Die Klage des britischen Brokerhaus Lehman International Europe auf eine Rückerstattung von 800 Millionen Euro, die Teil der Insolvenzmasse der Tochtergesellschaft, die Lehman Brother-Bank sind, wurde abgewiesen. Damit bleibt das Geld in Frankfurt und kann wie geplant zur Entschädigung der geprellten Großanleger genutzt werden. Die Mutterfirma hatte nach dem Zusammenbruch der Lehman Brother-Bank behauptet, die vorhandenen Einlagen wären nicht Besitz der Bank, sondern von dieser nur verwaltet worden. Daran zweifelte die Vorsitzende Richterin jedoch. Im Herbst 2008 hatte die Pleite der Lehman-Brother-Bank eine internationale Wirtschaftskrise ausgelöst, da infolge des Zusammenbruchs der Bank etliche institutionelle Anleger ihr dort investiertes Geld verloren. Auch circa 50.000 private Anleger, die wertlose Inhaberschuldverschreibungen erworben hatten, verloren ihre Einlagen. Sie haben aber auch im Zuge der Insolvenzabwicklung keine Chance auf eine Erstattung, da erst institutionelle Anleger entschädigt werden und die Konkursmasse nicht ausreichend ist.