Schadensersatz bei falscher Berechnungen der Rendite

Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Verfahren entschieden, dass Anlagevermittler bei falschen Berechnungen der Rendite für ihre Produkte haften und Schadensersatz leisten müssen. Im vorliegenden Fall hatte ein Ehepaar vor fast 14 Jahren in einen geschlossenen Immobilienfonds investiert. Die prognostizierte Wertsteigerung fand zwar statt, aber der Anlagevermittler hatte eine, vom Fondsanbieter erstellte Berechnung, anhand der eingezahlten Summe vorgenommen und dabei die einbehaltenen Gebühren und Provisionen nicht berücksichtigt. Die dadurch entstandene Gewinndifferenz, muss der Fondsbetreiber dem Ehepaar jetzt ersetzen. Durch dieses Urteil ist zu erwarten, dass eine umfangreiche Klagewelle auf ihn und andere Fondsanbieter zukommen wird.