Neue Regelung zur Zeitarbeit

Der Bundesrat hat jetzt den Schutz von Arbeitnehmern verstärkt, die in Zeitarbeitsfirmen tätig sind. Besonders Leiharbeiter werden seit Jahren immer häufiger von der Wirtschaft als billige Arbeitskräfte ausgenutzt. Verstärkt wurde das noch durch die von der Arge erzwungene Annahme von unterbezahlten Jobs bei so genannten Personaldienstleistern. Eine jetzt beschlossene Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ist die Voraussetzung für Mindestlöhne in der Branche, die den Arbeitnehmern ein Minimum an Sicherheit garantieren und den „Drehtüreffekt“ unterbinden sollen. Damit soll zukünftig dem Lohndumping Einhalt geboten werden, was vor allem durch die neue EU-Freizügigkeit für Arbeitssuchende notwendig wird, durch die in wenigen Tagen Arbeitskräfte aus Ländern mit geringerem Einkommen, leichter Zugang zu Arbeitsplätzen in Deutschland bekommen. Bisher konnten sich die Gewerkschaften auf einen Mindestlohn für Osteuropäische Arbeitnehmer von 7,79 Euro im Westen und 6,89 Euro im Osten einigen.
Neu und positiv für Zeitarbeiter ist auch, dass Firmen an die sie ausgeliehen werden, sie zukünftig über freie Stellen informieren müssen, um ihnen eine Chance zu geben, sich für eine Festanstellung zu bewerben. Außerdem dürfen Zeitarbeiter nur noch zeitlich befristet an Unternehmen vermittelt werden. Damit wird verhindert, dass Zeitarbeiter als Ersatz für Festangestellte eingesetzt werden.