkeiten, um sich die Entwöhnung zu erleichtern. An der Universität Auckland in Neuseeland haben Mediziner untersucht, welche Hilfen am wirksamsten sind. Rund 650 Freiwillige erhielten dafür verschiedene Entwöhnungsmittel. Nach sechs Monaten wurden sie nach dem Erfolg der Entwöhnung befragt und der Kohlenmonoxid-Gehalt ihrer Atemluft gemessen. Die Untersuchung kam zu dem Schluss, dass „E-Zigaretten, mit oder ohne Nikotin, […] Rauchern beim Aufhören … helfen“. Demnach gelang es 7,3 Prozent der Probanden, sich mit Hilfe von E-Zigaretten, in der eine Nikotinlösung verdampft wurde, das Rauchen abzugewöhnen. E-Zigaretten mit einer Nikotinfreien Lösung halfen nur 4,1 Prozent, mit dem Rauchen aufzuhören. Im Vergleich dazu gewöhnten sich 5,8 Prozent der Raucher mit Nikotinpflastern das Rauchen ab. Mäßig ist der Erfolg allerdings bei allen Hilfsmitteln, die letztlich nur unterstützend wirken. Entscheidend bleibt der Wille, auf Zigaretten zu verzichten.

Gesunde Lebensweise verzögert das Altern

Eine gesunde Ernährung und ausreichend Bewegung, können der Alterung von Zellen entgegenwirken und dadurch das Altern verzögern. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung US-amerikanischer Wissenschaftler, die den Einfluss des Lebenswandels auf die sogenannten Schutzkappen der DNA untersuchten. Diese sitzen an den drei-, bzw. vier Enden der Chromosome und beschützen das Erbgut, während der Zellteilung. Die Länge der Schutzkappen (Telomere) gilt als Indikator für die Lebensdauer der Zelle. In einer Langzeitstudie wurden 10 Männer, über fünf Jahre lang dazu angehalten, besonders gesund zu leben. Eine Kontrollgruppe von 25 Männern veränderte im gleichen Zeitraum ihre Lebensweise nicht. Bei der Gruppe der Männer, die regelmäßig Sport trieben, viel Obst, Gemüse und Vollwertkost aßen und sich bemühten, Stress zu vermeiden, vergrößerte sich innerhalb der fünf Jahre, die Schutzkappen der DNA um mindestens 10 Prozent. Je strikter sich die Männer an die vorgegebene Lebensweise hielten, umso stärken wuchsen die Schutzkappen. Bei der Kontrollgruppe schrumpfte deren Größe, im gleichen Zeitraum, um rund drei Prozent. Die Ergebnisse müssen noch durch Studien in größerem Rahmen bestätigt werden, doch decken sie sich schon jetzt mit anderen Studien über den Zusammenhang von Lebensweise und dem Alterungsprozess.

BGH klärt Verbraucherrechte bei Lebensversicherungen

Ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs klärt die Rechte der Verbraucher bei Kündigung von Lebensversicherungen. Versicherer müssen mindestens 50 Prozent des vorhandenen Deckungskapitals auszahlen, unabhängig von den Abschlusskosten, die bisher immer abgezogen wurden. Versicherte, die ihren Vertrag innerhalb des ersten Jahres kündigten, erhielten bis 2008 fast nichts, von den im ersten Jahr eingezahlten Beiträgen zurück erstattet. Begründet wurde dies mit den Kosten für Aquise und den bürokratischen Aufwand des Vertragsabschlusses. Auch nach dem ersten Jahr, lohnte sich eine Vertragsauflösung oftmals nicht. Das Gesetz über die Mindesthöhe der Auszahlung wurde 2008 verabschiedet und gilt damit nur für Verträge, die nach 2008 abgeschlossen wurden. Dagegen hatten zwei Versicherte geklagt. Deren Verträge bestanden zwischen 2004 und 2009. Sie forderten, dass bei der Berechnung der Rückzahlung das neue Gesetz angewandt wird. Dem hat das BGH widersprochen. Demnach dürfen neue Regelungen nicht rückwirkend gelten. Rund 3,2 Millionen Lebensversicherungen werden jedes Jahr vorzeitig gekündigt. Trotz der höheren Verbraucherrechte sind diese Kündigungen immer mit Verlusten verbunden. Deshalb darf ein Vertragsabschluss niemals spontan erfolgen, sondern immer erst nach genauer Prüfung des Nutzens und der stets umfangreichen Vertragsklauseln.