Mehr Geld für die Betreuung Demenzkranker versprach die sächsische Sozialministerin Christine Clauß (CDU) gestern. Die bisherige Unterstützung durch das Bundesministerium soll im kommenden Jahr von 300.000 auf 600.000 und ab 2012 auf 900.000 aufgestockt werden. Das Geld soll vor allem der privaten Betreuung von Demenzkranken innerhalb der Familie und begleitenden Hilfsorganisationen wie dem Angehörigenverein und Koordinierungsstellen für den Freiwilligendienst zukommen. Damit gehen sie konform mit den Forderungen, die sich aus einer vom Institut für Demoskopie Allensbach durchgeführten repräsentativen Umfrage unter Experten aus dem medizinischen und wissenschaftlichen Bereich ergibt, die zum Welt-Alzheimer-Tag am 21. September veröffentlicht wurde. 84% der Befragten forderten vor allem eine bessere Unterstützung für die familiäre Pflege. Das ist notwendig, weil die Zahl der Demanzkranken, die derzeit in Deutschland bei 1,2 Millionen Menschen liegt, jährlich um bis zu 250.000 wächst. Das Gesundheitswesen und die Pflegedienste müssen sich auf eine steigende Zahl Erkrankter einstellen, obwohl sie dem schon heute nicht gewachsen sind. Deshalb ist es notwendig Demenzkranken, gerade wenn sich die Krankheit in der Vorstufe befindet, in der eine Rundum-Betreuung noch nicht notwendig ist, so lange wie möglich das Leben in der Familie zu erhalten – in ihrem und im Interesse der Gesellschaft, die derzeit eine optimale Betreuung aufgrund von Geld- Organisations und Mitarbeitermangel im Pflegebereich nicht gewährleisten kann. Das der Staat viel Geld spart, so lange sich die Familien um ihre Angehörigen selber kümmern können, spielt dabei für die Förderung der Privatpflege eine nicht geringe Rolle. Sozialministerin Clauß betont aber lieber den persönlichen Aspekt: „Die Zahl der älteren Pflegebedürftigen nimmt zu. Viele von ihnen möchten zu Hause bleiben. Dabei wollen wir den Betroffenen und ihren Angehörigen helfen“. Die Aufstockung wurde am gestrigen Dienstag zur Anhörung im Kabinett freigegeben und soll zum Beginn 2011 wirksam werden. Darin ist auch die Finanzierung geregelt. Statt der bisher 25 Prozent, übernimmt der Freistaat Sachsen zukünftig 35 Prozent der zu zahlenden Förderung, während die einzelnen Landkreise statt bisher 25, zukünftig nur noch 15 Prozent tragen müssen. 1,3 Millionen Euro sind für den Bereich der Demenzpflege für das nächste Jahr geplant, die zu circa 50 Prozent von den Pflegekassen getragen werden.
Werden Sie Organpate…
„Organpate werden“ – unter diesem Motto wirbt das Gesundheitsministerium für mehr freiwillige Organspenden und hofft dadurch, die Zahl derer, die einen Organspendeausweis beantragen, zu erhöhen. Dafür veranstaltet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung eine Informationstour durch ganz Deutschland, um auf Massenveranstaltungen, wie auch in kleinerem Rahmen, zum Beispiel in größeren Einkaufszentren, auf das Problem aufmerksam zu machen. Dort kann man sich an Informationsmodulen einen Überblick über die Möglichkeiten des Überlebens durch ein gespendetes Organ verschaffen und sich von geschultem Personal beraten lassen. Zur Eröffnung der Veranstaltung, die zuerst in Berlin statt findet, sprach auch Bundesgesundheitsminister Rössler: „Wer über Organspende spricht, setzt sich immer auch mit dem Sterben auseinander. Das macht vielen Menschen Angst. Deshalb ist es so wichtig, anschaulich und sachlich über das Thema zu informieren und den Menschen die Möglichkeit zu geben, sich persönlich beraten zu lassen. Ziel ist es, Organpaten zu gewinnen…. Es ist die freiwillige Übernahme von Verantwortung gegenüber Anderen.“ Eine solche Aufklärung ist auch dringend notwendig. Täglich sterben in Deutschland drei Menschen, die umsonst auf ein Spenderorgan warten. 12.000 Patientan warten aktuell auf auf ein neues Organ.
Insolvenzmasse von Lehman-Brother bleibt in Deutschland
Die Klage des britischen Brokerhaus Lehman International Europe auf eine Rückerstattung von 800 Millionen Euro, die Teil der Insolvenzmasse der Tochtergesellschaft, die Lehman Brother-Bank sind, wurde abgewiesen. Damit bleibt das Geld in Frankfurt und kann wie geplant zur Entschädigung der geprellten Großanleger genutzt werden. Die Mutterfirma hatte nach dem Zusammenbruch der Lehman Brother-Bank behauptet, die vorhandenen Einlagen wären nicht Besitz der Bank, sondern von dieser nur verwaltet worden. Daran zweifelte die Vorsitzende Richterin jedoch. Im Herbst 2008 hatte die Pleite der Lehman-Brother-Bank eine internationale Wirtschaftskrise ausgelöst, da infolge des Zusammenbruchs der Bank etliche institutionelle Anleger ihr dort investiertes Geld verloren. Auch circa 50.000 private Anleger, die wertlose Inhaberschuldverschreibungen erworben hatten, verloren ihre Einlagen. Sie haben aber auch im Zuge der Insolvenzabwicklung keine Chance auf eine Erstattung, da erst institutionelle Anleger entschädigt werden und die Konkursmasse nicht ausreichend ist.
Jetzt auf Grippe impfen lassen
Jedes Jahr aufs Neue aktuell und jedes Jahr aufs neue umstritten, ist die Grippeimpfung. Während gerade älteren Personen und Kindern von Ärzten immer wieder geraten wird sich impfen zu lassen, halten viele Menschen die Grippe nur für eine etwas stärkere Erkältung und verweigern eine „unnütze“ Vorsorge. Dabei ist der Zusammenhang zwischen überstandenen Grippen und Narbenbildung am Herzen, die sich über die Jahre summieren und zu schweren Herzschäden führen können, seit Jahrzehnten bewiesen. Dies ist auch einer der Gründe, warum im Winter das Herzinfarktrisiko steigt. Die Grippeviren verursachen Entzündungsreaktionen, die das Risiko einer Überlastung des Herzens signifikant erhöht. Eine aktuelle britische Studie zeigt auf, dass Menschen die rechtzeitig eine Impfung erhielten, um circa 19 Prozent seltener einen Herzinfarkt erlitten, als ungeimpfte Personen. Erfolgt die Impfung rechtzeitig, zwischen September und November, sinkt die Gefahr sogar um 21 Prozent gegenüber nicht geimpften Menschen. Für diese Studie wurden die Daten von fast 79.000 Menschen ab einem Alter von 40 Jahren erfasst. Keinen Einfluss auf die Herzinfarktgefahr haben Pneumokokken-Impfungen, die bei älteren Menschen gegen eine mögliche Lungenentzündung vorgenommen werden.
Riester-Fondssparen und die Abgeltungssteuer
Seit 2009 muss auf grundsätzlich alle Kapitalerträge Abgeltungssteuer gezahlt werden. Das schlägt mit einem Minus bis zu 28 Prozent zu Buche. Positive Ausnahme hiervon ist die Riesterrente. Wer bei einem zertifizierten Fonds-Sparplan auf die staatliche Unterstützung verzichtet, oder einen höheren als den geförderten Beitrag in den Fonds einzahlt profitiert davon, weil zertifizierte Riesterrenten-Verträge in der Ansparphase steuerbegünstigt sind. Selbst wenn der Freibetrag in Höhe von 801 Euro für Ledige und 1602 Euro für Verheiratete überschritten wird, fällt keine Abgeltungssteuer an. Das Bundesfinanzministerium musste, vermutlich unwillig, zugeben, dass Riester-Fonds; „eine steuerbegünstigte Altersvorsorge in unbegrenzter Höhe“ darstellen. Erst bei der Auszahlung bekommt der Staat einen Anteil, der sich danach richtet, ob die Summe als Einmalzahlung oder in Form einer regelmäßigen Rente ausgezahlt wird. So lange diese Lücke vom Staat nicht geschlossen wird, sind Riesterfondssparpläne nicht nur lohnende Investitionen, sondern eignen sich auch als Steuersparmodell.