Die sogenannte Zuschussrente, mit der geplant ist die Altersarmut zu bekämpfen, soll mit einer Übergangszeit von zehn Jahren eingeführt werden. Geringverdiener, die aufgrund niedriger Löhne auch weniger in die Rentenkasse eingezahlt haben, sollen mit dem geplanten Zuschuss ihre Rente auf 850 Euro aufstocken können. Die Hürden dafür sind jedoch groß und nur die wenigsten, von Altersarmut betroffenen, werden davon profitieren. So ist eine Voraussetzung für den Anspruch auf Aufstockung, dass mindestens 40 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wurde. Von diesen 40 Jahren müssen mindestens 30 Arbeitsjahre gewesen sein; Ausbildungszeit, Arbeitslosenzeit, frühere Selbständigkeit und Wehr- sowie Zivildienst fallen also raus. Nach der zehnjährigen Übergangszeit sollen dann sogar 45 Jahre Einzahlung und davon 35 Arbeitsjahre gelten. Eine weitere Voraussetzung ist der Nachweis der Eigenvorsorge. Ab 2019 muss für fünf Jahre die Zahlung in eine Zusatzrente nachgewiesen werden. Später mehr. Die daraus resultierende zusätzliche Beitragszahlung soll bei der Berechnung der Aufstockung nicht mit einkalkuliert werden. Wer sich für seinen Lebensabend lieber nicht auf den Staat verlassen möchte, sollte beizeiten verschiedene Renten- und Vermögensaufbauende Sparanlagen vergleichen und die für sich passende abschließen.