Die EU-Regelung des Urlaubsersatzes wurde jetzt vom Bundesarbeitsgericht auch als bindend für Arbeitnehmer mit langfristigen Erkrankungen bestätigt. Im vorliegenden Fall hatte die Klägerin, die von 2004 bis 2009 aufgrund einer Krankheit nicht arbeiten konnte, für diese Zeit rund 19.000 Euro als Abgeltung für die entgangenen Urlaubstage vom öffentlichen Dienst, in dem sie tätig war, verlangt. Laut EU-Gesetz verfällt 15 Monate nach Ablauf des Arbeitsjahres, aus dem ein Anspruch auf Urlaubstage besteht, der Anspruch auf eine Entschädigung. Die vor einigen Jahren vom Europäischen Gerichtshof festgelegte 15-Monats-Frist ist demnach auch für Deutschland gültig. Zwar besteht auch für Langzeiterkrankte ein Anspruch auf einen finanziellen Ersatz bei Nichtinanspruchnahme der vereinbarten Urlaubstage, dieser verfällt jedoch, wenn er nicht rechtzeitig erhoben wird. Im Fall der Klägerin bedeutet das, dass ihr eine Ersatzleistung für die letzten beiden Jahre zusteht, nicht jedoch für die gesamte Dauer ihrer Krankheit. Will ein Arbeitnehmer den ihm zustehenden Urlaubsersatz einfordern, muss er dies innerhalb der vorgeschriebenen Frist tun. Dann jedoch steht ihm das Geld ohne Einschränkung zu.
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Reiserücktrittsversicherung auch bei Last-Minute-Angeboten sinnvoll
Kurzfristige Urlaubsplanung wird in Deutschland immer beliebter. Einer Umfrage der Gfk zufolge, werden aktuell schon 63 Prozent aller Reisen spontan entschieden und gebucht – mit steigender Tendenz. Den Grund dafür sehen die Analysten vor allem in der stärkeren beruflichen Anspannung vieler Menschen, die es ihnen erschwert, langfristig im Voraus zu planen. Dem haben sich die Tourismus-Anbieter angepasst und so ist auch der Umfang der Last-Minute-Angebote erheblich gewachsen. Allerdings können gerade die sogenannten Schnäppchen richtig teuer werden, wenn aufgrund von Krankheit, Unfall oder einer unerwarteten Arbeitsbelastung, die Reise nicht angetreten werden kann. In diesem Fall hilft nur eine vorher abgeschlossene Reiseversicherung. Dabei ist jedoch zu beachten, dass gerade bei kurzfristig geplanten Trips für Reiserücktrittsversicherungen andere Fristen gelten. So muss normalerweise eine solche Versicherung mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Reisebeginn abgeschlossen worden sein. Wird ein Urlaub noch kurzfristiger geplant, sollte man sich also vorab gezielt einen Versicherer suchen, der explizit auch dafür einen Reiseversicherungsschutz anbietet. „Gerade bei Familienurlauben wird schnell mal ein Kind krank und man kann den Ferien-Aufenthalt nicht mehr fortsetzen“, erklärt der Geschäftsführer des Online-Reiseversicherungsportals Travelprotect.de, Jan Roehrle. „Eine Zusatzversicherung übernimmt in solchen Fällen die Kosten.“ Wer häufiger verreist, oder häufiger Last-Minute-Angebote nutzt, für den lohnt sich unter Umständen auch eine Jahresversicherung. Maßgeblich für die Entscheidung für oder gegen eine solche Reiserücktrittsversicherung ist immer, ob die eventuellen Verluste eine Größenordnung erreichen, die man lieber abgedeckt haben möchte.
Auto: Falsches Schuhwerk kann Versicherungsschutz kosten
Im Sommer ist die Versuchung groß, die Hitze durch leichte Kleidung und entsprechendes Schuhwerk erträglich zu machen. Doch das kann unter Umständen teuer werden. Wenig bekannt ist, dass das Tragen von allzu leichtem Schuhwerk, wie beispielsweise Flipflops, im Falle eines Unfalls als Verletzung der Sorgfaltspflicht gewertet werden kann. So bestätigte unter anderem das Oberlandesgericht Bamberg, dass ein dafür erhobenes Bußgeld gerechtfertigt ist. Dazu kommt, dass Versicherungen die Beschuldigung der verletzten Sorgfaltspflicht aufgreifen und das Tragen unangemessenen Schuhwerks als grobe Fahrlässigkeit auslegen. Dadurch verliert der Betroffene zum Beispiel bei einer Vollkasko-Police, den Anspruch auf die vollständige Bezahlung der Schäden am eigenen Fahrzeug. Auch um der eigenen Sicherheit Willen, rät der Kfz-Versicherungsfachmann von CosmoDirekt, Frank Bärnhof, von Flipflops oder Badelatschen ab: „Schlappen oder Riemchensandalen bieten keinen Halt. Die Gefahr ist groß, vom Pedal abzurutschen oder sich zu verhaken. Das Gefühl für Kupplung, Gas und Bremse fehlt, die Reaktionszeit steigt. Das kann Folgen haben, gerade wenn es auf Bruchteile einer Sekunde ankommt. Auch barfuß zu fahren, ist ein Risiko. Am besten eignen sich Turnschuhe mit einer dünnen Sohle – ein Paar sollte immer griffbereit im Auto liegen.“
Wie viel Versicherungsschutz benötigt ein Berufsanfänger?
Viele Berufsanfänger sind froh, endlich mit der Ausbildung oder dem Studium fertig zu sein und Geld verdienen zu können. Oft beachten sie dabei nicht, dass sie als Berufsanfänger für die neue Lebensphase abgesichert werden müssen. Gerade in jungen Jahren und als Anfänger im Beruf, lassen sich Fehler nicht vermeiden. Wenn man Pech hat, können aus einem solchen Fehler Schäden entstehen, deren Folgen die Betroffenen ein ganzes Leben lang zu tragen haben. Es reicht schon, mit seinem Fahrrad einen Unfall zu verursachen, der andere in Mitleidenschaft zieht. Jeder Erwachsene muss in voller Höhe für die von ihm verursachten Schäden haften. Das kann schnell in den finanziellen Ruin führen. Deshalb ist es wichtig, sich spätestens zum Beginn des Berufslebens darüber klar zu werden, welche Versicherungen unumgänglich sind. Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Renten- und Krankenversicherung, ist es vor allem eine Privathaftpflicht-Versicherung, die jeder Mensch haben sollte. Durch sie werden alle eventuellen Regressansprüche, die aus Unfällen oder Unachtsamkeiten entstehen versichert. Auch unberechtigte Ansprüche Dritter, können mit Hilfe einer solchen Privathaftpflicht-Versicherung abgewehrt werden. Je nach gewähltem Berufsfeld, muss Jeder für sich klären, wie wichtig ihm die finanzielle Absicherung bei Krankheit, Unfall oder unerwarteter Arbeitslosigkeit ist. Vor allem vor der Planung größerer Investments, die eine Kreditaufnahme erfordern, muss unbedingt ein eventueller Arbeitsausfall einkalkuliert und abgesichert werden. Weniger dringend, abhängig von der privaten Wohnsituation, kommen dann noch Hausrat-, oder Rechtsschutz-, oder im Falle einer geplanten Selbständigkeit, eine Firmenhaftpflichtversicherung hinzu. Nicht jede Versicherung ist für Jeden notwendig. Darüber Nachdenken und alle Eventualitäten einzukalkulieren, ist jedoch Pflicht, wenn man nicht riskieren will, seine finanzielle Zukunft aufs Spiel zu setzen.
Keine Prämien an die AOK-Mitglieder
Im Streit darüber, ob die AOK einen Teil der im vergangenen Jahr erzielten Überschüsse in Milliardenhöhe an die Versicherten auszahlen müsste, hat Jürgen Graalmann, der Chef des AOK-Bundesverbandes, nochmals betont dies abzulehnen. Graalmann: „Wir als AOK werden die Überschüsse in die langfristige Sicherung der Versorgung investieren und keine Prämien ausschütten“. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr hatte wiederholt gefordert, diese zu viel gezahlten Beiträge als Prämien an die AOK-Mitglieder auszuzahlen. Wie das Bundesversicherungsamt bekannt gab, halten die gesetzlichen Krankenkassen inzwischen einen Überschuss von rund 9,5 Milliarden Euro. Erst rund zehn Prozent aller gesetzlichen Kassen waren bisher bereit, diese Überschüsse in Form von Prämien, an ihre Mitglieder auszuschütten. Minister Bahr droht jetzt, für den Fall das die Zahlung weiter verweigert wird, eine gesetzliche Regelung einzuführen, durch die die Versicherungen zur Auszahlung gezwungen werden können. Inzwischen hat sich auch das Bundesversicherungsamt der Auszahlungsforderung angeschlossen und die Kassen aufgefordert, Auskunft über die Verwendung der Überschüsse zu geben.