Glücksspielverbot für Hartz-4-Empfänger?

Mit einer einstweiligen Verfügung gegen die Westlotto GmbH, hat das Kölner Landgericht den Verkauf von Losen und Lotto-Scheinen an Hartz-4-Empfänger oder Personen, die wie Hartz-4-Empfänger „aussehen“ untersagt. Die Westlotto GmbH darf keine Rubbellose oder Wettscheine verkaufen, wenn sie den Eindruck haben die Käufer würden „Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen, insbesondere Hartz-IV-Empfänger sind“. Mit einer Geldstrafe von bis zu 250.000 Euro drohte das Gericht bei Zuwiderhandlung. Derweil laufen nicht nur Hartz-4-Empfänger Sturm gegen dieses Urteil. Erstens wäre dies ein Eingriff in die persönliche Entscheidungsfreiheit der Betroffenen, der dem Grundgesetz widerspricht. Zweitens müssten Angestellte von Lottoläden Kunden die ihnen nicht „ordentlich“ genug erscheinen ablehnen. Dies stellt eine nicht hinnehmbare Diskriminierung dar. Drittens ist es unmöglich für einen Kunden zu beweisen, dass er NICHT Hartz-4 bezieht, oder sich Lottoscheine leisten kann. Ganz abgesehen davon ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass ein Hartz-4-Empfänger von Staat und Arbeitsämtern nicht gegen seinen Willen als Hartz-4-Empfänger geoutet werden darf. So ist es beispielsweise strikt untersagt, ohne Einwilligung des Betroffenen den Vermieter eines Leistungsempfängers, oder andere Personen seines Umfeldes zu informieren – aus welchem Grund auch immer. WZ Lotto-Sprecher Axel Weber reagiert entsprechend schockiert: „Ich kann doch niemandem ansehen, ob er Hartz-IV-Empfänger ist. Wir werden diese Entscheidung des Gerichts selbstverständlich akzeptieren, streben aber eine schnelle Klärung in einem Hauptverfahren an“. Das Gericht urteilte nach eigenen Angaben mit Hinweis, auf den seit drei Jahren geltenden Glücksspielstaatsvertrag der helfen soll, die Spielsucht zu bekämpfen. Das dieses Urteil ein nicht haltbares und besonders dämliches Urteil ist, hätte sich der Richter allerdings denken können. Nicht nur der Ex-Verteidigungsminister scheint während seines Studiums geschlafen zu haben.