Elektrische Zigaretten erfreuen sich einer wachsenden Beliebtheit. Bei dieser wird Nikotin mit einer verdampfenden Flüssigkeit inhaliert. Diese Art zu rauchen gilt als weniger gesundheitsschädlich und wird entsprechend beworben. Wissenschaftlich erforscht ist die Schädlichkeit der E-Zigaretten allerdings noch nicht. Der Versuch, E-Zigaretten als Arzneimittel zu behandeln und entsprechend kontrollieren zu können, ist jetzt gescheitert. Barbara Steffens, die Gesundheitsministerin von Nordrhein-Westfalen, hatte vor E-Zigaretten gewarnt, da diese zwar als Arzneimittel angesehen, aber nicht als solches zugelassen seien. Das Ministerium hatte deshalb mit einer einstweiligen Anordnung den Handel mit elektronischen Zigaretten unter Strafe gestellt. Das Oberlandesgericht Münster hat dagegen jetzt entschieden, das bei der Nutzung von E-Zigaretten der Genuss der Raucher und nicht die Entwöhnung im Vordergrund steht, so dass die gesetzlichen Voraussetzung für eine Einstufung als Medikament nicht gegeben ist. Da sie jedoch „keine für ein Arzneimittel erforderliche therapeutische oder vorbeugende Zweckbestimmung“ hat, bedarf sie auch keine entsprechende Zulassung.