Wie viel Versicherungsschutz benötigt ein Berufsanfänger?

Viele Berufsanfänger sind froh, endlich mit der Ausbildung oder dem Studium fertig zu sein und Geld verdienen zu können. Oft beachten sie dabei nicht, dass sie als Berufsanfänger für die neue Lebensphase abgesichert werden müssen. Gerade in jungen Jahren und als Anfänger im Beruf, lassen sich Fehler nicht vermeiden. Wenn man Pech hat, können aus einem solchen Fehler Schäden entstehen, deren Folgen die Betroffenen ein ganzes Leben lang zu tragen haben. Es reicht schon, mit seinem Fahrrad einen Unfall zu verursachen, der andere in Mitleidenschaft zieht. Jeder Erwachsene muss in voller Höhe für die von ihm verursachten Schäden haften. Das kann schnell in den finanziellen Ruin führen. Deshalb ist es wichtig, sich spätestens zum Beginn des Berufslebens darüber klar zu werden, welche Versicherungen unumgänglich sind. Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Renten- und Krankenversicherung, ist es vor allem eine Privathaftpflicht-Versicherung, die jeder Mensch haben sollte. Durch sie werden alle eventuellen Regressansprüche, die aus Unfällen oder Unachtsamkeiten entstehen versichert. Auch unberechtigte Ansprüche Dritter, können mit Hilfe einer solchen Privathaftpflicht-Versicherung abgewehrt werden. Je nach gewähltem Berufsfeld, muss Jeder für sich klären, wie wichtig ihm die finanzielle Absicherung bei Krankheit, Unfall oder unerwarteter Arbeitslosigkeit ist. Vor allem vor der Planung größerer Investments, die eine Kreditaufnahme erfordern, muss unbedingt ein eventueller Arbeitsausfall einkalkuliert und abgesichert werden. Weniger dringend, abhängig von der privaten Wohnsituation, kommen dann noch Hausrat-, oder Rechtsschutz-, oder im Falle einer geplanten Selbständigkeit, eine Firmenhaftpflichtversicherung hinzu. Nicht jede Versicherung ist für Jeden notwendig. Darüber Nachdenken und alle Eventualitäten einzukalkulieren, ist jedoch Pflicht, wenn man nicht riskieren will, seine finanzielle Zukunft aufs Spiel zu setzen.

Krankenhausgesellschaft empfiehlt Abschaffung der Ärzte-Boni

Um die zu hohe Anzahl an Operationen zu verringern, sollen Ärzte zukünftig keine Prämien mehr für OPs oder andere ärztliche Zusatzleistungen mehr erhalten. So empfiehlt die Deutsche Krankenhausgesellschaft und zieht damit auch die Konsequenz aus dem Göttinger Organtransplantations-Skandal. „Wir empfehlen den Krankenhäusern, Vergütungselemente, die auf einzelne Leistungsarten und Operationen Bezug nehmen, auf budgetäre Gesamtverantwortungsgrößen umzustellen“, erklärte Alfred Dänzer, der Präsident der Krankenhausgesellschaft in einem Interview mit der „Berliner Zeitung“. Damit profitieren alle in einer Klinik arbeitenden Ärzte vom Gesamterfolg ihrer jeweiligen Abteilung, ohne durch finanzielle Anreize eigener Leistungen in Versuchung zu geraten. In der Göttinger Universitätsklinik hatte ein Oberarzt Krankendaten manipuliert und bevorzugten Patienten eine Spenderleber beschafft. Für jede durchgeführte Lebertransplantation erhielt der Chirurg 2000 Euro, was bisher als einer der Gründe für die Manipulationen der Krankenakten gilt. Wie genau eine Änderung der derzeitigen Handhabung bei der Bezahlung ärztlicher Leistungen aussehen sollte, müsste jedoch noch genau erarbeitet werden.

Bundesgerichtshof kassiert mehrere unwirksame Klauseln

Der Bundesgerichtshof hat jetzt in einem Urteil mehrere Klauseln von Versicherern als rechtlich unwirksam erklärt. Betroffen davon sind verschiedene Vertragsklauseln zur Kündigung, Stornierungsabzügen, oder zur möglichen Beitragsfreistellung von Lebens- und Rentenversicherungen. Dies geschah auf Betreiben der Verbraucherzentrale Hamburg, die auf die Rückerstattung nicht gezahlter Beiträge geklagt hatte, nachdem immer häufiger entsprechende Verbraucherbeschwerden in Hamburg eingegangen waren. Durch die für die Kunden nachteiligen Verrechnungen, verloren Kunden bisher pro Vertrag oft mehrere tausend Euro. „Das Urteil hat eine Signalwirkung für die gesamte Versicherungsbranche“, erläutert Günter Hörmann, der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg. Auf rund 12 Milliarden Euro wird die sich aus dem Urteil ergebende Gesamtsumme der zu erwartenden Nachzahlungen an Versicherungskunden geschätzt. Die Verbraucherzentrale rät, nicht auf eine Reaktion der Versicherungsunternehmen zu warten, sondern selbständig eventuelle Ansprüche einzufordern.

Väter gestärkt: Gemeinsames Sorgerecht beschlossen

Das Bundeskabinett hat beschlossen, die Rechte lediger Väter zu stärken und einen diesbezüglichen Gesetzentwurf erarbeitet. Demnach können unverheiratete Väter das Sorgerecht auch gegen den Willen der Mütter bekommen, wenn dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. Der Gesetzentwurf regelt, dass Mütter nach der Geburt des Kindes zwar vorab das alleinige Sorgerecht erhalten, die Väter ein gemeinsames Sorgerecht jedoch in einem Schnellverfahren vor dem Familiengericht einklagen können. Notwendig wurde die Änderung der bisherigen Handhabung durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass 2010 die aktuelle Gesetzeslage als unzulässig gekippt und eine Gesetzesänderung gefordert hat. Bisher konnten Väter das gemeinsame Sorgerecht nur mit Zustimmung der Mutter erhalten.

Regierung beschließt Pflegereform

Nach wochenlangen Debatten konnte sich die Regierungskoalition jetzt auf die wichtigsten Änderungen der Pflegereform einigen. Demnach soll es ab dem kommenden Jahr etliche Verbesserungen bei der Versorgung demenzkranker Menschen und eine stärkere Forderung und Förderunng privater Pflegevorsorge geben. Die Pflegereform sieht beispielsweise vor, dass Demenzkranke und deren Angehörigen bei Betreuung durch die Familie auch schon Pflegegeld bekommen, wenn die Betroffenen noch keine Pflegestufe erreicht haben. In den ersten beiden Pflegestufen wird das derzeitige Pflegegeld erhöht. Außerdem will die Regierung zusätzliche Anreize für die Pflege durch Angehörige schaffen. Um die Finanzierung der Zuschüsse zu sichern, wird der Beitragssatz der Pflegeversicherung ab Januar um 0,1 Prozent, auf 1,96 angehoben. Dadurch ergeben sich Mehreinnahmen von rund dreieinhalb Milliarden Euro. Wer zukünftig neben der Pflegepflicht-Versicherung noch eine Pflege-Tagegeldversicherung abschließt, erhält außerdem einen staatlichen Zuschuss von 60 Euro pro Jahr. Bei der Opposition und den Sozialverbänden stießen die Reformpläne allerdings auf viel Kritik. Beanstandet wurde, dass die Finanzierung der Zuschüsse viel zu gering ist, so dass gerade einmal zwei Prozent der deutschen Bevölkerung diese in Anspruch nehmen könnten. Außerdem beschwerten sich die Reformgegner, dass die geplanten Änderungen weder sozial noch ausreichend seien.