Die von der Regierung geforderten Unisex-Tarife, sollen ab dem 21. Dezember eingeführt werden. Bisher zahlten Männer zum Beispiel bei Risikolebensversicherungen mehr, als Frauen, da – rein statistisch – Männer früher sterben und somit die Versicherung bei Männern häufiger ausgezahlt werden muss. Frauen wiederum haben höhere Beiträge bei Renten- Berufsunfähigkeit- und Pflegezusatzversicherungen. In allen betroffenen Bereichen müssen sich die Versicherten jetzt auf eine Erhöhung – oder seltener – eine Senkung der Beitragshöhe einstellen. Die Einführung der Unisex-Tarife für Versicherungen wurde mit der diesbezüglichen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs fällig. Er argumentierte, dass unterschiedlich hohe Beiträge eine Form der Diskriminierung des jeweils anderen Geschlechts sind und damit nicht zulässig. Wie das Magazin „Finanztest“ allerdings schon ermittelte, planen die Versicherungskonzerne bei der Aufhebung dieser Ungleichbehandlung noch Kapital heraus zu schlagen. „Die Preise gehen deutlich nach oben, dort, wo es billiger werden muss, aber nur mäßig nach unten.“ Dies ergaben Stichproben bei den größten Versicherern.
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Zoll warnt vor gesundheitsschädlichen Schmuggelzigaretten
Die Zollbehörde warnt vor Schmuggelzigaretten. Nicht nur das deren Kauf strafbar ist, auch beinhalten sie viele gesundheitsgefährdende Fremdstoffe. Das Kriminalzollamt München gab jetzt bekannt, dass die Qualität der in den vergangenen Jahren beschlagnahmten Zigaretten stark nachgelassen hat. Im deren Tabak fanden sich unter anderem Kautschukpartikel aus alten geschredderten Autoreifen, CDs, oder anderen Kunststoffteilen. Auch Nylonfäden, Metallsplitter, sowie Mäuse- und Rattenkot, bis hin zu Fellresten der Nager, werden immer häufiger gefunden. „Die Raucher verbrennen den Müll über die eigene Lunge“, warnt ein Sprecher der Zollbehörde in einem aktuellen Interview. Die meisten Zigaretten-Fälschungen kommen derzeit aus Russland und China. Die Zahl der beschlagnahmten Zigaretten lag im vergangenen Jahr bei 200 Millionen. Damit stieg die Zahl im Vergleich mit dem Vorjahr um rund 20 Prozent.
Macht uns das Internetzeitalter dumm?
Fünfundsiebzig Prozent aller Deutschen sind durchschnittlich mindestens 2 Stunden täglich online – zu Hause, aber auch unterwegs mit dem Smartphone oder iPad. Der Hirnforscher Prof. Dr. Manfred Spitzer warnt vor den Folgen, die das regelmäßige surfen mit sich bringt. Prof. Spitzer: „Unser Gehirn arbeitet wie ein Muskel – wenn es nicht gebraucht wird, baut es ab.“ Eine Untersuchung der Columbia Universität zeigte zum Beispiel, dass Studenten sich immer weniger selbst merken, nur noch wo sie die Informationen finden. Telefonnummern und Adressen werden auf dem Handy gespeichert und an wichtige Termine wie Geburtstage, erinnern uns Facebook und andere soziale Online-Netzwerke. Prof. Spitzer: „Wir lagern Gedächtnisprozesse an elektronische Geräte aus. Damit finden sie aber auch im Gehirn nicht mehr statt.“ Auch die Fähigkeiten sich räumlich zu orientieren nimmt in gleichem Maße ab, wie die Nutzung von GPS zunimmt. Wer nicht mehr regelmäßig bei Fahrten Straßenkarten lesen und verstehen muss, dessen Gehirn „verlernt“ die Fähigkeit allmählich. Durch das schnelle wechseln der Webseiten beim surfen, oft begleitet von mehreren Medien, wie Musik und Film, die gleichzeitig laufen, sinkt die Fähigkeit uns auf eine Sache zu konzentrieren. Allein in Deutschland sind nach Ansicht des Suchtbeauftragten der Regierung rund 250.000 Menschen zwischen 14 und 24 Jahren Online-süchtig. Bei weiteren 1,4 Millionen Menschen ist das Nutzungsverhalten zumindest „problematisch“. Schlecht sind die Änderungen des digitalen Zeitalters trotzdem nicht und ganz sicher sind sie nicht umkehrbar. Aber wann und wie gerade Kinder in Kontakt mit den neuen Medien gebracht werden, sollte zur Vermeidung von Langzeitschäden gut durchdacht werden.
Senkung des Rentenbeitrags geplant
Ab dem kommenden Jahr, sollen Arbeitnehmer und Arbeitgeber durch eine Senkung des Rentenbeitrags stärker entlastet werden. Dies hat die Regierung beschlossen und jetzt öffentlich bekannt gegeben. Demnach sinkt der Rentenversicherungsbeitrag 2013 von aktuell 19,6, auf 19,0 Prozent. Begründet wurde die Änderung des Beitragssatzes mit einer derzeit „sehr positiven Finanzentwicklung“. Wie das Bundesarbeitsministerium in einem vorgelegten Referentenentwurf mitteilte, können ab 2013 die dadurch wegfallenden Einnahmen, in Höhe von ca. 7,2 Milliarden Euro, durch diese „positive Finanzentwicklung“ abgefangen werden. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) erklärte bei der Bekanntgabe der Pläne in Berlin: „Jedes Zehntel weniger Beitragssatzpunkt bedeutet rund eine Milliarde Euro Entlastung für Beschäftigte und Arbeitgeber“. Dadurch würden, so von der Leyen, die Arbeitsplätze in Deutschland gesichert und in Folge dessen auch das Auskommen der heutigen Rentner gestützt. Durch diese Senkung des Beitragssatzes will die Bundesregierung zudem einen Beitrag zur Planungssicherheit schaffen, dem „angesichts der durch die Eurokrise verursachten Unsicherheitsfaktoren“, eine große Bedeutung zukommt, wie im Gesetzentwurf weiter argumentiert wird.
Urlaubstage: Urlaubsersatz verfällt nach 15 Monaten
Die EU-Regelung des Urlaubsersatzes wurde jetzt vom Bundesarbeitsgericht auch als bindend für Arbeitnehmer mit langfristigen Erkrankungen bestätigt. Im vorliegenden Fall hatte die Klägerin, die von 2004 bis 2009 aufgrund einer Krankheit nicht arbeiten konnte, für diese Zeit rund 19.000 Euro als Abgeltung für die entgangenen Urlaubstage vom öffentlichen Dienst, in dem sie tätig war, verlangt. Laut EU-Gesetz verfällt 15 Monate nach Ablauf des Arbeitsjahres, aus dem ein Anspruch auf Urlaubstage besteht, der Anspruch auf eine Entschädigung. Die vor einigen Jahren vom Europäischen Gerichtshof festgelegte 15-Monats-Frist ist demnach auch für Deutschland gültig. Zwar besteht auch für Langzeiterkrankte ein Anspruch auf einen finanziellen Ersatz bei Nichtinanspruchnahme der vereinbarten Urlaubstage, dieser verfällt jedoch, wenn er nicht rechtzeitig erhoben wird. Im Fall der Klägerin bedeutet das, dass ihr eine Ersatzleistung für die letzten beiden Jahre zusteht, nicht jedoch für die gesamte Dauer ihrer Krankheit. Will ein Arbeitnehmer den ihm zustehenden Urlaubsersatz einfordern, muss er dies innerhalb der vorgeschriebenen Frist tun. Dann jedoch steht ihm das Geld ohne Einschränkung zu.