Shell bietet Versicherung gegen E10-Schäden an

Um nicht auf dem reichlich vorhandenen Vorrat an Biosprit sitzen zu bleiben, hat der Mineralölkonzern Shell jetzt angekündigt, eine Versicherung gegen mögliche Schäden durch das Bio-Benzin anzubieten. Diese kostenlos angebotene Versicherung kann von Jedem in Anspruch genommen werden, der bereits mindestens 30 Liter E10 getankt hat und dessen Fahrzeug nicht älter als 15 Jahre ist. Außerdem muss für den jeweiligen Fahrzeugtyp die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeugherstellers für Biosprit vorliegen. Werden durch einen Gutachter trotzdem Schäden aufgrund des getankten Bio-Benzins festgestellt, übernimmt die Versicherung die Kosten der anfallenden Reparatur. Die Laufzeit für diese kostenlose Versicherung beträgt eineinhalb Jahre. Danach ist der Kunde selbst verantwortlich, für eventuelle Schäden. Ein kluger Schachzug des Mineralölkonzerns. Einerseits wirken sich solche Schäden in der Regel erst später aus, andererseits gibt es tatsächlich jede Menge Autofahrer, die Angst haben, schon nach einmaligem Tanken des neuen Diesels liegen zu bleiben. Die fehlende Akzeptanz des neuen Kraftstoffs, hatte zu großen logistischen Problemen für die Mineralölkonzerne geführt, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben gezwungen waren, ihren Kraftstoffen einen höheren Mindestanteil an Ethanol beizufügen.

„Friendsurance“ – Versicherung mit Bürgerschaftsmodell

Die Versicherungsunternehmen haben größtenteils den Einstieg ins Internet verpasst. Zwar haben alle großen Unternehmen eine eigene Website, doch diese dient in erster Linie der Steigerung des Bekanntheitsgrades, gerade unter Jugendlichen, die fast vollständig im Internet aktiv sind, und nicht der Generierung neuer Kunden. Dies wollen erste Versicherungsfirmen langsam ändern, verlassen sich dabei aber in größtenteils auf bereits vorhandene Konzepte und investieren in Partnerprogramme, die eine weite Verbreitung des Angebots garantieren. Ein völlig neues Konzept, hat Janis Meyer-Platz entwickelt und mit seiner Internetplattform „Friendsurance“ umgesetzt. Mit einer Preisreduzierung von bis zu 60 Prozent kann Jeder der sich hier anmeldet profitieren – vorausgesetzt, er hat viele Freunde; die ihm bei kleineren Schäden unterstützen. Denn die Kostenersparnis ergibt sich nicht aus den eingesparten Personalkosten. „Friendsurance“ ist eine völlig neue Online-Plattform, die Versicherung mit einem Bürgerschaftsmodell kombiniert. Hier können sich Familienmitglieder und Freunde zu einem sozialen Netzwerk zusammen schließen. Dabei verpflichtet sich jeder, sollte einem der Freunde im Netzwerk ein Schaden entstehen, diesen mit einem kleinen Beitrag zu unterstützen. Erst wenn der dabei zusammen kommende Betrag nicht ausreicht, um den Schaden zu decken, kommt die abgeschlossene Versicherung für den Schaden auf. Da die wenigsten Menschen ihren Freunden schaden oder zur Last fallen wollen, vermindert sich die Zahl der angezeigten Schäden, was sich so positiv auf die Beiträge auswirkt. Je größer ein so entstandenes soziales Netzwerk ist, desto geringer ist der monatliche Versicherungsbeitrag. Bis jetzt haben sich die KS Auxilia, die Ammerländer Versicherung, die Haftpflichtkasse Darmstadt und die Bayerische Beamten Versicherungen bereit erklärt, dieses neue Projekt zu unterstützen und verschiedene Haftpflichtversicherungen anzubieten.

 

„Schwarze Liste“ der Versicherer soll transparenter werden

Die deutschen Versicherungsunternehmer haben angesichts massiver Kritik von Datenschützern angegeben, ihre Warndatei mit den Kundendaten, die allgemein als „schwarze Liste“ bekannt ist, für die Betroffenen transparenter zu machen, indem dafür eine „transparente Auskunftdatei“ eingerichtet wird. Dies teilte der Verband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit. Dann können Verbraucher leichter Einblick in die über sie gespeicherten Informationen und Daten verlangen. Wie die GDV auch zugab, beinhaltet diese schwarze Liste bereits circa neun Millionen Einträge. Darin wird nicht nur notiert, ob Kunden viel Schulden gemacht, oder regelmäßig alte Kredite abgelöst haben, sondern zum Beispiel auch, ob ein Kunde „klagefreudig“ ist. Sogar Informationen über die Höhe von Unfall- oder Arbeitsunfähigkeitsversicherungen, werden hier gespeichert und zwischen den Unternehmen ausgetauscht. Der Bund der Versicherten und Datenschutzinitiativen hatten in der Vergangenheit mehrfach die „Geheimniskrämerei der Versicherungswirtschaft“ kritisiert. Mit der geplanten Maßnahme hoffen die Versicherungsunternehmen jetzt, wieder etwas glaubwürdiger zu wirken.

Kirchentag ist kein Bildungsurlaub

Wer Hartz-4 bezieht weiß, dass er täglich durch das ihn verwaltende Jobcenter erreichbar sein muss. Normalerweise beschränken sich die Kontakte auf Post und ab und zu eine Einladung zu einem Beratungsgespräch. Dass bedeutet aber nicht, dass die Mitarbeiter der Arbeitsvermittlung bereit sind, Ausnahmen für die Regel der Verfügbarkeit zuzulassen. Dies musste jetzt auch eine Hamburgerin erfahren, die einen „Bildungsurlaub“ für eine Fahrt nach Dresden, zum dort stattfindenden Evangelischen Kirchentag, beantragt hatte. Prinzipiell steht auch Hartz-4-Empfängern Urlaub zu, allerdings kein Bildungsurlaub, da dieser Arbeitnehmern vorbehalten ist. Für die Fahrt nach Dresden müsse sie also einen Teil des ihr zustehenden dreiwöchigen Urlaubs nutzen, teilte das Jobcenter der Antragstellerin mit. Referent Wolfgang Völker des Diakonischen Werkes Hamburg kritisierte die Entscheidung des Jobcenters: „Warum unterstützt das Jobcenter nicht, wenn Arbeitslose aktiv werden und zu einem Glaubensfest reisen?“ Auch Generalsekretärin Ellen Überschär vom evangelischen Kirchentag Dresden, kann die Entscheidung nicht nachvollziehen und bezeichnete sie als „schwer verständlich und wirklichkeitsfremd“. Beide Kritiker lassen dabei diskret unter den Tisch fallen, dass die Ausübung einer Religion zwar jedem frei steht, aber reine Privatsache ist. Mit der gleichen Argumentation könnte ein Hobby-Taubenzüchter, Bildungsurlaub für die Teilnahme an einem Hobbytaubenzüchterkongress verlangen. Weder die Ausübung von Religionen, noch die private Taubenzucht ist verboten. Für Hartz-4-Empfänger gilt allerdings ebenso wie für Arbeitnehmer, dass sie damit verbundene Tätigkeiten in ihrer Freizeit ausüben müssen. Eine Reise zum Evangelischen Kirchentag als „Bildungsurlaub“ zu deklarieren entbehrt zwar nicht einer gewissen Komik, doch mit einer Absage hätte auch die Hamburger Antragstellerin rechnen müssen.

Glücksspielverbot für Hartz-4-Empfänger?

Mit einer einstweiligen Verfügung gegen die Westlotto GmbH, hat das Kölner Landgericht den Verkauf von Losen und Lotto-Scheinen an Hartz-4-Empfänger oder Personen, die wie Hartz-4-Empfänger „aussehen“ untersagt. Die Westlotto GmbH darf keine Rubbellose oder Wettscheine verkaufen, wenn sie den Eindruck haben die Käufer würden „Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen, insbesondere Hartz-IV-Empfänger sind“. Mit einer Geldstrafe von bis zu 250.000 Euro drohte das Gericht bei Zuwiderhandlung. Derweil laufen nicht nur Hartz-4-Empfänger Sturm gegen dieses Urteil. Erstens wäre dies ein Eingriff in die persönliche Entscheidungsfreiheit der Betroffenen, der dem Grundgesetz widerspricht. Zweitens müssten Angestellte von Lottoläden Kunden die ihnen nicht „ordentlich“ genug erscheinen ablehnen. Dies stellt eine nicht hinnehmbare Diskriminierung dar. Drittens ist es unmöglich für einen Kunden zu beweisen, dass er NICHT Hartz-4 bezieht, oder sich Lottoscheine leisten kann. Ganz abgesehen davon ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass ein Hartz-4-Empfänger von Staat und Arbeitsämtern nicht gegen seinen Willen als Hartz-4-Empfänger geoutet werden darf. So ist es beispielsweise strikt untersagt, ohne Einwilligung des Betroffenen den Vermieter eines Leistungsempfängers, oder andere Personen seines Umfeldes zu informieren – aus welchem Grund auch immer. WZ Lotto-Sprecher Axel Weber reagiert entsprechend schockiert: „Ich kann doch niemandem ansehen, ob er Hartz-IV-Empfänger ist. Wir werden diese Entscheidung des Gerichts selbstverständlich akzeptieren, streben aber eine schnelle Klärung in einem Hauptverfahren an“. Das Gericht urteilte nach eigenen Angaben mit Hinweis, auf den seit drei Jahren geltenden Glücksspielstaatsvertrag der helfen soll, die Spielsucht zu bekämpfen. Das dieses Urteil ein nicht haltbares und besonders dämliches Urteil ist, hätte sich der Richter allerdings denken können. Nicht nur der Ex-Verteidigungsminister scheint während seines Studiums geschlafen zu haben.