Schadensersatz bei falscher Berechnungen der Rendite

Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Verfahren entschieden, dass Anlagevermittler bei falschen Berechnungen der Rendite für ihre Produkte haften und Schadensersatz leisten müssen. Im vorliegenden Fall hatte ein Ehepaar vor fast 14 Jahren in einen geschlossenen Immobilienfonds investiert. Die prognostizierte Wertsteigerung fand zwar statt, aber der Anlagevermittler hatte eine, vom Fondsanbieter erstellte Berechnung, anhand der eingezahlten Summe vorgenommen und dabei die einbehaltenen Gebühren und Provisionen nicht berücksichtigt. Die dadurch entstandene Gewinndifferenz, muss der Fondsbetreiber dem Ehepaar jetzt ersetzen. Durch dieses Urteil ist zu erwarten, dass eine umfangreiche Klagewelle auf ihn und andere Fondsanbieter zukommen wird.

Krankenkasse pfändet säumige Versicherte

Auch die gesetzlichen Krankenversicherungen haben inzwischen ihren Druck auf säumige Zahler verschärft und greifen immer öfter auf Maßnahmen wie Pfändungen zurück. Bei mehreren Zehntausend Versicherten der GKV sollen inzwischen Pfändungen vorgenommen worden sein. Nicht nur Zahlungsunfähigkeit, auch die Verweigerung des vor einem Jahr eingeführten Zusatzbeitrags führte bei vielen Mitgliedern, zum Beispiel der DAK, zu einer Lohnpfändung. So hatten 2010 fast 220.000 DAK-Versicherte den Zusatzbeitrag von 96 Euro pro Jahr nicht gezahlt, was zu Millionenausfällen für die Versicherung führte. Da die Einführung dieses Zusatzbeitrags rechtlich abgesichrt ist, sollten Versicherte die noch nicht von einer Pfändung betroffen sind, die Zahlung schnellstens nachholen, da mittlerweile an die zuständigen Hauptzollämter alle offenen Forderungen weiter gegeben wurden und die Kosten für eine Pfändung sonst auf den bisherigen Betrag aufgeschlagen werden.

Alte Sparbücher verlieren Gültigkeit nicht

Entgegen bisherigen Verlautbarungen der Kreditinstitute, hat jetzt das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden, dass auch alte Sparbücher als Beweis für Forderungen gegen die jeweilige Bank ausreichend sind. Seit Jahren schon versuchen Banken bei „vergessenen“ Sparbüchern, sich um die Auszahlung des Guthabens und vor allem der angefallenen Zinsen zu drücken. Im vorliegenden Fall ging es um ein Sparbuch, auf dem es 50 Jahre lang keine Einzahlungen oder Abhebungen gegeben hatte. Der Erbe des Besitzers fand das Sparbuch auf dem mehr als 100.000 DM Guthaben verzeichnet war. Die Bank bezweifelte die Echtheit des Buches an und verweigerte die Zahlung. Dabei versuchte die Bank den Anspruch auf das Geld damit abzuweisen, dass sie keine Unterlagen über das Konto mehr hätte. Dies jedoch, so entschied der Richter, ist allein das Problem der Bank. Der Kunde hat sich mit Vorlage des Sparbuchs ausreichend legitimiert.

EU-Gericht entscheidet: Unisex-Tarife gefordert

Eine für 50 Prozent der Deutschen vorteilhafte Entscheidung, hat der Europäische Gerichtshof jetzt getroffen. Ab 2012 ist es unzulässig, dass Männer und Frauen bei Versicherungstarifen unterschiedlich bewertet werden. Ab Ende nächsten Jahres müssen geschlechtsneutrale Tarife angeboten werden. Damit wird eine Ungleichbehandlung von Frauen beendet, die aufgrund der zu erwartenden Schwangerschaft bei Krankenversicherungen und wegen einer durchschnittlich höheren Lebenserwartung bei Rentenversicherungen, höhere Beiträge zahlen müssen, als Männer. Diese Handhabung hat das Gericht am heutigen Dienstag als unzulässige Diskriminierung verboten. Dabei verwies der Richter auf die seit 2004 geltenden Gleichstellungsrichtlinien. Nach diesen hätten die Versicherungen bereits 2007 ihre Tarife umstellen müssen. Ausnahmen lehnt das Gericht von vorn herein ab, da dies dem Gedanken der Gleichstellung widerspreche. Damit kommt jetzt eine enorme Umstellung auf alle Versicherungskonzerne zu, die nicht nur zukünftige, sondern auch laufende Verträge umstellen müssen. Recht so.

Unerwünschte Anrufe: Weniger Werbung – mehr Betrug

Nach Angaben des Bundesjustizministeriums, haben es Betrüger die über das Telefon agieren, besonders leicht. Besonders bei der Benutzung von Handys kann von der Staatsanwaltschaft oftmals nicht die Identität der Täter ermittelt werden, weshalb zwei Drittel aller Klagen eingestellt werden müssen. Die Bundesnetzagentur gab bekannt, dass sich zwischen September 2009 und Juni 2010 rund 100.000 Verbraucher über unlautere Telefonanrufe beschwert hätten. Trotzdem geht die Zahl der Werbeanrufe, die mit unterdrückter Nummer und ohne Einwilligung des Kunden durchgeführt werden, in den letzten Jahren zurück. Zeitgleich häufen sich jedoch kriminelle Anrufe, hinter denen eine erkennbare betrügerische Absicht steckt. Die von vielen Politikern geforderte längere Datenspeicherung, ist in diesen Fällen aber nicht hilfreich, da die Recherchen ergeben haben, dass der größte Teil dieser Anrufe aus dem Ausland erfolgt. Eigenverantwortlichkeit und Vorsicht beim Umgang mit persönlichen Daten, bleibt dem Verbraucher also nicht erspart.