Alte Sparbücher verlieren Gültigkeit nicht

Entgegen bisherigen Verlautbarungen der Kreditinstitute, hat jetzt das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden, dass auch alte Sparbücher als Beweis für Forderungen gegen die jeweilige Bank ausreichend sind. Seit Jahren schon versuchen Banken bei „vergessenen“ Sparbüchern, sich um die Auszahlung des Guthabens und vor allem der angefallenen Zinsen zu drücken. Im vorliegenden Fall ging es um ein Sparbuch, auf dem es 50 Jahre lang keine Einzahlungen oder Abhebungen gegeben hatte. Der Erbe des Besitzers fand das Sparbuch auf dem mehr als 100.000 DM Guthaben verzeichnet war. Die Bank bezweifelte die Echtheit des Buches an und verweigerte die Zahlung. Dabei versuchte die Bank den Anspruch auf das Geld damit abzuweisen, dass sie keine Unterlagen über das Konto mehr hätte. Dies jedoch, so entschied der Richter, ist allein das Problem der Bank. Der Kunde hat sich mit Vorlage des Sparbuchs ausreichend legitimiert.