Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken hervorgeht, verzichten Millionen Sparer auf die staatliche Riester-Zulage. Von 13,25 Riester-Verträgen wird nur für 9,6 Millionen eine staatliche Zulage gezahlt. Rund drei Millionen Sparer beantragten demnach die staatliche Unterstützung überhaupt nicht. Von den 9,6 Millionen, die eine Zulage beantragt hatten, erhalten nur 5,4 Millionen den vollen Betrag. Alle anderen Sparer schöpften ihre Fördermöglichkeiten nicht voll aus. Der Verbraucherschützer Niels Nauhauser, von der Verbraucherschutzzentralen Baden-Württemberg, erklärt in einem Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“, dass die meisten Menschen mit den umständlichen Berechnungen der Riester-Rente einfach überfordert seien. Dazu kommt, dass die wenigsten Sparer bereit sind, sich beizeiten mit ihrer Altersvorsorge zu beschäftigen. Die Zulage der Riester-Rente kann auch im nachhinein beantragt werden. Bis zu zwei Jahren haben Sparer Zeit, den Antrag zu stellen. Durch einen sogenannten Dauerzulagenantrag entfällt die sonst nötige jährliche Neubeantragung der Förderung. Wenn die Bundesregierung jedoch die Akzeptanz und Nutzung der Riester-Rente erhöhen will, wird sie die damit verbundenen Richtlinien klarer gestalten und vereinfachen müssen.
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Kfz-Versicherungen: Unterschiede von über 400%
Die vom Institut für Versicherungswirtschaft der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin eruierten Zahlen belegen, dass die Kosten für Kfz-Versicherungen aktuell wieder steigen. Schon jetzt gibt es, je nach Anbieter, Preisunterschiede von über 400 Prozent. Deshalb raten Versicherungsexperten allen Fahrzeugbesitzern, ihre Kfz-Versicherung genau auf Kosten und Leistungen zu prüfen und mit den Angeboten anderer Versicherungsunternehmen zu vergleichen. Mit der „Marktstudie zur Preissituation im deutschen Kfz-Versicherungsmarkt“ legt die Berliner Hochschule bereits zum zweiten Mal eine Firmenunabhängige Studie zu den Kfz-Versicherungskosten vor. Dabei zeigte sich, dass die durchschnittliche Differenz zwischen den teuersten und günstigsten Angeboten 1410 Euro pro Jahr beträgt. Dabei noch nicht berücksichtigt sind die Preissteigerungen 2012, die nochmals durchschnittlich 7 Prozent betragen. „Mit der Studie konnten wir erneut belegen, wie groß die Preisunterschiede zwischen den Versicherungstarifen wirklich sind“, erklärt der Fachleiter Versicherung der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin und Autor der Studie, Prof. Dr. Thomas Köhne. Untersucht wurden dafür 38.712 Tarifkalkulationen und die Angebote aus 20 verschiedenen Regionen Deutschlands. Aufgrund der sehr großen Preisunterschiede und des damit einhergehenden enormen Sparpotentials, empfiehlt Köhne, bei der zu erwartenden nächsten Preiserhöhung, die Konditionen der eigenen Kfz-Versicherung mit denen anderer Anbieter zu vergleichen. Schnell und einfach ist dies beispielsweise auf Online-Vergleichsportalen möglich.
Pflege von Angehörigen kostet durchschnittlich 31.000 Euro
Wie die Barmer in ihrem Pflegereport 2012 bekannt gab, müssen Menschen in Deutschland für einen Pflegefall durchschnittlich 31.000 Euro aufbringen. Die Untersuchung der Pflegesituation ergab auch, dass Frauen mit ca. 45.000 Euro mehr als doppelt so viel ausgeben müssen, als Männern, die nur rund 21.000 Euro für die Pflege von Angehörigen selbst bezahlen. Die Gesamtkosten von Pflegebedürftigen ist ebenfalls sehr unterschiedlich. So kostet die Pflege für Männer rund 42.000 Euro und für Frauen 84.000 Euro, woran sich die Pflegeversicherung mit durchschnittlich 33.000 Euro beteiligt. Allerdings fallen so hohe Kosten nicht bei allen Pflegebedürftigen an. 28 Prozent von ihnen benötigen weniger als 5000 Euro und weitere 20 Prozent, zwischen 5000 und 15.000 Euro. Barmer-GEK-Vorstandschef Rolf-Ulrich Schlenker erklärt anhand der Zahlen, dass die „Pflegeversicherung immer eine Teilkaskoversicherung war, ist und bleiben wird“. Umso wichtiger sei es, dass rechtzeitig finanziell für einen möglichen Pflegefall vorgesorgt wird. Denn auch wenn bei finanzieller Bedürftigkeit ein Teil der Kosten von der Sozialhilfe übernommen wird, reicht dies jedoch bei rund 50 Prozent der Fälle nicht aus. Die Bundesregierung versucht deshalb, mehr Anreize für die private Alters- und Pflegevorsorge zu schaffen. Bisher zahlt der Staat nur 60 Euro im Jahr dazu, wenn eine private Pflege-Tagegeldversicherung.
Gesundheitsminister hofft auf höhere Bereitschaft zur Organspende
Trotz der Gesetzesänderung zur Organspende-Befragung, stagniert die Bereitschaft der Organspende in Deutschland. Angesichts der geringen Zahl von Spenderorganen, hat der Bundesgesundheitsminister, Daniel Bahr (FDP), die Krankenkassen dazu aufgefordert, ihre Mitglieder möglichst bald zum Thema Organspende zu kontaktieren und sie mit Informationsmaterial zu versorgen. Dazu sind die Kassen seit dem 1. November ohnehin verpflichtet. Mit der sogenannten Entscheidungslösung sollen alle Versicherten dazu gezwungen sein, sich inhaltlich mit dem Problem von Organspenden auseinander zu setzen. Neben Infomaterial erhalten die Versicherten dann auch ein Organspendeausweis, der im Falle der Organspendenbereitschaft nur noch ausgefüllt werden muss. Der Gesundheitsminister ist zuversichtlich, „dass wir in den nächsten Monaten und Jahren die Organspendebereitschaft verbessern können“. Bisher mussten potentielle Organspender von sich aus aktiv werden und sich als Spender registrieren lassen. Durch das Anschreiben aller Versicherten hofft das Gesundheitsministerium, auch bisher unentschlossene Menschen von der Richtigkeit einer Organspende nach dem Tod überzeugen zu können.
Wichtige Pflichten der Versicherten
Wenn ein Schaden entsprechend versichert ist, hat jeder Versicherte auch das Recht auf die vereinbarte Entschädigung. Viele Versicherte sind sich allerdings nur unzureichend darüber im klaren, welche Pflichten eine solcher Versicherungsvertrag auch ihnen auferlegt. Mit der regelmäßigen Beitragszahlung, die sicher nicht vernachlässigt werden darf, ist es in der Regel jedoch nicht getan. Die genauen Pflichten des Versicherungsnehmers sind im Versicherungsvertragsgesetz geregelt. Wer diese nicht einhält, kann unter Umständen genau dann seinen Versicherungsschutz verlieren, wenn er ihn braucht. Zu den Pflichten gehört schon bei Vertragsabschluss die wahrheitsgemäße Beantwortung aller Vertragsfragen. Werden im Nachhinein Falschaussagen bekannt, kann die Versicherung auch dann noch vom Vertrag zurück treten, wenn der Versicherte Jahrelang die Beiträge gezahlt hat und zum Zeitpunkt der Vertragsauflösung ein Schadensfall besteht. Die meisten Versicherungsunternehmen prüfen die Angaben der Kunden erst dann, wenn ein Ersatzanspruch vorliegt. Dadurch wiegen sich Versicherte oft lange Zeit in falscher Sicherheit. Um Verluste zu vermeiden sind wahrheitsgemäße Angaben bei Vertragsabschluss deshalb unumgänglich. Aber auch wenn bereits ein Schadensfall eingetreten ist, hat der Versicherte Pflichten. Dazu gehört, dass er alles ihm Zumutbare versuchen muss, um den Schaden so klein wie möglich zu halten. Geht beispielsweise ein Fenster kaputt, sollte es zumindest mit einer Pappe oder Folie provisorisch repariert werden, um Folgeschäden durch eindringenden Regen zu verhindern. Der Versicherte ist verpflichtet, den Schaden anschließend so schnell wie möglich der Versicherung zu melden. Hierbei sind Fristen zu beachten, die abhängig vom Schadensfall, unterschiedlich ausfallen. Ob dies mündlich oder schriftlich erfolgt ist zwar egal, fordert die Versicherung allerdings einen schriftlichen Bericht, muss dieser vollständig vorgelegt werden. Die Versicherung hat auch das Recht, sich notfalls vor Ort ein genaues Bild vom Hergang des Schadens zu machen. Ist dies aufgrund der Umstände nicht möglich, müssen auf Verlangen Fotos, oder eine genaue Beschreibung des Schadenortes und des Vorgangs geliefert werden. Ist durch einen Unfall die Gesundheit betroffen, sollte schnellstmöglich ein Arzt hinzugezogen und die Versicherung informiert werden. Bei Schäden die anderen zugefügt worden gilt die Sonderregel, dass der Versicherte kein Schuldbekenntnis abgeben oder gar unterschreiben darf, bevor die Versicherung zugestimmt hat. Dies geschieht um die Abwehr unberechtigter Forderungen nicht zu behindern.