Kirchentag ist kein Bildungsurlaub

Wer Hartz-4 bezieht weiß, dass er täglich durch das ihn verwaltende Jobcenter erreichbar sein muss. Normalerweise beschränken sich die Kontakte auf Post und ab und zu eine Einladung zu einem Beratungsgespräch. Dass bedeutet aber nicht, dass die Mitarbeiter der Arbeitsvermittlung bereit sind, Ausnahmen für die Regel der Verfügbarkeit zuzulassen. Dies musste jetzt auch eine Hamburgerin erfahren, die einen „Bildungsurlaub“ für eine Fahrt nach Dresden, zum dort stattfindenden Evangelischen Kirchentag, beantragt hatte. Prinzipiell steht auch Hartz-4-Empfängern Urlaub zu, allerdings kein Bildungsurlaub, da dieser Arbeitnehmern vorbehalten ist. Für die Fahrt nach Dresden müsse sie also einen Teil des ihr zustehenden dreiwöchigen Urlaubs nutzen, teilte das Jobcenter der Antragstellerin mit. Referent Wolfgang Völker des Diakonischen Werkes Hamburg kritisierte die Entscheidung des Jobcenters: „Warum unterstützt das Jobcenter nicht, wenn Arbeitslose aktiv werden und zu einem Glaubensfest reisen?“ Auch Generalsekretärin Ellen Überschär vom evangelischen Kirchentag Dresden, kann die Entscheidung nicht nachvollziehen und bezeichnete sie als „schwer verständlich und wirklichkeitsfremd“. Beide Kritiker lassen dabei diskret unter den Tisch fallen, dass die Ausübung einer Religion zwar jedem frei steht, aber reine Privatsache ist. Mit der gleichen Argumentation könnte ein Hobby-Taubenzüchter, Bildungsurlaub für die Teilnahme an einem Hobbytaubenzüchterkongress verlangen. Weder die Ausübung von Religionen, noch die private Taubenzucht ist verboten. Für Hartz-4-Empfänger gilt allerdings ebenso wie für Arbeitnehmer, dass sie damit verbundene Tätigkeiten in ihrer Freizeit ausüben müssen. Eine Reise zum Evangelischen Kirchentag als „Bildungsurlaub“ zu deklarieren entbehrt zwar nicht einer gewissen Komik, doch mit einer Absage hätte auch die Hamburger Antragstellerin rechnen müssen.