Private Krankenversicherungen nicht nur für Selbständige

Private Krankenversicherungen können auch von gut bezahlten Angestellten abgeschlossen werden, wenn das Jahreseinkommen mindestens 49.900 Euro pro Jahr beträgt. Die Höhe des Beitrages richtet sich dabei nach dem Geschlecht, dem Alter und dem Gesundheitszustand der zu versichernden Person. Hierbei können gerade junge Leute sehr viel Geld einsparen. Allerdings sollte man sich im voraus genau über die erwarteten Leistungen informieren. So gibt es im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse beispielsweise keine kostenlose Familienversicherung. Auch kann ein erhöhtes Krankenrisiko zu einer Ablehnung des Antrags führen. Der Antragsteller sollte sich aber davor hüten, eine Krankheit die zur Ablehnung führen kann zu verschweigen. Ermittelt die Krankenkasse im nachhinein, dass der Antragsteller von der Vorbelastung gewusst und diese nicht angegeben hat, wird die Zahlung aller damit verbundenen Kosten verweigert.

Besser als bei gesetzlichen Kassen, können hier aber individuelle Behandlungswünsche berücksichtigt werden. Der Kunde kann wählen zwischen dem günstigsten Angebot und Luxustarifen. Oft werden von privaten Krankenkassen auch höhere Arztrechnungen übernommen, was in der Regel eine verbesserte ärztliche Betreuung des Patienten zur Folge hat.

 

Mitglied ohne Kirchensteuer?

Hartmut Zapp, ein ehemaliger Hochschullehrer und Kirchenrechtler, hatte 2007 seinen Austritt aus der katholischen Kirche als „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ erklärt. Seine Mitgliedschaft als Katholik in der kirchlichen _Gemeinde_, wollte er jedoch behalten. Also; Mitglied ja – Kirchensteuer nein. Das jedoch ist im deutschen Recht nicht vorgesehen und so lehnte das Standesamt einen solchen Teilaustritt ab. Dagegen klagte Zapp vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, dass die Klage ebenfalls als unzulässig ablehnte und auch eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht verweigerte, da das Recht der Kirche auf Einzug einer Steuer im Grundgesetz verankert wäre. Wider Erwarten hat der Kirchenrechtler jetzt Unterstützung von anderer Seite erhalten. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig widersprach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg und sprach Hartmut Zapp das Recht zu, gegen den Beschluss beim Verfassungsgericht zu klagen. Als Begründung gab der Richter an das die Frage, ob eine Mitgliedschaft in der christlichen Gemeinde auch ohne die Zahlung von Kirchensteuer rechtlich möglich ist, das Interesse der Allgemeinheit berührt. Sollte es Zapp gelingen, seine Forderung durchzusetzen, dürfte das unter den Christen Schule machen und viele Nachahmer finden.

Neue Regelung zur Zeitarbeit

Der Bundesrat hat jetzt den Schutz von Arbeitnehmern verstärkt, die in Zeitarbeitsfirmen tätig sind. Besonders Leiharbeiter werden seit Jahren immer häufiger von der Wirtschaft als billige Arbeitskräfte ausgenutzt. Verstärkt wurde das noch durch die von der Arge erzwungene Annahme von unterbezahlten Jobs bei so genannten Personaldienstleistern. Eine jetzt beschlossene Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ist die Voraussetzung für Mindestlöhne in der Branche, die den Arbeitnehmern ein Minimum an Sicherheit garantieren und den „Drehtüreffekt“ unterbinden sollen. Damit soll zukünftig dem Lohndumping Einhalt geboten werden, was vor allem durch die neue EU-Freizügigkeit für Arbeitssuchende notwendig wird, durch die in wenigen Tagen Arbeitskräfte aus Ländern mit geringerem Einkommen, leichter Zugang zu Arbeitsplätzen in Deutschland bekommen. Bisher konnten sich die Gewerkschaften auf einen Mindestlohn für Osteuropäische Arbeitnehmer von 7,79 Euro im Westen und 6,89 Euro im Osten einigen.
Neu und positiv für Zeitarbeiter ist auch, dass Firmen an die sie ausgeliehen werden, sie zukünftig über freie Stellen informieren müssen, um ihnen eine Chance zu geben, sich für eine Festanstellung zu bewerben. Außerdem dürfen Zeitarbeiter nur noch zeitlich befristet an Unternehmen vermittelt werden. Damit wird verhindert, dass Zeitarbeiter als Ersatz für Festangestellte eingesetzt werden.

DART: Besserer Schutz im Krankenhaus

Mehr als eine halbe Million Patienten in Deutschland, erkranken an einer Infektion, die sie sich erst in einem Krankenhaus zugezogen haben. Genaue Zahlen sind schwer zu bekommen, da die Krankenhäuser diese ungern dokumentieren, aber Experten gehen davon aus, dass jedes Jahr zwischen 7.500 und 15.000 Menschen an einer Krankenhausinfektion sterben. Einer der Hauptgründe dafür ist, die wachsende Resistenz der bekannten Krankheitskeime. „DART – Gemeinsam Antibiotikaressistenzen verhüten und bekämpfen“, ist dann auch folgerichtig das Thema, das die Weltgesundheitsorganisation (WHO) für dieses Jahr wählte, um auf das Problem aufmerksam zu machen. Gemeinsam mit den Regierungen aller Länder, plant die WHO jetzt, neue und bessere Strategien und Prophylaxe-Maßnahmen zu entwickeln. Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner und Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler erarbeiten derzeit eine Gesetzesvorlage, um einen besseren Schutz vor Infektionen für Patienten zu gewährleisten. Ein wichtiger Aspekt dabei, ist die Überprüfung der Antibiotika-Zusätze in Tierfutter, die nach Ansicht der Mediziner, für die Resistenz vieler Bakterien und Viren verantwortlich sind. Bis 2013 sollen diesbezügliche Gesetzesänderungen und neue Gesetze vorliegen.

Dreißig Prozent aller PKV-Kunden sind unzufrieden

Eine von der Barmer in Auftrag gegebene Studie, über die Zufriedenheit der privat Versicherten ergab, das rund dreißig Prozent aller Privatversicherten, mit ihrer Versicherung unzufrieden sind. Zehn Prozent von ihnen gaben an, dass sie nie wieder freiwillig zu einer private Krankenversicherung wechseln würden. Den meisten Ärger verursachte dabei, wie rund 15 Prozent aller Befragten angab, die Erhöhung der Prämien. Bei gesetzlich Versicherten stört dies nur 8 Prozent der befragten Mitglieder. Was die gesetzlich und die privat Versicherten gleichermaßen stört ist, dass viele der notwendigen Leistungen von den jeweiligen Kassen nicht übernommen werden.