Welche Versicherungen benötige ich wirklich?

Zu den wichtigsten und dabei oft unterschätzten Entscheidungen, gehört die finanzielle Absicherung der Familie. Es ist ein wesentlicher Teil jedes Menschen, sich so lange er jung ist für unverwundbar zu halten. Doch das kann sich rächen. Spätestens wenn darüber nachgedacht wird eine Familie zu gründen, sollte auch eine Absicherung für Notfälle eingeplant werden. Dabei gilt als Grundregel, dass erst die Existenzbedrohenden Risiken abgesichert werden müssen. Dazu zählt, auch für Singles, zu allererst eine Privathaftpflichtversicherung. Diese ist in der Regel für wenige Euro im Monat zu bekommen und verhindert, dass durch einen dummen Unfall, der Jedem passieren kann, lebenslange Entschädigungszahlungen zu leisten sind.

Trägt man die Verantwortung für eine Familie, gehört auch eine Risikolebensversicherung, die ohne Kapitalbildung ebenfalls nicht teuer ist, dazu. Auch wenn sich Niemand gern mit dem eigenen Ableben beschäftigt, die Möglichkeit einfach zu verdrängen, kann Folgen nach sich ziehen, die gerade für die eigenen Kinder, kein Elternteil wünscht.

Gesundheitsreform verstößt gegen Grundgesetz

Die SPD hält die neue Gesundheitsreform der Schwarz-Gelben Regierung ohnehin für unsozial, doch nun kommen die Sozialdemokraten nach einem Gutachten zu dem Schluss, dass die Reform gegen das Grundgesetz verstößt. Dem Tagesspiegel vorliegenden Gutachten von Juraprofessor Ingwer Ebsen von der Universität Frankfurt am Main kommt zu dem Ergebnis, dass die Reform möglicherweise an einem zentralen Punkt gegen das Grundgesetz verstößt. Der von Gesundheitsminister Philipp Rösler für Geringverdiener geplante Sozialausgleich berge ein „hohes verfassungsrechtliches Risiko“ und stelle das Leitprinzip der Krankenversicherung auf den Kopf, heißt es von dem Experten. Ebsen geht in seinem 12-Seitigen Gutachten besonders auf die Ungleichbehandlung ein. Für die Berechnung des Sozialausgleichs moniert der Experte werden nicht alle beitragspflichten Einnahmen zu Grunde gelegt, sondern nur das Hauptarbeitsentgelt oder die gesetzliche Rente. Zur Ungleichbehandlung führt die SPD mit Karl Lauterbach ein konkretes Beispiel an: Rentner A, der über eine kleine gesetzliche Rente verfügt, erhält den Sozialausgleich. Nicht berücksichtigt wird, dass er nur kurz als Angestellter gearbeitet hat, bevor er eine Beamtenlaufbahn eingeschlagen hat, aus der er inzwischen eine hohe Pension bezieht. Rentner B, der zwar eine höhere gesetzliche Rente überwiesen bekommt als A, aber insgesamt über weniger Einkünfte verfügt, erhält hingegen keinen oder nur weniger Sozialausgleich. Union und FDP hatten sich vor der Sommerpause auf Grundzüge geeinigt und dies führte zu dem Beschluss, dass künftig alle Kostensteigerungen im Gesundheitswesen den Versicherten aufgebürdet werden. Übersteigt der Zusatzbeitrag zwei Prozent des Bruttoeinkommens, soll der Versicherte einen Sozialausgleich erhalten. Um die Zustimmung des Bundesrates zu vermeiden ist der bisherige Ausgleich über das Steuersystem, um das gesamte Einkommen der Krankenkassenmitglieder zu berücksichtigen, umgewandelt worden in den Ausgleich entweder über den Arbeitgeber oder den Rentenversicherungsträger. Ob die neue Gesundheitsreform nach der endgültigen Schlussfassung immer noch gegen das Gesetz verstößt ist allerdings in dem Gutachten dennoch unklar. Die Erläuterungen von Ebsen sind, wie er selber sagt nur vorläufig, aber es gehe ihm vielmehr darum, auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und im wesentlichen unstrittiger Verfassungsdogmatik eine Risikoanalyse zu erstellen.

Neuer Vorschlag zur Harzt-4-Regelung eingereicht

Einen neuen Vorschlag zur Regelung der Miekostenzuschüsse für Hartz-4- Empfänger, wurde jetzt von einer Arbeitsgruppe verschiedener Bundesministerien eingereicht. Demnach sollten zukünftig die Kommunen selber, über diesbezügliche Zuschüsse entscheiden dürfen. Die Berechnung könnte aufgrund einheitlicher Kriterien erfolgen, welche aber auch die unterschiedlichen Kosten an Miete, Strom und Wasser der einzelnen Regionen berücksichtigt. Der Deutsche Städtetag hält diesen Vorschlag zwar für diskussionswürdig, warnt aber davor, damit das soziale Streitthema Hartz-4 auf die Gemeinden abzuwälzen.

Bisher ist dies allerdings nur ein Entwurf, der noch mit den einzelnen Bundesländern abgesprochen werden muss.

Steuererleichterung bei Umweltschäden

Besonders in Bayern, Mittelfranken und Schwaben, haben in der vergangenen Woche Unwetter großen Schaden angerichtet. Der bayrische Finanzminister Georg Fahrenschon, hat schnell reagiert und einen Maßnahmenkatalog heraus gegeben, der mithilfe steuerlicher Erleichterung die Geschädigten ein wenig entlasten soll. Dazu gehört zum Beispiel die mögliche Stundung der zu zahlenden Steuern, verminderte Steuervorauszahlungen und Vollstreckungsmaßnahmen die vorübergehend ausgesetzt werden. Auch Sonderabschreibungen für die Kosten der Schadensbeseitigung sind darin vorgesehen.

Zu beachten ist hierbei für die Betroffenen, dass sie die Anträge zur Stundung oder Verminderung der Vorsteuer bis zum 30. November dieses Jahres eingereicht haben müssen. Bei Unwetterbedingter Zerstörung von Gewerbebetrieben, oder der Verringerung von Einnahmen aus der Land-und Forstwirtschaft, greifen die Sonderregelungen zur Abschreibung, um den Wiederaufbau zu unterstützen. Als außergewöhnliche Belastung wird aber auch die Abschreibung von Kosten akzeptiert, die Privatpersonen bei der notwendigen Neuanschaffung von Hausrat und Kleidung entstehen.

Vordruck für vermögenswirksame Leistungen selber erstellen

Ohne ein ordentliches Maß an Bürokratie, funktioniert in Deutschland nichts. Das trifft natürlich besonders für alle finanziellen Angelegenheiten zu. Doch wer im Alter nicht auf Trocken-Brot herum kauen möchte, muss sich durch alle, mehr oder weniger nötigen Formulare kämpfen. Vergangene Woche hat das Bundesfinanzministerium das Muster für die Bescheinigung, der in diesem Jahr angelegten vermögenswirksamen Leistungen veröffentlicht. Der Vordruck kann auch auf dem PC selber erstellt werden, muss aber den vorgegebenen Richtlinien genügen.

Als da wären:

  • keine Hintergrundfarben
  • keine Erläuterungstexte oder „Kammboxen“ in den Datenfeldern
  • keine Schriftarten, die die Lesbarkeit verringern
  • keinerlei zusätzliche Inhalte oder Erklärungsversuche
  • Schriftgröße 12p, außer der Platz reicht nicht aus

Handschriftlich unterzeichnen, muss man die maschinell erstellten Bescheinigungen nicht mehr.