Nach Schätzung des Deutschen Rentenversicherungsbundes (DRV), könnten die Rentenbeiträge zum Beginn des neuen Jahres von derzeit 19,6 auf 19,0 Prozent gesenkt werden, wie der Vorstandsvorsitzende der DRV-Vertreterversammlung, Alexander Gunkel, in Bamberg erläuterte. Bereits im Januar diesen Jahres waren die Beträge um 0,3 Prozent gesenkt worden, da 2011 ein Einnahmeüberschuss von 4,8 Milliarden Euro vorlag. Aktuelle Prognosen zeigen, dass auch in diesem Jahr ein ähnlich hoher Überschuss zu erwarten ist. Damit steigt die Nachhaltigkeitsrücklage auf rund 28,8 Milliarden Euro. Das entspricht in etwa 1,66 Monatsrücklagen. Laut deutschem Gesetz müssen die Beiträge gesenkt werden, sobald die Höhe der Rücklage über 1,5 Monatseinlagen liegt. Die ohnehin für Januar geplante Senkung auf 19,2 Prozent, könnte und müsste deshalb um weitere 0,2 Prozentpunkte verringert werden. Auch die geplante Zuschusskürzung des Bundes sei, so Gunkel, bereits bei den Berechnungen berücksichtigt worden. Der Deutsche Gewerkschaftsbund kritisierte die Pläne einer erneuten Kürzung und warnte davor, den Staatshaushalt durch zusätzliche Beitragskürzungen weiter zu belasten. Statt dessen solle die Regierung eine sogenannte Demografie-Reserve einrichten, um auch die Rente der nächsten Generation abzusichern. Dafür müsste vorab die 1,5-Prozent-Begrenzung der Nachhaltigkeitsrücklage gestrichen werden.
Erste Klage gegen Gesundheitskarte gescheitert
Die erste Klage gegen die Gesundheitskarte, ist am Sozialgericht Düsseldorf gescheitert. Das Gericht hielt die persönlichen Pflichtangaben, die jetzt auf der Krankenkarte gespeichert werden sollen, für unbedenklich. Die Kläger, ein Bündnis aus Patienten- und Ärzteverbänden, Datenschützern und Privatpersonen, sehen das anders. Sie kündigten nach dem Urteil an, notfalls alle nötigen Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht zu durchlaufen, um die Gesundheitskarte in der jetzigen Form zu stoppen. Seit Oktober vergangenen Jahres wird die umstrittene Karte verwendet. Auf ihr werden Name, Anschrift, Geburtsdaten, Versicherungsnummer und ein Foto gespeichert. Zudem können freiwillige Angaben über den Gesundheitszustand gemacht werden. Nach Ansicht der Düsseldorfer Richterin, Elke Hagemann, sind dies alles Daten, die bisher auf den Versicherungskarten enthalten sind. Deshalb verletzten die Pflichtangaben nicht die Rechte der Kläger auf Selbstbestimmung. „Wir haben damit gerechnet, dass das Sozialgericht so entscheiden wird“, erklärte der Präsident der Freien Ärzteschaft, Martin Grauduszus, in einem Interview mit der Nachrichtenagentur AFP. „Letztlich wird Karlsruhe die Entscheidung treffen müssen.“ Die Befürchtung der Käger ist, dass die freiwilligen Angaben nach Akzeptanz der Karte ebenfalls zur Pflicht für die Versicherten wird, so dass diese sensiblen Daten bei allen Arztbesuchen, von allen Ärzten und Hilfskräften eingesehen werden können, unabhängig von deren Fachbereich und Anlass der Konsultation.
Steigende Arbeitsausfälle durch Burnout und Depression
Immer öfter kommt es aufgrund psychischer Krankheiten zu Fehltagen im Job. Deren Anteil hat sich in den vergangenen zwölf Jahren verdoppelt. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) veröffentlichte jetzt in Berlin eine aktuelle Studie, nach der rund 12,3 Prozent aller krankheitsbedingten Fehltage auf psychische Leiden, wie Burnout und Depressionen, zurückzuführen sind. Als Grund dafür wird eine höhere private und berufliche Belastung angenommen. So stieg beispielsweise der Zeitdruck in den meisten Berufsfeldern, während das eigene Verständnis für – und die Kontrolle über die Arbeitsabläufe, durch die wachsende Spezialisierung geringer wird. Mitarbeiter die sich dadurch überfordert fühlen, trauen sich aus Angst um den Arbeitsplatz oft nicht dies einzugestehen. Wird der Druck zu hoch, kommt es zum Burnout oder zu Depressionen, wenn sich die Betroffenen deshalb schuldig und unfähig fühlen. Nicht nur für die Menschen, auch für die Wirtschaft ist der dadurch entstehende Schaden immens. Rund 26 Milliarden Euro kosten die jährlichen Produktionsausfälle aufgrund psychischer Krankheiten. BPtK-Präsident Rainer Richter rät Unternehmen deshalb, selbst vorbeugend tätig zu werden. Entscheidend hierfür ist, dass in den Firmen eine Atmosphäre geschaffen wird, die es erlaubt offen über psychische Belastungen zu sprechen. Das Wissen mit seinen Problemen nicht allein zu sein, verringert den psychischen Druck und verhindert dessen Kumulierung. In den meisten Fällen lassen sich zudem die Stressauslösenden Faktoren verringern, so das auch die ursprüngliche Ursache für die Überlastung weg fällt.
Wirtschaft soll sich im Kita-Ausbau beteiligen
Da sie mit dem staatlichen Aufbau der bis zum Sommer 2013 notwendigen Krippenplätze nicht hinterher kommt, kritisiert die Familienministerin Kristina Schröder jetzt die Wirtschaft, die sich vor ihrer Mitverantwortung drücke. Schröder: „Wenn die Wirtschaft von den Vorteilen einer flächendeckenden Kinderbetreuung profitieren will, muss sie sich schon aus Eigennutz stärker als bisher am Ausbau der Betreuungsplätze beteiligen“. Eine sinnlose Kritik, ist es doch die Aufgabe der Politik, die rechtlichen Rahmenbedingungen für Wirtschaft und Soziales zu schaffen. Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt hatte die Pläne der Ministerin, Arbeitgeber stärker in die Pflicht zu nehmen, zurückgewiesen und die Schaffung neuer Kita-Plätze als „vorrangig staatliche Aufgabe“ bezeichnet. Im gleichen Interview kritisierte der Arbeitgeberpräsident seinerseits die Pläne der Koalitionsregierung für ein Betreuungsgeld, dass Eltern erhalten, die auf einen Kindergartenplatz verzichten, als „grundverkehrt“ und „falschen Anreiz“, sowie finanziell „nicht zu verantworten“. Damit geht er zwar mit der Meinung vieler Experten konform, allerdings ist es wiederum nicht seine Aufgabe als Arbeitgeberpräsident, sich in die Regierungspläne für „vorrangig staatliche Aufgaben“ einzumischen.
Zuschussrente: Hohe Hürden für Rentenaufstockung
Die sogenannte Zuschussrente, mit der geplant ist die Altersarmut zu bekämpfen, soll mit einer Übergangszeit von zehn Jahren eingeführt werden. Geringverdiener, die aufgrund niedriger Löhne auch weniger in die Rentenkasse eingezahlt haben, sollen mit dem geplanten Zuschuss ihre Rente auf 850 Euro aufstocken können. Die Hürden dafür sind jedoch groß und nur die wenigsten, von Altersarmut betroffenen, werden davon profitieren. So ist eine Voraussetzung für den Anspruch auf Aufstockung, dass mindestens 40 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wurde. Von diesen 40 Jahren müssen mindestens 30 Arbeitsjahre gewesen sein; Ausbildungszeit, Arbeitslosenzeit, frühere Selbständigkeit und Wehr- sowie Zivildienst fallen also raus. Nach der zehnjährigen Übergangszeit sollen dann sogar 45 Jahre Einzahlung und davon 35 Arbeitsjahre gelten. Eine weitere Voraussetzung ist der Nachweis der Eigenvorsorge. Ab 2019 muss für fünf Jahre die Zahlung in eine Zusatzrente nachgewiesen werden. Später mehr. Die daraus resultierende zusätzliche Beitragszahlung soll bei der Berechnung der Aufstockung nicht mit einkalkuliert werden. Wer sich für seinen Lebensabend lieber nicht auf den Staat verlassen möchte, sollte beizeiten verschiedene Renten- und Vermögensaufbauende Sparanlagen vergleichen und die für sich passende abschließen.