Hartmut Zapp, ein ehemaliger Hochschullehrer und Kirchenrechtler, hatte 2007 seinen Austritt aus der katholischen Kirche als „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ erklärt. Seine Mitgliedschaft als Katholik in der kirchlichen _Gemeinde_, wollte er jedoch behalten. Also; Mitglied ja – Kirchensteuer nein. Das jedoch ist im deutschen Recht nicht vorgesehen und so lehnte das Standesamt einen solchen Teilaustritt ab. Dagegen klagte Zapp vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, dass die Klage ebenfalls als unzulässig ablehnte und auch eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht verweigerte, da das Recht der Kirche auf Einzug einer Steuer im Grundgesetz verankert wäre. Wider Erwarten hat der Kirchenrechtler jetzt Unterstützung von anderer Seite erhalten. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig widersprach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg und sprach Hartmut Zapp das Recht zu, gegen den Beschluss beim Verfassungsgericht zu klagen. Als Begründung gab der Richter an das die Frage, ob eine Mitgliedschaft in der christlichen Gemeinde auch ohne die Zahlung von Kirchensteuer rechtlich möglich ist, das Interesse der Allgemeinheit berührt. Sollte es Zapp gelingen, seine Forderung durchzusetzen, dürfte das unter den Christen Schule machen und viele Nachahmer finden.