Die erste Klage gegen die Gesundheitskarte, ist am Sozialgericht Düsseldorf gescheitert. Das Gericht hielt die persönlichen Pflichtangaben, die jetzt auf der Krankenkarte gespeichert werden sollen, für unbedenklich. Die Kläger, ein Bündnis aus Patienten- und Ärzteverbänden, Datenschützern und Privatpersonen, sehen das anders. Sie kündigten nach dem Urteil an, notfalls alle nötigen Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht zu durchlaufen, um die Gesundheitskarte in der jetzigen Form zu stoppen. Seit Oktober vergangenen Jahres wird die umstrittene Karte verwendet. Auf ihr werden Name, Anschrift, Geburtsdaten, Versicherungsnummer und ein Foto gespeichert. Zudem können freiwillige Angaben über den Gesundheitszustand gemacht werden. Nach Ansicht der Düsseldorfer Richterin, Elke Hagemann, sind dies alles Daten, die bisher auf den Versicherungskarten enthalten sind. Deshalb verletzten die Pflichtangaben nicht die Rechte der Kläger auf Selbstbestimmung. „Wir haben damit gerechnet, dass das Sozialgericht so entscheiden wird“, erklärte der Präsident der Freien Ärzteschaft, Martin Grauduszus, in einem Interview mit der Nachrichtenagentur AFP. „Letztlich wird Karlsruhe die Entscheidung treffen müssen.“ Die Befürchtung der Käger ist, dass die freiwilligen Angaben nach Akzeptanz der Karte ebenfalls zur Pflicht für die Versicherten wird, so dass diese sensiblen Daten bei allen Arztbesuchen, von allen Ärzten und Hilfskräften eingesehen werden können, unabhängig von deren Fachbereich und Anlass der Konsultation.
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Steigende Arbeitsausfälle durch Burnout und Depression
Immer öfter kommt es aufgrund psychischer Krankheiten zu Fehltagen im Job. Deren Anteil hat sich in den vergangenen zwölf Jahren verdoppelt. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) veröffentlichte jetzt in Berlin eine aktuelle Studie, nach der rund 12,3 Prozent aller krankheitsbedingten Fehltage auf psychische Leiden, wie Burnout und Depressionen, zurückzuführen sind. Als Grund dafür wird eine höhere private und berufliche Belastung angenommen. So stieg beispielsweise der Zeitdruck in den meisten Berufsfeldern, während das eigene Verständnis für – und die Kontrolle über die Arbeitsabläufe, durch die wachsende Spezialisierung geringer wird. Mitarbeiter die sich dadurch überfordert fühlen, trauen sich aus Angst um den Arbeitsplatz oft nicht dies einzugestehen. Wird der Druck zu hoch, kommt es zum Burnout oder zu Depressionen, wenn sich die Betroffenen deshalb schuldig und unfähig fühlen. Nicht nur für die Menschen, auch für die Wirtschaft ist der dadurch entstehende Schaden immens. Rund 26 Milliarden Euro kosten die jährlichen Produktionsausfälle aufgrund psychischer Krankheiten. BPtK-Präsident Rainer Richter rät Unternehmen deshalb, selbst vorbeugend tätig zu werden. Entscheidend hierfür ist, dass in den Firmen eine Atmosphäre geschaffen wird, die es erlaubt offen über psychische Belastungen zu sprechen. Das Wissen mit seinen Problemen nicht allein zu sein, verringert den psychischen Druck und verhindert dessen Kumulierung. In den meisten Fällen lassen sich zudem die Stressauslösenden Faktoren verringern, so das auch die ursprüngliche Ursache für die Überlastung weg fällt.
Bundestag stimmt Transplantationsgesetz zu
Um die Zahl der Organspender in Deutschland zu erhöhen, hat die Regierung ein neues Gesetz zur sogenannten Entscheidungslösung vorgelegt, dass jetzt vom Bundestag mit breiter Mehrheit beschlossen wurde. Demnach bekommt zukünftig jeder Bürger ab dem vollendeten 16. Lebensjahr eine schriftliche Aufforderung, sich für oder gegen die Bereitschaft zur Organspende zu entscheiden. Bisher mussten potentielle Organspender sich aktiv um einen Organspendeausweis bemühen und diesen von sich aus beantragen. Zukünftig wird er dem amtlichen Schreiben gleich beigelegt. Rund 25 Prozent aller Deutschen haben bisher einen Organspendeausweis. Mit der neuen Regelung, die im Transplantationsgesetz verankert ist, wird jeder gezwungen zumindest darüber nachzudenken, ob er spenden möchte oder dies ablehnt. In Deutschland warten derzeit 12.000 Patienten auf ein Spenderorgan. Ein Großteil von ihnen wird, aufgrund fehlender Spender, in den kommenden Monaten sterben. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr weist deshalb in seiner Rede vor dem Bundestag nochmal auf die große Hilfe hin, die jeder Organspender leistet: „Wir sagen den Menschen auch: Jeder Organspender ist ein Lebensretter“. Kritisiert wurde von den Linken allerdings der Beschluss der Regierung, zukünftig die Spendenbereitschaft auf der Gesundheitskarte zu speichern. Dies lehnten die Linken aus Datenschutzgründen ab. Der Sprecher des Marburger Bund, Rudolf Henke, mahnte an, dass nicht nur ein neues Gesetz, sondern auch eine gesellschaftliche Debatte notwendig ist, um den Organmangel zu beheben.
Keine Prämien an die AOK-Mitglieder
Im Streit darüber, ob die AOK einen Teil der im vergangenen Jahr erzielten Überschüsse in Milliardenhöhe an die Versicherten auszahlen müsste, hat Jürgen Graalmann, der Chef des AOK-Bundesverbandes, nochmals betont dies abzulehnen. Graalmann: „Wir als AOK werden die Überschüsse in die langfristige Sicherung der Versorgung investieren und keine Prämien ausschütten“. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr hatte wiederholt gefordert, diese zu viel gezahlten Beiträge als Prämien an die AOK-Mitglieder auszuzahlen. Wie das Bundesversicherungsamt bekannt gab, halten die gesetzlichen Krankenkassen inzwischen einen Überschuss von rund 9,5 Milliarden Euro. Erst rund zehn Prozent aller gesetzlichen Kassen waren bisher bereit, diese Überschüsse in Form von Prämien, an ihre Mitglieder auszuschütten. Minister Bahr droht jetzt, für den Fall das die Zahlung weiter verweigert wird, eine gesetzliche Regelung einzuführen, durch die die Versicherungen zur Auszahlung gezwungen werden können. Inzwischen hat sich auch das Bundesversicherungsamt der Auszahlungsforderung angeschlossen und die Kassen aufgefordert, Auskunft über die Verwendung der Überschüsse zu geben.
Ärzte kassieren Fangprämien von Kliniken
Wie inzwischen bekannt wurde, kassieren immer mehr Ärzte sogenannte Fangprämien von Kliniken, wenn sie ihre Patienten bevorzugt an bestimmte Kliniken überweisen. Dies geht aus einer Studie der Universität Halle-Wittenberg hervor. Demnach zahlen bereits rund 25 Prozent aller Kliniken für die Überweisung von Patienten. Nicht nur Ärzte, auch Dienstleister der Medizinbranche, wie beispielsweise Orthopäden, Sanitätshandel oder Hörgeräte-Anbieter, profitieren durch Geld- und Sachleistungen von diesen Prämien. Für diese repräsentative Studie waren mehr als 1100 Ärzte und nichtärztliche Dienstleister anonym befragt worden. CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn kritisierte dies als „völlig inakzeptabel“ und „illegal“. Auch der Gesundheitsexperte der SPD, Karl Lauterbach äußerte sich empört und sprach in einem Interview von Mafia-Verhältnissen, die „einen Riesen-Schaden verursachen“. Da, nach Angaben des SPD-Politikers, die Häufigkeit von gezahlten Fangprämien zugenommen hat, wurde jetzt im Gesundheitsausschuss des Bundestags ein Antrag eingebracht, der die Bestrafung von Ärzten, die solche Prämien annehmen, regeln soll. „Nur dann wird sich endlich etwas ändern“, hofft Lauterbach. Über die mögliche Bestrafung der Prämien zahlenden Kliniken, wurde bisher nicht debattiert.