Archiv der Kategorie: Krankenversicherung

Ab dem 01.01. gibt es nur noch die elektronische Gesundheitskarte

Am 31. Dezember verlieren alle bisherigen Krankenversicherungskarten ihre Gültigkeit. Ab dem kommenden Jahr gibt es deutschlandweit nur noch die elektronische Gesundheitskarte. Versicherte, die noch die alte Karte verwenden, sollten sich spätestens jetzt ein neues, ausweistaugliches Lichtbild besorgen und bei ihrer Krankenkasse einreichen, um nicht ab Januar ohne Versicherungskarte zu sein. In Arztpraxen dürfen ab dem 1. Januar 2014 alte Krankenversicherungskarten nicht mehr akzeptiert werden, so dass Patienten, die ihre Karte nicht rechtzeitig getauscht haben, abgewiesen werden müssen. Die elektronische Gesundheitskarte beinhaltet einige Neuerungen. So verhindert ein Foto des Versicherten den Missbrauch der Karte. Außerdem sollen mit der Karte umfassende Daten aus der Krankenakte des Patienten abgerufen werden können. Bisher sind nur die Versicherungsstammdaten gespeichert, da es noch immer Unklarheit über die Gewährleistung des Datenschutzes gibt. Es ist allerdings zu erwarten, dass die Versicherungen bald genügend Druck auf die Politik machen werden, um eventuelle Sorgen der Patienten ignorieren zu können. Aktuell sind die zusätzlichen digitalen Speicheroptionen noch freiwillig. So können chronisch Kranke beispielsweise medizinische Notfalldaten, oder Röntgenbilder auf der Gesundheitskarte speichern lassen. Noch ist dafür allerdings die ausdrückliche Zustimmung der Patienten nötig.

Betrugsverdacht bei den Krankenkassen

Die „Rheinische Post“ veröffentlichte jetzt Auszüge aus einem Schreiben des Bundesversicherungsamtes aus dem hervorgeht, dass fünfzig Prozent aller Krankenkassen im Verdacht stehen, Krankheitszahlen zu manipulieren. Bei 59 von 134 Kassen, entdeckten Beamte des Bundesversichertenamtes bei einer Prüfung entsprechende Unregelmäßigkeiten. So gab beispielsweise die BKK an, dass die Zahl der Herzinfarkte bei ihren Versicherten um über 280 Prozent gestiegen ist, während sie sich im gleichen Zeitraum, bei allen anderen Krankenkassen, lediglich um ein Prozent erhöhten. Eine andere Versicherung gab dagegen eine Erhöhung der Krankheitsfälle von Hautgeschwüren um über 30 Prozent an, während diese Krankheiten in anderen Kassen nur um 1,5 Prozent häufiger vorkamen. Da eine an die jeweilige Versicherung gebundene Krankheitsursache eher unwahrscheinlich ist, kann man dabei von einem sehr dreisten Betrugsversuch ausgehen. Bestätigt sich der Verdacht, droht den betreffenden Kassen die Kürzung der Zahlung aus dem Gesundheitsfonds. Problematisch ist in diesem Zusammenhang allerdings, dass die Hauptleidtragenden finanzieller Sanktionen, letztlich die Versicherten sein werden.

Auslandsreise-Krankenversicherung besser als ihr Ruf

Die Zeitschrift „Finanztest“ hat jetzt die Ergebnisse einer vergleichenden Untersuchung verschiedener Auslandsreise-Krankenversicherung veröffentlicht. Demnach sind diese besser, als ihr Ruf. Tatsächlich schnitten 25 Prozent der getesteten Versicherungsangebote mit „sehr gut“ ab. Auslandsreise-Krankenversicherungen übernehmen bei Auslandsaufenthalten die Kosten medizinischer Behandlungen in Notfällen. Allerdings gibt es auch sehr große Unterschiede bei den jeweils enthaltenen Leistungen der verschiedenen Tarife. Vor dem Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung sollte man sich deshalb genau überlegen, welche Leistung wirklich nötig ist und worauf man vielleicht verzichten kann. Sehr gute Versicherungstarife gibt es bereits für 10 bis 12 Euro Beitrag pro Jahr, was bei Auslandsreisen außerhalb Europas fast schon Pflicht ist, da Krankenkassen dort anfallende Kosten prinzipiell nicht übernehmen. Allerdings ist auch innerhalb der EU der Schutz durch die Krankenkasse oftmals nicht vollständig, weshalb sich der doch recht günstige Versicherungsschutz ebenfalls für Reisen innerhalb Europas lohnen kann.

Erstes Patientenrechtegesetz verabschiedet

Der Bundestag hat jetzt das heftig umstrittene Patientenrechtegesetz verabschiedet. Darin sollen die Rechte der Patienten gesetzlich geregelt und so auch für die Versicherten deutlicher werden. Dadurch verbessert sich ihre Chance, im Falle von Behandlungsfehlern auf Schadensersatz zu klagen. Die Opposition kritisiert jedoch die Unzulänglichkeit des Gesetzes. So liegt die Beweislast nur bei groben Behandlungsfehlern beim behandelnden Arzt, während „einfache“ Behandlungsfehler durch den Patienten nachgewiesen werden müssen. Geregelt wurde auch die Aufklärungspflicht des Arztes über die Risiken und mögliche Alternativen zu den jeweils angewandten Therapien. Zudem erhalten Patienten das Recht, bei ihrer Krankenkasse Einsicht in ihre Patientenakte verlangen zu können. Entscheidungen über zusätzliche Leistungen, wie beispielsweise Kuren, müssen zukünftig von den Kassen schneller getroffen werden, als bisher. „Die Neuregelungen sorgen für mehr Transparenz, von der alle Patienten profitieren“, erläuterte die Bundesjustizministerin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), bei der Bekanntgabe der Parlamentsentscheidung in Berlin. Die Opposition beklagte, dass die Patientenrechte mit dem neuen Gesetz zwar gesetzlich verankert würden, die Patienten jedoch nicht mehr Rechte erhielten, als zuvor. Die Grünen hatten außerdem die Einrichtung eines Härtefallfonds für geschädigte Patienten gefordert, was im Patientenrechtegesetz ebenfalls nicht berücksichtigt worden ist. Auch der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) mahnte eine Nachbearbeitung des Gesetzes an. Patienten sollten unter anderem besser gegen risikoreiche Arzneimittel geschützt werden.

Pflege von Angehörigen kostet durchschnittlich 31.000 Euro

Wie die Barmer in ihrem Pflegereport 2012 bekannt gab, müssen Menschen in Deutschland für einen Pflegefall durchschnittlich 31.000 Euro aufbringen. Die Untersuchung der Pflegesituation ergab auch, dass Frauen mit ca. 45.000 Euro mehr als doppelt so viel ausgeben müssen, als Männern, die nur rund 21.000 Euro für die Pflege von Angehörigen selbst bezahlen. Die Gesamtkosten von Pflegebedürftigen ist ebenfalls sehr unterschiedlich. So kostet die Pflege für Männer rund 42.000 Euro und für Frauen 84.000 Euro, woran sich die Pflegeversicherung mit durchschnittlich 33.000 Euro beteiligt. Allerdings fallen so hohe Kosten nicht bei allen Pflegebedürftigen an. 28 Prozent von ihnen benötigen weniger als 5000 Euro und weitere 20 Prozent, zwischen 5000 und 15.000 Euro. Barmer-GEK-Vorstandschef Rolf-Ulrich Schlenker erklärt anhand der Zahlen, dass die „Pflegeversicherung immer eine Teilkaskoversicherung war, ist und bleiben wird“. Umso wichtiger sei es, dass rechtzeitig finanziell für einen möglichen Pflegefall vorgesorgt wird. Denn auch wenn bei finanzieller Bedürftigkeit ein Teil der Kosten von der Sozialhilfe übernommen wird, reicht dies jedoch bei rund 50 Prozent der Fälle nicht aus. Die Bundesregierung versucht deshalb, mehr Anreize für die private Alters- und Pflegevorsorge zu schaffen. Bisher zahlt der Staat nur 60 Euro im Jahr dazu, wenn eine private Pflege-Tagegeldversicherung.